235/AB XXII. GP
Eingelangt am 19.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche Anfrage der
Abgeordneten Mag. Ulli Sima, Kolleginnen und Kollegen vom
19. März 2003, Nr. 216/J, betreffend Futtermittel-Kontrollen auf gentechnisch
veränderte
Bestandteile, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend ist klarzustellen, dass die
Zuständigkeit für allgemeine Angelegenheiten der
Gentechnologie bei der Frau Bundesminister für Gesundheit und Frauen liegt
(Bundesministeriengesetz-Novelle 2003, BGBI l, Nr. 17).
Zu Frage 1:
Folgende
Anzahl von Futtermittelproben wurden in den Jahren 2000 bis 2003 auf das
Vorhandensein von GVO untersucht:
|
Jahr |
2000 |
2001 |
2002 |
2003 (bisher) |
|
Futtermittelproben |
35 |
73 |
155 |
16 |
Zu Frage 2:
Die
nachfolgende Tabelle zeigt die Anzahl der Futtermittelproben, bei denen
gentechnisch
veränderter Soja bzw. Mais festgestellt wurde:
|
Jahr |
2000 |
2001 |
2002 |
2003 (bisher) |
|
GVO-Soja |
29 |
63 |
127 |
11 |
|
GVO-Mais und -Soja |
0 |
2 |
13 |
4 |
Zu Frage 3:
Folgende Mengen genetisch veränderter Bestandteile wurden gefunden:
|
Jahr |
2000 |
2001 |
2002 |
2003 bisher |
|
Mais |
- |
1x <0,2%
Bt11 |
4xBt176 |
3x <1%Mon810 |
|
|
|
1x <0,1% Bt176 |
(2x<0,1%, 1x<0,2%,
1x<1%) |
1x..<0,05%T25 |
|
|
|
|
(1xq.n.m., 1x<0,05%,) |
|
|
|
|
|
(3xq.n.m., 1x<0,5%, 1x<0,1%) |
|
|
|
|
|
(1xq.n.m.,
1x<1%) |
|
Anmerkung: q.n.m. = Quantifizierung ist nicht
möglich, da eine zu geringe Mais-DNA vorliegt.
Bei Soja wurde keine Quantifizierung vorgenommen.
Zu den Fragen 4, 9 bis 13:
Soja ist ein wichtiger Bestandteil der
meisten Mischfuttermittel (z.B. Ergänzungs- und
Alleinfuttermittel für Geflügel, Schweine, Rinder und Fische). Da ein hoher
Prozentsatz des
Sojaschrotes GVO enthält, werden auch in vielen Mischfuttermittelproben GVO
nach-
gewiesen. Bisher gab es beim Inverkehrbringen von Futtermitteln keine Verstöße
gegen das
Futtermittelgesetz.
Die wichtigste Konsequenz aus den
Untersuchungsergebnissen ist eine weiterhin strenge
Kontrolle von Futtermitteln für die biologische Landwirtschaft. EG-weite
Vorschriften,
insbesondere Schwellenwerte für die Zulassung und Kennzeichnung, sind noch
ausständig.
Im Hinblick darauf halte ich die Anzahl der Futtermittel-Untersuchungen auf
gentechnisch
veränderte Rohstoffe derzeit für ausreichend. Aufgrund der Verbrauchererwartung
und
Sensibilität der Konsumenten wurde die
Zahl der Untersuchungen seit dem Jahre 2001 stark
angehoben (siehe zu Frage 2).
Das Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft fördert
zudem ein Forschungsprojekt über die "Erstellung einer Internetdatenbank
zur Erfassung
von gentechnikrelevanten Komponenten, mit besonderer Berücksichtigung der
ökologischen
Landwirtschaft" mit 43.000 EUR; ebenso große Förderungssummen stammen vom
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen (nunmehr
Bundesministerium für
Gesundheit und Frauen) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.
Dieses
Projekt beschäftigt sich auch mit der Erfassung der für die Biologische
Landwirtschaft
verwendbaren Betriebsmittel unter besonderer Berücksichtigung der Freiheit von
GVO.
Zu den Fragen 5, 6, 7 und 8:
Das Inverkehrbringen von gentechnisch
verändertem Mais ist in Österreich - hinsichtlich der
drei in der EU zugelassenen Maissorten - verboten, wobei für Futtermittel ein
Schwellenwert
von 1% für Verunreinigungen festgelegt wurde. Da bei sämtlichen Maisproben der
Schwellenwert von 1% nicht überschritten wurde (siehe zu Frage 3), erfolgten
keine
behördlichen Maßnahmen nach dem Futtermittel recht.
Da gentechnisch veränderter Soja
zugelassen ist und als Futtermittel eingesetzt werden darf,
wurden auch keine behördlichen Maßnahmen wie z.B. ein Produktrückruf gesetzt.
Bisher
konnten keine Verstöße gegen das Futtermittelgesetz festgestellt werden.
Zu den Fragen 14, 15, 16 und 17:
Österreich hat sich in den Gremien der EU
immer dafür eingesetzt, dass ein der Novel-Food-
Verordnung vergleichbarer Rechtsrahmen auch für Futtermittel geschaffen wird.
Detaillierte
Gemeinschaftsvorschriften im Bereich der Kennzeichnung von Futtermitteln sind
gerade im
Hinblick auf die Einbeziehung der tierischen Erzeugung in den ökologischen
Landbau
(Verordnung 1804/99) sowie aus verbraucherpolitischen Gründen unbedingt
notwendig.
Österreich hat daher u.a. bereits am
27.09.1999 im Rat Landwirtschaft ein Arbeitsdokument
vorgelegt, in dem die entsprechenden Kennzeichnungsvorschläge unterbreitet
wurden und
hat sich wiederholt für die Kennzeichnung
gentechnisch veränderter Futtermittel
ausgesprochen.
Mit dem Vorschlag der Kommission für eine
Verordnung über genetisch veränderte Lebens-
und Futtermittel werden EG-weite Kennzeichnungsbestimmungen für gentechnisch
veränderte Futtermittel festgelegt werden. Im Rahmen der politischen Einigung
für diesen
Vorschlag hat sich Österreich für möglichst niedrige Schwellenwerte sowie eine
Null-
Toleranz für nicht zugelassene GVO ausgesprochen. Aufgrund der
unterschiedlichen
Standpunkte hat sich der Rat schließlich auf einen Schwellenwert von 0,9% für
zugelassene
GVO geeinigt. Es bleibt abzuwarten, ob dieser Wert im Rahmen der weiteren
parlamen-
tarischen Behandlung noch weiter abgesenkt werden kann.