235/AB XXII. GP

Eingelangt am 19.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,

Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulli Sima, Kolleginnen und Kollegen vom
19. März 2003, Nr. 216/J, betreffend Futtermittel-Kontrollen auf gentechnisch veränderte
Bestandteile, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Einleitend ist klarzustellen, dass die Zuständigkeit für allgemeine Angelegenheiten der
Gentechnologie bei der Frau Bundesminister für Gesundheit und Frauen liegt
(Bundesministeriengesetz-Novelle 2003, BGBI l, Nr. 17).

Zu Frage 1:

Folgende Anzahl von Futtermittelproben wurden in den Jahren 2000 bis 2003 auf das
Vorhandensein von GVO untersucht:

Jahr

 

2000

 

2001

 

2002

 

2003 (bisher)

 

Futtermittelproben

 

35

 

73

 

155

 

16

 


Zu Frage 2:

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Anzahl der Futtermittelproben, bei denen gentechnisch
veränderter Soja bzw. Mais festgestellt wurde:

Jahr

 

2000

 

2001

 

2002

 

2003 (bisher)

 

GVO-Soja

 

29

 

63

 

127

 

11

 

GVO-Mais und -Soja

 

0

 

2

 

13

 

4

 

Zu Frage 3:

Folgende Mengen genetisch veränderter Bestandteile wurden gefunden:

Jahr

 

2000

 

2001

 

2002

 

2003 bisher

 

Mais

 

-

 

1x <0,2% Bt11

 

4xBt176

 

3x <1%Mon810

 

 

 

 

 

1x <0,1% Bt176

 

(2x<0,1%, 1x<0,2%, 1x<1%)
2xT25

 

1x..<0,05%T25

 

 

 

 

 

 

 

(1xq.n.m., 1x<0,05%,)
5xMon810

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(3xq.n.m., 1x<0,5%, 1x<0,1%)
2xBt176+Mon810

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(1xq.n.m., 1x<1%)

 

 

 

Anmerkung: q.n.m. = Quantifizierung ist nicht möglich, da eine zu geringe Mais-DNA vorliegt.
Bei Soja wurde keine Quantifizierung vorgenommen.

Zu den Fragen 4, 9 bis 13:

Soja ist ein wichtiger Bestandteil der meisten Mischfuttermittel (z.B. Ergänzungs- und
Alleinfuttermittel für Geflügel, Schweine, Rinder und Fische). Da ein hoher Prozentsatz des
Sojaschrotes GVO enthält, werden auch in vielen Mischfuttermittelproben GVO nach-
gewiesen. Bisher gab es beim Inverkehrbringen von Futtermitteln keine Verstöße gegen das
Futtermittelgesetz.

Die wichtigste Konsequenz aus den Untersuchungsergebnissen ist eine weiterhin strenge
Kontrolle von Futtermitteln für die biologische Landwirtschaft. EG-weite Vorschriften,
insbesondere Schwellenwerte für die Zulassung und Kennzeichnung, sind noch ausständig.
Im Hinblick darauf halte ich die Anzahl der Futtermittel-Untersuchungen auf gentechnisch
veränderte Rohstoffe derzeit für ausreichend. Aufgrund der Verbrauchererwartung und


Sensibilität der Konsumenten wurde die Zahl der Untersuchungen seit dem Jahre 2001 stark
angehoben (siehe zu Frage 2).

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft fördert
zudem ein Forschungsprojekt über die "Erstellung einer Internetdatenbank zur Erfassung
von gentechnikrelevanten Komponenten, mit besonderer Berücksichtigung der ökologischen
Landwirtschaft" mit 43.000 EUR; ebenso große Förderungssummen stammen vom
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen (nunmehr Bundesministerium für
Gesundheit und Frauen) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. Dieses
Projekt beschäftigt sich auch mit der Erfassung der für die Biologische Landwirtschaft
verwendbaren Betriebsmittel unter besonderer Berücksichtigung der Freiheit von GVO.

Zu den Fragen 5, 6, 7 und 8:

Das Inverkehrbringen von gentechnisch verändertem Mais ist in Österreich - hinsichtlich der
drei in der EU zugelassenen Maissorten - verboten, wobei für Futtermittel ein Schwellenwert
von 1% für Verunreinigungen festgelegt wurde. Da bei sämtlichen Maisproben der
Schwellenwert von 1% nicht überschritten wurde (siehe zu Frage 3), erfolgten keine
behördlichen Maßnahmen nach dem Futtermittel recht.

Da gentechnisch veränderter Soja zugelassen ist und als Futtermittel eingesetzt werden darf,
wurden auch keine behördlichen Maßnahmen wie z.B. ein Produktrückruf gesetzt. Bisher
konnten keine Verstöße gegen das Futtermittelgesetz festgestellt werden.

Zu den Fragen 14, 15, 16 und 17:

Österreich hat sich in den Gremien der EU immer dafür eingesetzt, dass ein der Novel-Food-
Verordnung vergleichbarer Rechtsrahmen auch für Futtermittel geschaffen wird. Detaillierte
Gemeinschaftsvorschriften im Bereich der Kennzeichnung von Futtermitteln sind gerade im
Hinblick auf die Einbeziehung der tierischen Erzeugung in den ökologischen Landbau
(Verordnung 1804/99) sowie aus verbraucherpolitischen Gründen unbedingt notwendig.

Österreich hat daher u.a. bereits am 27.09.1999 im Rat Landwirtschaft ein Arbeitsdokument
vorgelegt, in dem die entsprechenden Kennzeichnungsvorschläge unterbreitet wurden und


hat sich wiederholt für die Kennzeichnung gentechnisch veränderter Futtermittel
ausgesprochen.

Mit dem Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über genetisch veränderte Lebens-
und Futtermittel werden EG-weite Kennzeichnungsbestimmungen für gentechnisch
veränderte Futtermittel festgelegt werden. Im Rahmen der politischen Einigung für diesen
Vorschlag hat sich Österreich für möglichst niedrige Schwellenwerte sowie eine Null-
Toleranz für nicht zugelassene GVO ausgesprochen. Aufgrund der unterschiedlichen
Standpunkte hat sich der Rat schließlich auf einen Schwellenwert von 0,9% für zugelassene
GVO geeinigt. Es bleibt abzuwarten, ob dieser Wert im Rahmen der weiteren parlamen-
tarischen Behandlung noch weiter abgesenkt werden kann.