234/AB XXII. GP
Eingelangt am 19.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche Anfrage der
Abgeordneten Mag. Ulli Sima, Kolleginnen und Kollegen vom
19. März 2003, Nr. 214/J, betreffend das Forschungsprojekt über virusresistente
Marillen der
Universität für Bodenkultur Wien, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Derzeit befindet sich das genannte
Forschungsprojekt in der Phase 1, d.h. bei Arbeiten mit
transgenen Pflanzen im Saranhaus. Beim Saranhaus handelt es sich nicht um ein
Zelt, son-
dern um ein Gewächshaus, das auf Betonfundamenten ortsfest errichtet wurde. Es
besitzt
ein Glasdach und Wände aus Saran-Spezialgewebe und kann ausschließlich durch
eine
Zugangsschleuse betreten werden.
Zu den Fragen 2 bis 7:
Grundsätzlich geht die Projektplanung
davon aus, dass einer Saranhaus-Phase (Phase 1)
eine Freisetzungs-Phase (Phase 2) folgen sollte. Diese Abfolge entspricht dem
international
verankerten Stufenprinzip, wonach die Einschließung von GVO nur stufenweise
gelockert
werden darf, wenn die Bewertung der vorhergegangenen Stufe
ergibt, dass die nachfolgen-
de Stufe mit dem Vorsorgeprinzip vereinbar erscheint.
Bis dato wurde kein Freisetzungsantrag gestellt. Sobald ein
Freisetzungsauftrag vorliegt,
wird die Öffentlichkeit informiert werden. Die diesbezügliche Vorgangsweise ist
im Gentech-
nikgesetz (GTG) und der Anhörungsverordnung (BGBI. II Nr. 61/1997 idF BGBI. II
Nr.
164/1998) detailliert geregelt. Insbesondere hat die Behörde die Kundmachungen
im Amts-
blatt zur Wiener Zeitung, in zwei örtlichen Tageszeitungen und an der
Anschlagstafel der
Gemeinde zu veröffentlichen (§ 43 Abs. 1
GTG).
Zu den Fragen 8 und 9:
Im Prinzip ist eine Prüfung auf die genetische Stabilität
und im begrenzten Umfang auch auf
Wechselwirkungen möglich.
Zu Frage 10:
Entsprechend der Projektplanung nach dem
Stufenprinzip ist die Durchführung der Phase 1
(Saranhaus-Phase) auch ohne Freisetzung der transgenen Pflanzen zielführend.
Bestimmte Fragestellungen sind allerdings
im Saranhaus nicht vollständig beantwortbar. Die
Wechselwirkungen mit der Umwelt können im Saranhaus nur annähernd simuliert
werden.
Komplexe Wechselwirkungen mit anderen Organismen können nur im Freiland
untersucht
werden. Voraussetzung für die Durchführung der in Phase 2 geplanten
Freilandversuche ist
jedoch eine Freisetzungsgenehmigung gemäß § 40 GTG; wird diese nicht erteilt,
so müssen
die transgenen Pflanzen im geschlossenen System verbleiben.
Zu den Fragen 11 und 12:
Gerade durch die Finanzierung aus öffentlichen
Mitteln wird eine von Industrie-Interessen
unabhängige Sicherheitsforschung ermöglicht. Das Sharka-Virus ist mit
derzeitigen Möglich-
keiten nicht aktiv bekämpfbar, befallene Bäume müssen gerodet werden. Zum wirt-
schaftlichen Verlust der Bäume kommt der Zeitverlust bis
zum Ertragseintritt von Neu-
pflanzungen.
Zu Frage 13:
Das Sharka-Virus (Synonym: Plum pox virus PPV) ist das
gefährlichste virale Pathogen des
Steinobsts und wird in der EU als Quarantäneorganismus behandelt. Es befällt
Marille, Pfir-
sich, Nektarine, Pflaume, Mandel, Süß- und Sauerkirsche sowie zahlreiche
Prunus-
Wildformen. Die Verbreitung und Übertragung erfolgt zum Teil durch Blattläuse
und zum Teil
durch vegetative Vermehrung über virusinfiziertes Reisermaterial. Die
Blattlausübertragbar-
keit (Vektorübertragung) stellt ein großes Problem für die Eindämmung der
Krankheit dar, da
virusfreie Anlagen binnen weniger Jahre wieder infiziert sein können
(Reinfektionsquellen:
Wildformen, Einzelpflanzen in Hausgärten).
Grundsätzlich gibt es gegenwärtig keine Möglichkeit, das
Virus auf chemischem oder biolo-
gischem Weg zu bekämpfen. Zur Zeit stehen nur vorbeugende Maßnahmen zur
Verfügung,
wie phytosanitäre Kontrolle des Vermehrungsmaterials, Monitoring, Bekämpfung
von Vekto-
ren (z.B. Blattläuse) und letztendlich die Rodung bereits befallener Bäume. Mit
den Metho-
den der In-vitro Kultur und Thermotherapie kann von befallenen
Steinobstpflanzen wieder
virusfreies, gesundes Material gewonnen werden. Diese nicht gentechnischen
Laborverfah-
ren sind aufwendig, langwierig und letztlich nur von begrenztem Erfolg, weil
die so erhalte-
nen Pflanzen weiter anfällig sind und im Freiland wieder reinfiziert werden.
Der Universität Hallen/Wittenberg (Prof. Fuchs) ist
mittlerweile die Neuzüchtung einer Shar-
ka-resistenten Aprikose namens "Kuresia" gelungen. Das Material ist
in Baumschulen erhält-
lich. Über die Standorttauglichkeit und Qualität unter österreichischen
Verhältnissen ist noch
nichts bekannt.
Zu Frage 14:
In Österreich gibt es keine
Marillenzüchtung im engeren Sinne des Begriffes „Züchtung",
sondern nur Vermehrungsbetriebe (Baumschulen), die Pflanzgut vermehren und an
die
Obstproduzenten weiter vermarkten. Finanzielle Beihilfen in diesem Sektor
können im Rah-
men der Förderprogramme „Ländliche Entwicklung" gewährt werden.
Die erwähnten Verfahren der In-vitro
Kultur und Thermotherapie werden auch am IAM (Insti-
tut für Angewandte Mikrobiologie der Universität für Bodenkultur) durchgeführt.
Ein diesbe-
zügliches Projekt ("In-vitro Kultivierung von Obstgehölzen, Vermehrung
virusfreier Edelsor-
ten, Virusfreimachung, Züchtung neuer Sorten", Laufzeit 1992 - 1997) wurde
beim IAM von
den Bundesministerien für Wissenschaft und Forschung, sowie für Land- und
Forstwirtschaft
mit finanzieller Unterstützung der Bundesländer in Auftrag gegeben. In einem
weiteren Pro-
jekt im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur
"Improved
Strategies for Assuring the Phytosanitary and Genetic Quality Requested for
Stone Fruit
Planting Material in Europe", Laufzeit 2000 - 2003) arbeitet das IAM mit
internationalen Ko-
operationspartnern an Verfahren zur Detektion und Eliminierung von
Pflanzenpathogenen,
u.a. auch von Sharka-Virus.
Zu Frage 15:
Ab dem Jahr 1988 wurden relativ
umfangreiche Untersuchungen über die Verbreitung des
Sharka-Virus bei Marille in Österreich begonnen, wobei die Ergebnisse stark
variierten. Ne-
ben dieser systematischen Untersuchung wurden auch stichprobenartige
Untersuchungen in
den einzelnen Bundesländern im Rahmen der Baumschulkontrollen vorgenommen.
Die jüngste Zustandserhebung über die
Verbreitung des Sharka-Virus bei Marille und ande-
ren Steinobstarten in Österreich wurde im Jahr 2001 begonnen und ist
abgeschlossen. Aus
den Ergebnissen ist ein geringer Sharka-Befall bei Marille ersichtlich (0,11%).
Der Ab-
schlussbericht steht auf der Homepage des Bundesministeriums für Land- und
Forstwirt-
schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft unter www.lebensministerium.at/land
unter FOR-
SCHUNG zum Download. Zu dieser Reduktion des Sharka-Virus bei Marille trug
größtenteils
die strenge Handhabung der Auflagen im
Rahmen der Pflanzgutverordnung 1997 bei, die
vorschreibt, dass Pflanzgut beim Versorger, welches bereits beim Aufwuchs
sichtbare An-
zeichen eines bestimmten Befalls aufweist, sofort und in geeigneter Weise zu
behandeln
oder gegebenenfalls zu entfernen ist. Damit konnte eine weitere epidemische
Ausbreitung
verhindert bzw. eine Reduktion der Verbreitung erzielt werden. Weiters wurden
befallene
Bäume und stark durchseuchte Anlagen von den Besitzern gerodet.
Zu Frage 16:
In Österreich werden jährlich Marillen im
Wert von rund 14,5 Mio EUR erzeugt. Eine Schät-
zung des wirtschaftlichen Schadens durch das Sharka-Virus ist derzeit aufgrund
des variie-
renden Schadbildes kaum möglich. Die Symptome hängen von der Sorte, dem Alter
der
Pflanze und der Nährstoffversorgung ab. Auf den Blättern sind häufig hellgrüne
Verfärbun-
gen und gelblich-grüne Ringe zu beobachten; Früchte zeigen verschiedene Ring-
und Li-
nienmuster und sind zudem häufig deformiert. Bei fortgeschrittenem Befall tritt
Gummifluss
auf, der Zuckergehalt nimmt stark ab und die Früchte werden ungenießbar. Bei
Pflaumen
kann vorzeitiger Fruchtfall eintreten. Allerdings kann es nach erfolgter
Infektion bis zu drei
Jahre dauern, bis sich erste Anzeichen der Krankheit zeigen.
Der Verlust an vermarktbaren Früchten oder
im Extremfall die Vernichtung der gesamten
Produktionsanlage sind im Falle einer Verseuchung mit Sharka-Virus nicht die
einzigen
Schäden. Denn neben der Bedeutung als Einnahmenquelle für die Landwirtschaft
stellen
Marillenanlagen - insbesondere in der Wachau - ein wichtiges
landschaftsprägendes Ele-
ment dar wobei der ökonomische Zusatznutzen dieser Anlagen im Rahmen des
regionalen
Tourismus nicht unbedeutend ist. Der „Wachauer Marille" ist nicht zuletzt
aufgrund ihrer Be-
sonderheit von der Europäischen Union die Anwendung einer „geschützten
geographischen
Ursprungsbezeichnung" genehmigt worden. Unter Berücksichtigung der
landschaftsgestal-
tenden und kulturellen Bedeutung der Marillenbestände in Österreich, ist ein
möglicher fi-
nanzieller Schaden durch das Sharka-Virus bei Marille nur sehr schwer
bezifferbar.
Zu Frage 17:
Auch in anderen Ländern steht die
Prävention (Monitoring, Auspflanzung von virusfreiem
Pflanzgut, systematische Bekämpfung der Vektoren) im Vordergrund, im Falle der
Erkran-
kung von Bäumen eine vollständige Rodung und Vernichtung des ober- und
unterirdischen
Obstgehölzes. Die Krankheit wurde Anfang des 20. Jahrhunderts erstmals in
Europa be-
schrieben, wobei die Geschwindigkeit der Ausbreitung ab 1950 deutlich
zugenommen hat.
Derzeit sind in Europa geschätzte 100 Millionen Bäume von PPV befallen. 1999
wurde Shar-
ka auch erstmals in den USA und Canada beobachtet, von den zuständigen Behörden
wur-
den entsprechende Quarantänemaßnahmen ergriffen. Zur weiteren Information
können fol-
gende Internet-Seiten eingesehen werden:
www.aphis.usda.gov/ppq/ep/plumpox/index.html
www.gov.on.ca/OMAFRA/english/crops/hort/sharka/sharka.htm
Zu den Fragen 18 und 19:
Vergleichbare
internationale Forschungsprojekte mit transgenen Marillenbäumen oder mit
ähnlich umfassender Begleitforschung zu transgenen Obstbäumen sind nicht
bekannt.
Mit transgenen PPV-resistenten Pflaumen beschäftigen sich international einige
Arbeits-
gruppen, insbesondere wären zu erwähnen:
- Körte, A. M.; Maiss, E.; Casper, R. (1994). Agrobacterium-mediated
gene transfer as
a tool
for the induction of resistance against plum pox virus (PPV) in plum (Prunus
domestica
L.). Acta Hortic. (359): p.164-168.
- Ravelonandro Gonzalves und et al. (USA und Frankreich)
(www.ars.usda.gov/is/AR/archive/sepO1/aene0901.pdf)
- Scorza R.
Ravelonandro-M. Callahan-A-M. Cordts JM. MF. Dunez J. Gonzalves D.
(1994).
Transgenic plums (Prunus domestica L.) express the plum pox virus coat pro-
tein gene. Plant-Cell-Reports. 14:18-22
- Ravelonandro M., Briard P. & Scorza R.(2001). Significant resistance
of transgenic
plums against the four
serotypes of plum pox potyvirus,
Acta Hortic. 550: 550:431-
435
- Lis E., Michalczuk L., Malinowski T. 2000. Transformation of Prunus
domestica plants
with the coat protein gene
for resistance against PPV. Abstract Symposium der Poln.
Sektion der IAPTC & B. Session 3
(www.biotech.univ.gda.pl/imprezy/IAPTC/index.html)
- Llácer, G. and Cambra, M. (1998) Thirteen Years of
Sharka Disease in Valencia,
Spain. Acta Hort. 472:379-384.
Zu den Fragen 20 und 21:
Zu diesen Fragen darf auf die Beantwortung
der schriftlichen Anfrage 3539/J (zu den Fragen
23 und 24) der XXI. GP verwiesen werden.
Zu den Fragen 22 und 23:
Die Öffentlichkeit wurde bzw. wird über
Pressemitteilungen, einschlägigen Veranstaltungen
und über das Internet informiert:
http://www.boku.ac.at/sicherheitsforschunq/
Zu Frage 24:
Ja, es werden auch mögliche, negative
Auswirkungen auf Nicht-Zielorganismen (z.B. Nütz-
linge) untersucht. Hinzugefügt werden muss, dass die transgenen Pflanzen
ausschließlich
wissenschaftlichen Zwecken dienen.
Zu Frage 25:
Um sicherzustellen, dass diese
Sicherheitsforschungsprojekte höchste wissenschaftliche
Standards erfüllen, wurde von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften
eine un-
abhängige Begleitkommission eingerichtet, die den Fortschritt der
Forschungsarbeiten wis-
senschaftlich begleitet und evaluiert. Darüber hinaus unterliegen alle Arbeiten
mit GVO im
8
geschlossenen System den Bestimmungen des
GTG (BGBI. Nr. 510/1995 idF BGBI. l Nr.
98/2001), der Verordnung über die Sicherheit bei Arbeiten mit gentechnisch
veränderten
Organismen in geschlossenen Systemen (BGBI. Nr. 116/1996) bzw. im Falle eines
Freiset-
zungsantrages der Freisetzungsverordnung (BGBI. Nr. 49/1997) und der
Anhörungsverord-
nung (BGBI. II Nr. 61/1997 idF BGBI. II Nr. 164/1998). Eine
Freisetzungsgenehmigung darf
nur erteilt werden, wenn gewährleistet ist, dass die nach dem Stand von
Wissenschaft und
Technik notwendigen Vorkehrungen getroffen sind und deshalb nachteilige Folgen
für die
Sicherheit nicht zu erwarten sind.
Zu Frage 26:
Die Beurteilung, ob von gentechnisch
veränderten Organismen Risiken für die Sicherheit
ausgehen, hat gemäß GTG nach dem Stand der Wissenschaft und Technik zu
erfolgen. Für
eine zuverlässige Beurteilung ist es daher erforderlich, auch experimentell
belegte Erkennt-
nisse aus möglichst umfassender Risiko- und Sicherheitsforschung zu gewinnen. Die
gegen-
ständlichen Sicherheitsforschungsprojekte der Universität für Bodenkultur sind
ausdrücklich
unabhängig von Industrie-Interessen und bilden einen unverzichtbaren Beitrag
zur aktuellen
Grundlagen- und Sicherheitsforschung in der Pflanzengentechnik.
Zu Frage 27:
"Biologische und pomologische Untersuchungen bei der stufenweisen Überführung von
transgenen Obstbäumen (Marille und Zierkirsche) in das Saranhaus und ins Freiland"
Kurztitel: "Untersuchungen an transgenen Obstgehölzen"
Auftragnehmer: Institut für Obst- und Gartenbau
Auftragssumme: EUR 71.268,80
Ziel: Die obstbaulichen (pomologischen) Eigenschaften und das vegetative und generative
Verhalten der Obstbäume werden geprüft, d.h. Reaktionen beim Veredeln, das Blüh- und
Wachstumsverhalten. Weiters soll die Kreuzbarkeit zwischen verwandten Steinobstarten
ermittelt werden.
Der Endbericht ist nach Begutachtung in Überarbeitung.
"Interaktionen zwischen transgenen / nicht-transgenen
Prunus-Arten und phytopathogenen
Krankheitserregern, Blattläusen, sowie Blattlausantagonisten"
Kurztitel: "Transgene
Obstbäume - phytomedizinische Aspekte"
Auftragnehmer:
Institut für Pflanzenschutz
Auftragssumme: EUR 211.636,37
Ziel:
Es soll geprüft werden, ob die transgenen Bäume Veränderungen in der
Anfälligkeit
gegenüber bakteriellen oder pilzlichen Krankheitserregern zeigen, und ob
direkte oder indi-
rekte Auswirkungen auf Blattlausarten und auf Blattlausantagonisten (z.B.
Marienkäfer) auf-
treten.
Der Endbericht ist in Begutachtung.
"Auswirkungen transgener Marillen auf
Blattinhaltsstoffe und in Folge auf Nicht-
Zielorganismen"
Kurztitel: "Transgene
Marillen - Nicht-Zielorganismen"
Auftragnehmer: Institut für
Forstentomologie, Forstpathologie und Forstschutz
Auftragssumme: EUR 91.943,49
Ziel: Es soll geprüft werden, ob die
transgenen Bäume direkte oder indirekte Auswirkungen
auf blattfressende Insekten haben, bzw. ob solche Effekte in der tierischen
Nahrungskette
auftreten. Dazu wird die Nahrungskette (transgene Wirtspflanzen >
Pflanzenfresser > endo-
parasitische Schlupfwespe) untersucht. Weiters soll die Krankheitsanfälligkeit
der Pflanzen-
fresser beobachtet werden.
Der Endbericht ist in Begutachtung.
„Untersuchungen über die Verbreitung des Scharka-Virus
(PPV) und von Phytoplasmen bei
Marille und anderen Steinobstarten im Jahre 2001 in Österreich"
Auftragnehmer: Institut
für Pflanzenschutz
Auftragssumme:
EUR 61.968,12
Laufzeit:
2001 - 2002
Ziel:
Es wurden das Ausmaß des Auftretens und der Schäden durch das Sharka-Virus und
Phytoplasmen sowie Maßnahmen gegen die Verbreitung des Sharka-Virus und
Erkrankun-
gen durch Phytoplasmen untersucht. Weiters wurde eine ökologische Bewertung
dieser
Maßnahmen
vorgenommen und das Gefährdungspotential des Scharka-Virus und der
Krankheiten durch Phytoplasmen für den Obstbau in Österreich untersucht.
Abgeschlossen (www.lebensministerium.at/land FORSCHUNG)
Zu den Fragen 28 und 29:
Derzeit werden
vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser-
wirtschaft keine weiteren Forschungsprojekte mit transgenen Pflanzen
(ko)finanziert.