2349/AB XXII. GP
Eingelangt am 02.02.2005
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BM für Verkehr,
Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
An den
Präsidenten des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
GZ.
BMVIT-10.000/0023-I/CS3/2004 DVR:0000175
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2369/J-NR/2004 betreffend Vollzug des
Bundesbahnstrukturgesetzes, die die Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen am
2. Dezember 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Mit Inkrafttreten der durch das Bundesbahnstrukturgesetz 2003 beschlossenen Änderungen des Bundesbahngesetzes 92 wurde das Unternehmen ÖBB endgültig in die wirtschaftliche Unabhängigkeit entlassen.
Einflussnahmen oder Weisungen jeglicher Art – auch im Katastrophenfall – sind nunmehr ausgeschlossen.
Die Wahl von Geschäftsfeldern und Marktstrategien unterliegen ausschließlich der freien Entscheidung der zuständigen Unternehmensorgane, welche den einschlägigen aktienrechtlichen bzw. gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen und Verantwortungen unterliegen.
Was nun das Interpellationsrecht anlangt, so darf ich Ihnen mitteilen, dass gemäß Art. 52 Abs. 2 B-VG ein solches nach Art. 52 Abs. 1 B-VG hinsichtlich aller Unternehmungen, für die der Rechnungshof nach Art. 126b Abs. 2 B-VG ein Prüfungsrecht hat, besteht. Allerdings bezieht sich dieses nur auf die Rechte des Bundes (zB. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft ) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person, die von den Eigentümervertretern bestellt wurden.
Ich habe daher Ihre Anfrage an die ÖBB-Holding AG weitergeleitet, die Stellungnahmen übermittelt hat, welche meiner Anfragebeantwortung zugrunde liegen:
Frage 1:
Wann wurde der gemäß § 54 Abs. 2 bis 30. Juni 2004 erstmals vorzulegende 6-jährige Rahmenplan für Schieneninfrastrukturinvestitionen 2005 – 2010 tatsächlich vorgelegt?
Antwort:
Ein Vorschlag der ÖBB für den erstmals
vorzulegenden Rahmenplan 2005 - 2010 wurde mit Schreiben der ÖBB-Holding AG vom
28. Juni 2004 vorgelegt.
Frage 2:
Liegt die Zustimmung des BMVIT und BMF für diesen 6-jährigen Rahmenplan bereits vor?
Antwort:
Der Rahmenplan 2005 - 2010 war Gegenstand
intensiver Beratungen zwischen bmvit, BMF und den beteiligten
Infrastrukturgesellschaften und liegt nunmehr in abgestimmter Form vor.
Frage 3:
Welche Beiträge von Dritten, insbesondere den betroffenen Gebietskörperschaften sind Gegenstand dieses 6-jährigem Rahmenplanes?
° Mit welchen Gebietskörperschaften wurden
° wann
° welche Beiträge
zu den Investitions- bzw. Bereitstellungskosten gemäß 6-jährigem Rahmenplan vereinbart?
Antwort:
Um die Vollständigkeit zu garantieren wurden
sämtliche mit anderen Gebietskörperschaften bereits früher vertraglich
vereinbarten Vorhaben (im Wesentlichen Nahverkehrsvorhaben) und Programme
(Lärmschutz Bestandsstrecken, Park&Ride) in der vorgesehenen
Realisierungsform in den Rahmenplan aufgenommen. Daraus ergeben sich im
Zeitraum 2005 - 2010 vorerst Kostenbeiträge von rd. 206 Mio €. Weiters erfolgen laufend Verhandlungen mit den
Gebietskörperschaften, sodass für den angeführten Zeitraum weitere
Kostenbeiträge zu erwarten sind.
Zusätzlich leisten die Länder Steiermark und
Kärnten für die forcierte Realisierung der Koralmbahn einen Kostenbeitrag von
je 140 Mio €. Davon entfallen auf
den Zeitraum 2005 - 2010 rd. 47 Mio €. Das
diesbezügliche Übereinkommen wurde am 15. Dezember 2004 unterzeichnet.
Für die Jahre 2005 und 2006 können betreffend die
TEN-Zuschüsse als Kostenbeiträge Dritter für Verkehrsvorhaben derzeit keine
genauen Angaben gemacht, sondern nur Schätzungen angegeben werden. Insbesondere
hängt die Höhe der Zuschüsse vom Fortschritt der österreichischen Vorhaben im
Mehrjährigen Programm (MIP) ab.
Für 2005 und 2006 könnten Verkehrsvorhaben, die
Österreich betreffen, ca. 40 bis 44 Mio. € an TEN-Zuschüssen erhalten.
Frage 4:
Wie hoch sind gemäß diesem Rahmenplan
- die Kapazitäten auf den einzelnen Hauptstreckenabschnitten der ÖBB?
- die erwarteten Verkehrszuwächse auf den einzelnen Hauptstreckenabschnitten der ÖBB?
- die Kosten in Gegenüberstellung zum Nutzen der einzelnen Projekte?
- die Zahl der Züge gemäß dem Betriebsprogramm der einzelnen Projekte?
- die maßgeblichen Qualitätskriterien durch diese Projekte (z.B Fahrzeitverkürzung, Kapazitätszu-
wachs, Achslast alt-neu, Lichtraumprofile alt-neu usw.)
Antwort:
Bis 2004 waren Eisenbahninfrastrukturvorhaben per
Verordnung an die einzelnen Errichtungsgesellschaften zur Planung und/oder zum
Bau zu übertragen. Diese Übertragungen erfolgten in den Jahren 2002 bis 2004
auf Grundlage des Generalverkehrsplanes Österreich 2002 (GVP-Ö). Die
diesbezüglichen Übertragungsverordnungen sind mit Ablauf des 31. Dezember 2004
außer Kraft getreten.
Gemäß den Bestimmungen des
Bundesbahnstrukturgesetzes 2003 waren die bereits der HL-AG und der BEG
übertragenen Vorhaben, die nicht bis spätestens 31. Dezember 2004 abgeschlossen
sind, jedenfalls in den Rahmenplan aufzunehmen, während für die bereits den ÖBB
übertragenen Vorhaben die Möglichkeit der Aufnahme in den Rahmenplan bestand.
Der für die Jahre 2005 - 2010 gültige Rahmenplan
war daher unter Berücksichtigung der Festlegungen des
Bundesbahnstrukturgesetzes 2003 und der vorgegebenen finanziellen
Rahmenbedingungen zu erstellen. Daraus ergibt sich, dass der Rahmenplan 2005 -
2010 im Wesentlichen Vorhaben enthält, die sich bereits in Bau befinden bzw.
für welche bereits wesentliche Vorarbeiten getätigt wurden.
Generell ist zu bemerken, dass bereits in der
Studien- und in der Planungsphase eines Projektes unter anderem auch der
erwartete betriebswirtschaftliche Nutzen ermittelt wird, um
Entscheidungsgrundlagen bezüglich der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit
zu bieten. Die jeweiligen Rahmenbedingungen, wie die zu Grunde gelegten
Annahmen über Verkehrserwartungen, Betriebskonzepte und Zugzahlen,
Infrastrukturbenützungsentgelte, Kosten und Erlöse etc., können sich naturgemäß
im Laufe der Jahre nach der Investitionsentscheidung verändern.
In den Jahren 1999 - 2000 wurden eine
betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Evaluierung von sinnvoll
zusammengefassten Netzteilen durchgeführt. Diese Evaluierung ist als eine der
Grundlagen für den Generalverkehrsplan GVP-Ö herangezogen worden.
Weiters ist darauf hinzuweisen, dass die ÖBB schon
jetzt und insbesondere in Zukunft nicht als einziges
Eisenbahnverkehrsunternehmen auf dem Schienenverkehrsmarkt agieren. Daher kann
der Gesamtnutzen einer neuen Infrastruktur nicht ohne Weiteres einem einzelnen
Eisenbahnunternehmen zugeordnet werden, wobei die Aufteilung des
Transportaufkommens auf die einzelnen Eisenbahnverkehrsunternehmen von deren
kaufmännischen Verhalten am Verkehrsmarkt abhängig ist.
Fragen 5 und 8:
Liegt bereits ein Ersuchen der ÖBB – Infrastruktur Betrieb AG über einen Zuschuss für die Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß § 42 Abs. 1 des Bundesbahnstrukturgesetzes vor?
Liegt bereits ein 6-jähriger Vertrag gemäß § 42 Abs. 2 des Bundesbahnstrukturgesetzes (Zuschuss zum Infrastrukturbetrieb) der gemäß § 54 Abs. 5 „rechtzeitig vor dem 1. Jänner 2005 abzuschließen“ ist, vor?
- Wenn nein,
- warum nicht?
- Bis wann wird er voraussichtlich vorliegen?
- Wenn ja,
- seit wann?
- Wie hoch ist der darin geregelte Betriebszuschuss des Bundes jeweils für die Jahre 2005, 2006,
2007, 2008, 2009, 2010 und wie hoch sind in den einzelnen Jahren die Abweichungen vom im
Ersuchen (gem. § 42 Abs. 1) begehrten Betriebszuschuss?
- Wie hoch ist das genehmigte Benutzungsentgelt für die einzelnen Jahre von 2005 bis 2010?
- Welche Rationalisierungen sind darin genehmigt?
- Welcher Personalstand ist für die einzelnen Jahre festgelegt?
- Welche
- Benützungsentgeltkategorien und –sätze sowie
- Kategorien und Sätze sonstiger Leistungen
- wurden bis jetzt und wann vom BMVIT gem. BB-Strukturgesetz § 46 genehmigt?
Antwort:
Der Zuschussvertrag gem. § 42 BBG ist nach
langwierigen Verhandlungen im Wesentlichen abgestimmt. Die Fixierung der
endgültigen Zuschusshöhe für 2005 war an die definitiven Festlegungen im
Spaltungs- und Übernahmsvertrag gebunden, der von den Organen der ÖBB in der
AR-Sitzung vom 15.12.2004 endgültig fixiert, zum Firmenbuch eingereicht und
samt aller ergänzenden Unterlagen nunmehr in der ÖBB zur Einsicht aufgelegt
wurde.
Der Geschäftsplan stellt eine Beilage zum genannten
Vertrag dar. Die Höhe des Betriebszuschusses wird jährlich festgelegt. Die
geplanten Benützungsentgelte, Rationalisierungen bzw. der Personalstand ergeben
sich aus dem Geschäftsplan. Hinsichtlich der Benützungsentgeltkategorien und
-sätze wurde bis dato von den ÖBB jährlich im Vorhinein ein Vorschlag
ausgearbeitet und dem bmvit/BMF zur Genehmigung vorgelegt.
Frage 6:
Liegt bereits ein 6-jähriger Geschäftsplan der ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG, der gemäß § 54 Abs. 4 erstmals spätestens mit Ablauf des 30. Juni 2004 zu erstellen gewesen wäre, als Grundlage für ein solches Ersuchen vor?
Wenn ja,
seit wann?
Wie hoch ist der darin begehrte Betriebszuschuss jeweils für die Jahre 2005, 2006, 2007, 2008, 2009, 2010?
Antwort:
Der Geschäftsplan der Infrastruktur Betriebs AG
liegt bereits seit einiger Zeit vor, war allerdings Gegenstand intensiver
Diskussionen, in die natürlich auch die übrigen Businesspläne einzubeziehen waren.
Der zuletzt bekannt gegebene Zuschussbedarf beträgt 1.006 Mio. € pro Jahr (ohne Rationalisierungseffekte).
Frage 7:
Wie hoch ist das geplante Benutzungsentgelt für die einzelnen Jahre von 2005 bis 2010?
Welche Rationalisierungen sind darin genannt?
Wenn nein,
warum nicht?
Bis wann wird er voraussichtlich vorliegen?
Auf welcher Basis wird dann ein Vertrag gemäß BB-Strukturgesetz § 42 Abs. 2 der gemäß § 54 Abs. 5 rechtzeitig vor dem 1.1.2005 abzuschließen ist, verhandelt?
Antwort:
Das Benützungsentgelt ist eine der zentralen
Stellgrößen für die Budgets sämtlicher Tochtergesellschaften der ÖBB Holding
AG. Dementsprechend wurde diese Größe im Rahmen der Businessplandiskussion
mehrfach modifiziert – zuletzt kurz vor
Verabschiedung des Spaltungs- und Übernahmsvertrages am 15.12.2004. Der
aktuelle Startwert liegt nunmehr bei 370,1 Mio. € und erhöht sich jährlich auf 514 Mio. €. Der Anstieg über diese Sechsjahresperiode lässt
deutlich den Druck auf die angestrebten Rationalisierungen erkennen.
Die ÖBB Holding AG gibt dazu folgende Daten
bekannt:
|
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
|
370,1 |
395,7 |
425,2 |
453,2 |
481,9 |
514,0 |
Personalstand *):
|
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
|
19.304 |
18.375 |
17.751 |
17.104 |
16.582 |
16.092 |
*) Geringfügige Änderungen der
Mitarbeiteranzahl sind auf Grund der Zuordnung im
Rahmen der Umstrukturierung noch möglich.
Frage 9:
Wann wurde die ÖBB-Dienstleistungs GmbH im Firmenbuch angemeldet?
Antwort:
Die Dienstleistungs-GmbH wurde am 28.9.2004 zum
Firmenbuch angemeldet. Die Abspaltung des Dienstleistungsbereiches wurde am
6.10.2004 ins Firmenbuch eingetragen.
Frage 10:
Wie hoch ist der Buchwert der übernommenen Dienstleistungsteilbetriebe, um den das Gründungsstammkapital von 35.000,- EURO zu erhöhen ist?
Antwort:
Die gegenständliche Frage unterliegt nicht dem
Interpellationsrecht.
Frage 11:
Wie hoch sind die Buchwerte
° des von der ÖBB-Personenverkehr AG übernommenen Teilbetriebes Personenverkehr,
° des von der Rail Cargo Austria AG übernommenen Teilbetriebes Güterverkehr,
° des von der ÖBB-Traktion GmbH übernommenen Teilbetriebes Traktion,
° des von der ÖBB-Technische Services GmbH übernommenen Teilbetriebes Technische Services,
° des von der ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG übernommenen Teilbetriebes Schieneninfrastruktur Betrieb
um welche die jeweiligen Grundkapitalbeträge bzw. Stammkapitalbeträge zu erhöhen sind?
Antwort:
Die gegenständliche Frage unterliegt nicht dem
Interpellationsrecht.
Frage 12:
Zu wie viel % ist die ÖBB-Personenverkehr AG und die Rail Cargo Austria AG jeweils an der ÖBB-Traktion GmbH und an der ÖBB-Technische Services GmbH beteiligt?
Antwort:
Die Personenverkehrs-AG hält 49 % und die Rail
Cargo Austria AG hält 51 % der Anteile an der ÖBB Technische Services GmbH. Bei
der ÖBB Traktions GmbH ist der Anteilsschlüssel umgekehrt: 51 %
Personenverkehrs-AG und 49 % RCA.
Frage 13:
Gibt es bereits Verträge oder Übereinkommen zwischen der ÖBB-Personenverkehr AG, der Rail Cargo Austria AG und deren gemeinsamen Töchtern über die Inanspruchnahme und Aufteilung deren Leistungen? Wann wurden welche Verträge abgeschlossen?
Antwort:
Die gegenständliche Frage unterliegt nicht dem
Interpellationsrecht.
Frage 14:
Mit welchen Teilunternehmen des ÖBB-Konzern wurden wann Vereinbarungen mit der ÖBB-Dienstleistungs GmbH gem. BB-Strukturgesetz § 20 Abs. 2? Welche Leistungen sind darin geregelt?
Antwort:
Die gegenständliche Frage unterliegt nicht dem
Interpellationsrecht.
Frage 15:
Welche Strompreise wurden zwischen der ÖBB-Infrastruktur-Betrieb AG und der ÖBB (deren Rechtsnachfolgerin die ÖBB-Infrastruktur-Bau AG ist) vereinbart?
Wann werden die Eröffnungsbilanzen der einzelnen Teilbetriebe vorliegen?
Antwort:
Die Übertragungsbilanzen zum 1.7.2004 waren
Gegenstand der AR-Sitzung vom 15.12.. Die endgültigen Übertragungsbilanzen
werden nach Fertigstellung des Jahresabschlusses der ÖBB zum 31.12.2004 Anfang
März 2005 vorliegen.
Die Bilanzen der einzelnen Teilgesellschaften
ergeben sich aus der Kombination der Übertragungsbilanz mit den bereits im
Laufe des Jahres 2004 von den einzelnen Gesellschaften realisierten
Geschäftsfällen (Sublease-Agreement, Kapitalzuführung (1,4 Mrd. €) des Bundes
etc.). Die endgültigen
Eröffnungsbilanzen werden nach Auskunft des Vorstandes der ÖBB per Ende April
2005 vorliegen.
Die Frage betreffend Strompreise unterliegt nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht.
Mit freundlichen Grüßen