234/AB XXII. GP

Eingelangt am 19.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesminister für Land-  und Forstwirtschaft,

Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulli Sima, Kolleginnen und Kollegen vom
19. März 2003, Nr. 214/J, betreffend das Forschungsprojekt über virusresistente Marillen der
Universität für Bodenkultur Wien, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu Frage 1:

Derzeit befindet sich das genannte Forschungsprojekt in der Phase 1, d.h. bei Arbeiten mit
transgenen Pflanzen im Saranhaus. Beim Saranhaus handelt es sich nicht um ein Zelt, son-
dern um ein Gewächshaus, das auf Betonfundamenten ortsfest errichtet wurde. Es besitzt
ein Glasdach und Wände aus Saran-Spezialgewebe und kann ausschließlich durch eine
Zugangsschleuse betreten werden.

Zu den Fragen 2 bis 7:

Grundsätzlich geht die Projektplanung davon aus, dass einer Saranhaus-Phase (Phase 1)
eine Freisetzungs-Phase (Phase 2) folgen sollte. Diese Abfolge entspricht dem international
verankerten Stufenprinzip, wonach die Einschließung von GVO nur stufenweise gelockert


werden darf, wenn die Bewertung der vorhergegangenen Stufe ergibt, dass die nachfolgen-
de Stufe mit dem Vorsorgeprinzip vereinbar erscheint.

Bis dato wurde kein Freisetzungsantrag gestellt. Sobald ein Freisetzungsauftrag vorliegt,
wird die Öffentlichkeit informiert werden. Die diesbezügliche Vorgangsweise ist im Gentech-
nikgesetz (GTG) und der Anhörungsverordnung (BGBI. II Nr. 61/1997 idF BGBI. II Nr.
164/1998) detailliert geregelt. Insbesondere hat die Behörde die Kundmachungen im Amts-
blatt zur Wiener Zeitung, in zwei örtlichen Tageszeitungen und an der Anschlagstafel der
Gemeinde zu veröffentlichen (§ 43 Abs. 1 GTG).

Zu den Fragen 8 und 9:

Im Prinzip ist eine Prüfung auf die genetische Stabilität und im begrenzten Umfang auch auf
Wechselwirkungen möglich.

Zu Frage 10:

Entsprechend der Projektplanung nach dem Stufenprinzip ist die Durchführung der Phase 1
(Saranhaus-Phase) auch ohne Freisetzung der transgenen Pflanzen zielführend.

Bestimmte Fragestellungen sind allerdings im Saranhaus nicht vollständig beantwortbar. Die
Wechselwirkungen mit der Umwelt können im Saranhaus nur annähernd simuliert werden.
Komplexe Wechselwirkungen mit anderen Organismen können nur im Freiland untersucht
werden. Voraussetzung für die Durchführung der in Phase 2 geplanten Freilandversuche ist
jedoch eine Freisetzungsgenehmigung gemäß § 40 GTG; wird diese nicht erteilt, so müssen
die transgenen Pflanzen im geschlossenen System verbleiben.

Zu den Fragen 11 und 12:

Gerade durch die Finanzierung aus öffentlichen Mitteln wird eine von Industrie-Interessen
unabhängige Sicherheitsforschung ermöglicht. Das Sharka-Virus ist mit derzeitigen Möglich-
keiten nicht aktiv bekämpfbar, befallene Bäume müssen gerodet werden. Zum wirt-


schaftlichen Verlust der Bäume kommt der Zeitverlust bis zum Ertragseintritt von Neu-
pflanzungen.

Zu Frage 13:

Das Sharka-Virus (Synonym: Plum pox virus PPV) ist das gefährlichste virale Pathogen des
Steinobsts und wird in der EU als Quarantäneorganismus behandelt. Es befällt Marille, Pfir-
sich, Nektarine, Pflaume, Mandel, Süß- und Sauerkirsche sowie zahlreiche Prunus-
Wildformen. Die Verbreitung und Übertragung erfolgt zum Teil durch Blattläuse und zum Teil
durch vegetative Vermehrung über virusinfiziertes Reisermaterial. Die Blattlausübertragbar-
keit (Vektorübertragung) stellt ein großes Problem für die Eindämmung der Krankheit dar, da
virusfreie Anlagen binnen weniger Jahre wieder infiziert sein können (Reinfektionsquellen:
Wildformen, Einzelpflanzen in Hausgärten).

Grundsätzlich gibt es gegenwärtig keine Möglichkeit, das Virus auf chemischem oder biolo-
gischem Weg zu bekämpfen. Zur Zeit stehen nur vorbeugende Maßnahmen zur Verfügung,
wie phytosanitäre Kontrolle des Vermehrungsmaterials, Monitoring, Bekämpfung von Vekto-
ren (z.B. Blattläuse) und letztendlich die Rodung bereits befallener Bäume. Mit den Metho-
den der In-vitro Kultur und Thermotherapie kann von befallenen Steinobstpflanzen wieder
virusfreies, gesundes Material gewonnen werden. Diese nicht gentechnischen Laborverfah-
ren sind aufwendig, langwierig und letztlich nur von begrenztem Erfolg, weil die so erhalte-
nen Pflanzen weiter anfällig sind und im Freiland wieder reinfiziert werden.

Der Universität Hallen/Wittenberg (Prof. Fuchs) ist mittlerweile die Neuzüchtung einer Shar-
ka-resistenten Aprikose namens "Kuresia" gelungen. Das Material ist in Baumschulen erhält-
lich. Über die Standorttauglichkeit und Qualität unter österreichischen Verhältnissen ist noch
nichts bekannt.


Zu Frage 14:

In Österreich gibt es keine Marillenzüchtung im engeren Sinne des Begriffes „Züchtung",
sondern nur Vermehrungsbetriebe (Baumschulen), die Pflanzgut vermehren und an die
Obstproduzenten weiter vermarkten. Finanzielle Beihilfen in diesem Sektor können im Rah-
men der Förderprogramme „Ländliche Entwicklung" gewährt werden.

Die erwähnten Verfahren der In-vitro Kultur und Thermotherapie werden auch am IAM (Insti-
tut für Angewandte Mikrobiologie der Universität für Bodenkultur) durchgeführt. Ein diesbe-
zügliches Projekt ("In-vitro Kultivierung von Obstgehölzen, Vermehrung virusfreier Edelsor-
ten, Virusfreimachung, Züchtung neuer Sorten", Laufzeit 1992 - 1997) wurde beim IAM von
den Bundesministerien für Wissenschaft und Forschung, sowie für Land- und Forstwirtschaft
mit finanzieller Unterstützung der Bundesländer in Auftrag gegeben. In einem weiteren Pro-
jekt im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur "Improved
Strategies for Assuring the Phytosanitary and Genetic Quality Requested for Stone Fruit
Planting Material in Europe", Laufzeit 2000 - 2003) arbeitet das IAM mit internationalen Ko-
operationspartnern an Verfahren zur Detektion und Eliminierung von Pflanzenpathogenen,
u.a. auch von Sharka-Virus.

Zu Frage 15:

Ab dem Jahr 1988 wurden relativ umfangreiche Untersuchungen über die Verbreitung des
Sharka-Virus bei Marille in Österreich begonnen, wobei die Ergebnisse stark variierten. Ne-
ben dieser systematischen Untersuchung wurden auch stichprobenartige Untersuchungen in
den einzelnen Bundesländern im Rahmen der Baumschulkontrollen vorgenommen.

Die jüngste Zustandserhebung über die Verbreitung des Sharka-Virus bei Marille und ande-
ren Steinobstarten in Österreich wurde im Jahr 2001 begonnen und ist abgeschlossen. Aus
den Ergebnissen ist ein geringer Sharka-Befall bei Marille ersichtlich (0,11%). Der Ab-
schlussbericht steht auf der Homepage des Bundesministeriums für Land- und Forstwirt-
schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft unter www.lebensministerium.at/land unter FOR-
SCHUNG zum Download. Zu dieser Reduktion des Sharka-Virus bei Marille trug größtenteils


die strenge Handhabung der Auflagen im Rahmen der Pflanzgutverordnung 1997 bei, die
vorschreibt, dass Pflanzgut beim Versorger, welches bereits beim Aufwuchs sichtbare An-
zeichen eines bestimmten Befalls aufweist, sofort und in geeigneter Weise zu behandeln
oder gegebenenfalls zu entfernen ist. Damit konnte eine weitere epidemische Ausbreitung
verhindert bzw. eine Reduktion der Verbreitung erzielt werden. Weiters wurden befallene
Bäume und stark durchseuchte Anlagen von den Besitzern gerodet.

Zu Frage 16:

In Österreich werden jährlich Marillen im Wert von rund 14,5 Mio EUR erzeugt. Eine Schät-
zung des wirtschaftlichen Schadens durch das Sharka-Virus ist derzeit aufgrund des variie-
renden Schadbildes kaum möglich. Die Symptome hängen von der Sorte, dem Alter der
Pflanze und der Nährstoffversorgung ab. Auf den Blättern sind häufig hellgrüne Verfärbun-
gen und gelblich-grüne Ringe zu beobachten; Früchte zeigen verschiedene Ring- und Li-
nienmuster und sind zudem häufig deformiert. Bei fortgeschrittenem Befall tritt Gummifluss
auf, der Zuckergehalt nimmt stark ab und die Früchte werden ungenießbar. Bei Pflaumen
kann vorzeitiger Fruchtfall eintreten. Allerdings kann es nach erfolgter Infektion bis zu drei
Jahre dauern, bis sich erste Anzeichen der Krankheit zeigen.

Der Verlust an vermarktbaren Früchten oder im Extremfall die Vernichtung der gesamten
Produktionsanlage sind im Falle einer Verseuchung mit Sharka-Virus nicht die einzigen
Schäden. Denn neben der Bedeutung als Einnahmenquelle für die Landwirtschaft stellen
Marillenanlagen - insbesondere in der Wachau - ein wichtiges landschaftsprägendes Ele-
ment dar wobei der ökonomische Zusatznutzen dieser Anlagen im Rahmen des regionalen
Tourismus nicht unbedeutend ist. Der „Wachauer Marille" ist nicht zuletzt aufgrund ihrer Be-
sonderheit von der Europäischen Union die Anwendung einer „geschützten geographischen
Ursprungsbezeichnung" genehmigt worden. Unter Berücksichtigung der landschaftsgestal-
tenden und kulturellen Bedeutung der Marillenbestände in Österreich, ist ein möglicher fi-
nanzieller Schaden durch das Sharka-Virus bei Marille nur sehr schwer bezifferbar.


Zu Frage 17:

Auch in anderen Ländern steht die Prävention (Monitoring, Auspflanzung von virusfreiem
Pflanzgut, systematische Bekämpfung der Vektoren) im Vordergrund, im Falle der Erkran-
kung von Bäumen eine vollständige Rodung und Vernichtung des ober- und unterirdischen
Obstgehölzes. Die Krankheit wurde Anfang des 20. Jahrhunderts erstmals in Europa be-
schrieben, wobei die Geschwindigkeit der Ausbreitung ab 1950 deutlich zugenommen hat.
Derzeit sind in Europa geschätzte 100 Millionen Bäume von PPV befallen. 1999 wurde Shar-
ka auch erstmals in den USA und Canada beobachtet, von den zuständigen Behörden wur-
den entsprechende Quarantänemaßnahmen ergriffen. Zur weiteren Information können fol-
gende Internet-Seiten eingesehen werden:

www.aphis.usda.gov/ppq/ep/plumpox/index.html
www.gov.on.ca/OMAFRA/english/crops/hort/sharka/sharka.htm

Zu den Fragen 18 und 19:

Vergleichbare internationale Forschungsprojekte mit transgenen Marillenbäumen oder mit
ähnlich umfassender Begleitforschung zu transgenen Obstbäumen sind nicht bekannt.
Mit transgenen PPV-resistenten Pflaumen beschäftigen sich international einige Arbeits-
gruppen, insbesondere wären zu erwähnen:

- Körte, A. M.; Maiss, E.; Casper, R. (1994). Agrobacterium-mediated gene transfer as

  a tool for the induction of resistance against plum pox virus (PPV) in plum (Prunus

  domestica L.). Acta Hortic. (359): p.164-168.

 - Ravelonandro Gonzalves und et al. (USA und Frankreich)

  (www.ars.usda.gov/is/AR/archive/sepO1/aene0901.pdf)
     
- Scorza R. Ravelonandro-M. Callahan-A-M. Cordts JM. MF. Dunez J. Gonzalves D.

  (1994). Transgenic plums (Prunus domestica L.) express the plum pox virus coat pro-

  tein gene. Plant-Cell-Reports. 14:18-22


- Ravelonandro M., Briard P. & Scorza R.(2001). Significant resistance of transgenic

  plums against the four serotypes of plum pox potyvirus,   Acta Hortic. 550: 550:431-

  435

- Lis E., Michalczuk L., Malinowski T. 2000. Transformation of Prunus domestica plants

  with the coat protein gene for resistance against PPV. Abstract Symposium der Poln.

  Sektion der IAPTC & B. Session 3

(www.biotech.univ.gda.pl/imprezy/IAPTC/index.html)

- Llácer, G. and Cambra, M. (1998) Thirteen Years of Sharka Disease in Valencia,

  Spain. Acta Hort. 472:379-384.

Zu den Fragen 20 und 21:

Zu diesen Fragen darf auf die Beantwortung der schriftlichen Anfrage 3539/J (zu den Fragen
23 und 24) der XXI. GP verwiesen werden.

Zu den Fragen 22 und 23:

Die Öffentlichkeit wurde bzw. wird über Pressemitteilungen, einschlägigen Veranstaltungen
und über das Internet informiert: http://www.boku.ac.at/sicherheitsforschunq/

Zu Frage 24:

Ja, es werden auch mögliche, negative Auswirkungen auf Nicht-Zielorganismen (z.B. Nütz-
linge) untersucht. Hinzugefügt werden muss, dass die transgenen Pflanzen ausschließlich
wissenschaftlichen Zwecken dienen.

Zu Frage 25:

Um sicherzustellen, dass diese Sicherheitsforschungsprojekte höchste wissenschaftliche
Standards erfüllen, wurde von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften eine un-
abhängige Begleitkommission eingerichtet, die den Fortschritt der Forschungsarbeiten wis-
senschaftlich begleitet und evaluiert. Darüber hinaus unterliegen alle Arbeiten mit GVO im


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geschlossenen System den Bestimmungen des GTG (BGBI. Nr. 510/1995 idF BGBI. l Nr.
98/2001), der Verordnung über die Sicherheit bei Arbeiten mit gentechnisch veränderten
Organismen in geschlossenen Systemen (BGBI. Nr. 116/1996) bzw. im Falle eines Freiset-
zungsantrages der Freisetzungsverordnung (BGBI. Nr. 49/1997) und der Anhörungsverord-
nung (BGBI. II Nr. 61/1997 idF BGBI. II Nr. 164/1998). Eine Freisetzungsgenehmigung darf
nur erteilt werden, wenn gewährleistet ist, dass die nach dem Stand von Wissenschaft und
Technik notwendigen Vorkehrungen getroffen sind und deshalb nachteilige Folgen für die
Sicherheit nicht zu erwarten sind.

Zu Frage 26:

Die Beurteilung, ob von gentechnisch veränderten Organismen Risiken für die Sicherheit
ausgehen, hat gemäß GTG nach dem Stand der Wissenschaft und Technik zu erfolgen. Für
eine zuverlässige Beurteilung ist es daher erforderlich, auch experimentell belegte Erkennt-
nisse aus möglichst umfassender Risiko- und Sicherheitsforschung zu gewinnen. Die gegen-
ständlichen Sicherheitsforschungsprojekte der Universität für Bodenkultur sind ausdrücklich
unabhängig von Industrie-Interessen und bilden einen unverzichtbaren Beitrag zur aktuellen
Grundlagen- und Sicherheitsforschung in der Pflanzengentechnik.

Zu Frage 27:

"Biologische und pomologische Untersuchungen bei der stufenweisen Überführung von

transgenen Obstbäumen (Marille und Zierkirsche) in das Saranhaus und ins Freiland"

Kurztitel:                        "Untersuchungen an transgenen Obstgehölzen"

Auftragnehmer:                        Institut für Obst- und Gartenbau

Auftragssumme:         EUR 71.268,80

Ziel: Die obstbaulichen (pomologischen) Eigenschaften und das vegetative und generative

Verhalten der Obstbäume werden geprüft, d.h. Reaktionen beim Veredeln, das Blüh- und

Wachstumsverhalten. Weiters soll die Kreuzbarkeit zwischen verwandten Steinobstarten

ermittelt werden.

Der Endbericht ist nach Begutachtung in Überarbeitung.


"Interaktionen zwischen transgenen / nicht-transgenen Prunus-Arten und phytopathogenen
Krankheitserregern, Blattläusen, sowie Blattlausantagonisten"
Kurztitel:                       "Transgene Obstbäume - phytomedizinische Aspekte"
Auftragnehmer:           Institut für Pflanzenschutz
Auftragssumme:         EUR 211.636,37

Ziel: Es soll geprüft werden, ob die transgenen Bäume Veränderungen in der Anfälligkeit
gegenüber bakteriellen oder pilzlichen Krankheitserregern zeigen, und ob direkte oder indi-
rekte Auswirkungen auf Blattlausarten und auf Blattlausantagonisten (z.B. Marienkäfer) auf-
treten.
Der Endbericht ist in Begutachtung.

"Auswirkungen transgener Marillen auf Blattinhaltsstoffe und in Folge auf Nicht-
Zielorganismen"

Kurztitel:                       "Transgene Marillen - Nicht-Zielorganismen"
Auftragnehmer:          Institut für Forstentomologie, Forstpathologie und Forstschutz
Auftragssumme:         EUR 91.943,49

Ziel: Es soll geprüft werden, ob die transgenen Bäume direkte oder indirekte Auswirkungen
auf blattfressende Insekten haben, bzw. ob solche Effekte in der tierischen Nahrungskette
auftreten. Dazu wird die Nahrungskette (transgene Wirtspflanzen > Pflanzenfresser > endo-
parasitische Schlupfwespe) untersucht. Weiters soll die Krankheitsanfälligkeit der Pflanzen-
fresser beobachtet werden.
Der Endbericht ist in Begutachtung.

„Untersuchungen über die Verbreitung des Scharka-Virus (PPV) und von Phytoplasmen bei
Marille und anderen Steinobstarten im Jahre 2001 in Österreich"
Auftragnehmer:                        Institut für Pflanzenschutz
Auftragssumme:         EUR 61.968,12
Laufzeit:                     2001 - 2002

Ziel: Es wurden das Ausmaß des Auftretens und der Schäden durch das Sharka-Virus und
Phytoplasmen sowie Maßnahmen gegen die Verbreitung des Sharka-Virus und Erkrankun-
gen durch Phytoplasmen untersucht. Weiters wurde eine ökologische Bewertung dieser


Maßnahmen vorgenommen und das Gefährdungspotential des Scharka-Virus und der
Krankheiten durch Phytoplasmen für den Obstbau in Österreich untersucht.
Abgeschlossen (www.lebensministerium.at/land FORSCHUNG)

Zu den Fragen 28 und 29:

Derzeit werden vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser-
wirtschaft keine weiteren Forschungsprojekte mit transgenen Pflanzen (ko)finanziert.