2350/AB XXII. GP
Eingelangt am 02.02.2005
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BM für Verkehr,
Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
An den
Präsidenten des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
GZ. BMVIT-10.000/0024-I/CS3/2004 DVR:0000175
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2370/J-NR/2004 betreffend Schuldenexplosion bei
der Bahn, die die Abgeordneten Heinzl und GenossInnen am 2. Dezember 2004 an
mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Die Daten zu den
Verbindlichkeiten der ÖBB beruhen auf dem durch die Wirtschaftprüfer der ÖBB
testierten Zwischenabschluss per 30.6.2004. Dieser war zur Eintragung der neuen
Gesellschaften der ÖBB in das Handelsregister (Firmenbuch) notwendig. Die Werte
können sich im Vergleich zum endgültigen Jahresabschluss per 31. 12. 2004
naturgemäß noch ändern. Dieser wird ca. Ende März 2005 vorliegen. Ferner ist
darauf hinzuweisen, dass bei den Verbindlichkeitenabspaltungen und -übernahmen
sowie den Forderungsverzichten eine rein kamerale oder handelsrechtliche
Betrachtung möglich ist. Letztgenannte schließen auch die
Kurssicherungsvorkehrungen für Fremdwährungskredite ein, die im Rahmen des
Forderungsverzichtes des Bundes auch zu berücksichtigen sind. Demgemäß ergeben
sich auch hier unterschiedliche Daten.
Frage 1:
Wie hoch ist der
Schuldenstand der ÖBB zum 31.12.2004?
Antwort:
Der Schuldenstand der ÖBB zum 31.12.2004 ist
gegenwärtig noch nicht bekannt, da der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2004 noch nicht vorliegt. Wohl aber verfügt man auf Basis des von den
Wirtschaftsprüfern der ÖBB geprüften Abschlusses zum 30.6.2004 gegenüber
31.12.2003 über eine aktualisierte Einschätzung: Zum 30.6.2004 betragen demnach
die gesamten Verbindlichkeiten der ÖBB 8.577,98 Mio. €. Durch einen Verzicht des Bundes auf Verbindlichkeiten
gegenüber der ÖBFA gemäß Bundesbahnstrukturgesetz 2003 in Höhe von 2,9 Mrd. € wird sich der Stand per 31.12. 2004entsprechend
vermindern.
Frage 2:
Wie hoch ist der
Schuldenstand des ÖBB-Absatzes zum 31.12.2004?
Antwort:
Auf den Geschäftsbereich Absatz entfallen per 30.
6. 2004 3.895,3 Mil. € der in der Antwort zu
Fragepunkt 1 genannten Verbindlichkeiten. Diese werden sich gegenüber
31.12.2004 noch ändern.
Frage 3:
Wie hoch ist jeweils der
Schuldenstand der ÖBB-Infrastruktur zum 31.12.2004
3.1 beim Absatz,
3.2 beim Bund,
3.2 bei Dritten?
Antwort:
Auf den Geschäftsbereich Infrastruktur entfallen
5.111,76 Mio. € der in Frage 1)
genannten Verbindlichkeiten, vor Verzicht auf 2,9 Mrd. € sogenannter ÖBFA- Schulden gemäß Bundesbahnstrukturgesetz
2003. In den 5.111,76 Mio. € sind 429,1 Mio Schulden
gegenüber dem Absatzbereich enthalten, die im Gesamtverbindlichkeitssaldo der
ÖBB nicht inkludiert sind. Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Bund (ÖBFA)
werden in etwa den 2,9 Mrd. € entsprechen, auf die
gemäß Bundesbahnstrukturgesetz 2003 verzichtet werden soll.
Fragen 4 und 5:
Wie hoch ist der
Schuldenstand der HL-AG am 31.12.2004?
Wie hoch ist der
Schuldenstand der Brenner Eisenbahn GmbH am 31.12.2004?
Antwort:
Keine im Sinne dieser Anfrage, da die
in der Anfrage angesprochenen langfristigen Schulden für die Infrastruktur von
der SCHIG bezahlt werden.
Fragen 6, 7, 12 und 13:
Wie hoch ist der aktuelle Schuldenstand der SCHIGmbH am 31.12.2004?
Wie hoch ist davon der Schuldenstand der SCHIGmbH beim Bund?
Wie hoch sind Ende 2004 die gemeinsamen Schulden von SCHIGmbH, ÖBB-Infrastruktur, HL-AG und BEG insgesamt?
Wie hoch sind davon Ende 2004 die gemeinsamen Schulden von SCHIGmbH, ÖBB-Infrastruktur, HL-AG und BEG beim BUND?
Antwort:
Der voraussichtliche Schuldenstand der SCHIG per
31.12.2004 beträgt ca. EUR 6.319,4
Mio. (Verbindlichkeiten ohne Rechnungsabgrenzungen). Die SCHIG mbH hat per
31.12.2004 ca. EUR 3.200,0 Mio. Schulden bei der Österreichischen
Bundesfinanzierungsagentur.
Die langfristigen Verbindlichkeiten von
ÖBB-Infrastruktur, HL-AG und BEG sind im Sinne dieser Anfrage ident mit jenen
der SCHIGmbH, da nur die SCHIGmbH Infrastrukturen finanzieren konnte. Dies war
ausschließlich Aufgabe der SCHIG.
Frage 8:
Wie viel dieser Schulden der SCHIGmbH beim Bund lässt der Bund nach?
Antwort:
Der Bund verzichtet gem. § 11 Abs. 1 SCHIG-Gesetz
auf EUR 3.200,0 Mio. an Kapitalforderungen an die SCHIG.
Frage 9:
Wie hoch ist davon der Schuldenstand der SCHIGmbH am 31.12.2004 aufgrund der beiden PPP-Projekte Klima Wind Kanal und Terminal Werndorf?
Antwort:
Es besteht aus den PPP-Projekt Terminal Werndorf
ein EIB-Darlehen von EUR 40 Mio., das zur Gänze an die Projektgesellschaft GWP
weitergereicht wurde. Es bestehen keine Verbindlichkeiten in der SCHIG mbH aus
dem Projekt Klima-Wind-Kanal.
Frage 10:
Wie hoch ist davon der Schuldenstand der SCHIGmbH am 31.12.2004 beim Bund aufgrund der beiden PPP-Projekte Klima Wind Kanal und Terminal Werndorf?
Antwort:
Die SCHIG mbH hat keine Schulden beim Bund aus den
PPP-Projekten.
Frage 11:
Von den vom Bund nachgelassenen Schulden der SCHIGmbH beim Bund entfällt wie viel auf
* Schulden aufgrund von Projekten, welche nach Fertigstellung den ÖBB übergeben werden und
auf
* Schulden aufgrund von PPP-Projekten (die nicht den ÖBB übergeben werden) der SCHIGmbH.
Antwort:
Die Aufnahme von Schulden in der SCHIG mbH erfolgte
nicht projektbezogen sondern aufgrund der günstigeren
Finanzierungsmöglichkeiten in Gesamttranchen, daher ist eine exakte Trennung
des Schuldennachlasses des Bund in Projekte nicht möglich. Die Höhe an
Forderung der SCHIG an den Bund aufgrund PPP-Projekte beträgt wie unter Punkt
18. ausgewiesen rd. EUR 24 Mio. per 31.12.2004.
Frage 14:
Wie hoch sind die Forderungen des ÖBB-Konzerns gegenüber dem Bund am 31.12.2004 getrennt nach Absatz und Infrastruktur?
Antwort:
Die ÖBB-Holding AG wurde zwar am 27.4.2004 formal
durch Eintrag in das Handelsregister gegründet, "inhaltlich" gab es
jedoch zu diesem Zeitpunkt noch keinen ÖBB-Konzern. Per 30.6.2004 beträgt die ausgewiesene Forderung gem.
§ 2 BBG 1992 gegenüber dem Bund 2.718,0 Mio. €, die sich bis zum Jahresende 2004 noch erhöhen wird.
Dieser Wert betrifft ausschließlich die Infrastruktur der ÖBB. Im Absatzbereich
ergaben sich bisher in Verbindung mit der Verrechnung zusätzlich erbrachter
gemeinwirtschaftlicher Leistungen zusätzliche Forderungen der ÖBB gegenüber dem
Bund in den vergangenen Jahren. Für das Jahr 2004 wird allerdings eine
Forderung des Bundes gegenüber den ÖBB wegen Minderleistungen erwartet.
Frage 15:
Wie hoch sind die Forderungen der ÖBB-Infrastruktur gegenüber dem ÖBB-Absatz am 31.12.2004?
Antwort:
Per 30.6.2004
gibt es keine Forderung der Infrastruktur gegenüber dem Absatz.
Frage 16:
Wie hoch sind die Forderungen des ÖBB-Absatzes gegenüber der ÖBB-Infrastruktur am 31.12.2004?
Antwort:
Die Forderung des Absatzes zum 30.6.2004 gegenüber
der Infrastruktur beträgt 429,1 Mio. €.
Frage 17:
Wie hoch sind die Forderungen der SCHIGmbH gegenüber dem Bund am 31.12.2004?
Antwort:
Die Forderungen der SCHIG mbH an den Bund betragen per
31.12.2004 voraussichtlich rd. 6.405,9 Mio. EUR (vor Spaltung der Gesellschaft
gemäß Bundesbahnstrukturgesetz 2003).
Frage 18:
Wie hoch sind davon die Forderungen der SCHIGmbH gegenüber dem Bund am 31.12.2004 aufgrund der beiden PPP-Projekte Klima Wind Kanal und Terminal Werndorf.
Antwort:
Der Anteil von den Forderungen an den Bund aufgrund
der PPP-Projekte beträgt voraussichtlich rd. 24,2 Mio. EUR per 31.12.2004.
Frage 19:
Werden die Forderungen der ÖBB-Infrastruktur gegenüber dem Bund im gleichen Ausmaß reduziert, wie die Verbindlichkeiten der ÖBB-Infrastruktur beim Bund infolge des Bundesbahnstrukturgesetzes (so dass die im Bundesbahnstrukturgesetz genannte Entschuldung gar keine echte Entschuldung der Infrastruktur ist sondern nur ein Begleich von Verbindlichkeiten des Bundes)?
Antwort:
Aus heutiger Sicht ist buchtechnisch von einer entsprechenden Bilanzverkürzung auszugehen, die allerdings einer echten Entschuldung gleichkommt, da verzinsliche Schulden entfallen, während die wegfallenden Forderungen unverzinslich waren und kein Fälligkeitsdatum aufwiesen.
Frage 20:
Da gemäß neuen § 11 Abs. 2 des SCHIG die ÖBB-Infrastruktur Bau AG in die Rechtsstellung des Bundes für seine zu diesem Zeitpunkt bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber der SCHIGmbH eintritt (das Gesetz sieht hier groteskerweise keine Ausnahme für Verbindlichkeiten des Bundes aus PPP-Projekten vor), erhebt sich die Frage, wie hoch die Forderungen des Rechtsnachfolgers der SCHIGmbH, nämlich der Schieneninfrastrukturdienstleistungsgesellschaft, aus diesem Titel (der beiden PPP-Projekte) an die ÖBB-Infrastruktur Bau AG (welche per Gesetz in die Verbindlichkeiten des Bundes eintreten muss) per 1.1.2005 sein werden?
Antwort:
Aus heutiger Sicht werden sämtliche Finanzschulden
der SCHIG mbH aus der Infrastrukturfinanzierung im Anschluss an den Verzicht
des Bundes auf entsprechende sogenannte ÖBFA-Schulden gemäß
Bundesbahnstrukturgesetz 2003 (rd. 3,2 Mrd. €) im Rahmen der Fusion der SCHIG mit der ÖBB in die ÖBB Bau
AG übertragen. Eine genaue Bezifferung wird es erst nach Vorliegen des
Jahresabschlusses 2004 geben. Dies wird etwa im März 2005 der Fall sein.
Frage 21:
Wie hoch werden Anfang 2005 voraussichtlich die Forderungen der ÖBB-Infrastruktur Bau AG gegenüber dem Bund sein, nach Wirksamwerden der Bestimmung, dass die ÖBB-Infrastruktur Bau AG mit 1.1.2005 in die Rechtsstellung des Bundes für seine zu diesem Zeitpunkt bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber der SCHIGmbH eintritt und die ÖBB-Infrastruktur Bau AG als Rechtsnachfolger in den Großteil der SCHIG-Verbindlichkeiten eintritt?
Antwort:
Gem. § 11 Abs. 3 SCHIG wird die ÖBB Infrastruktur
Bau AG im Anschluss an die Fusion mit der SCHIG zum Anfang 2005 keine Forderung
an den Bund mehr ausweisen. Aus heutiger Sicht ist jedoch davon auszugehen,
dass die SCHIG (alt) vor Verschmelzung mit den ÖBB noch Forderungen in Höhe von
3.614 Mio. € ausweisen wird, denen
ein Eigenkapital in Höhe von 225 Mio. €
gegenübersteht. Per Saldo werden somit die Kostenbeiträge der ÖBB Bau AG durch
Verschmelzung mit der SCHIG (alt) mit rd.
3.389 Mio. € belastet.
Frage 22:
Wie hoch werden Anfang 2005 voraussichtlich die Schulden der ÖBB-Infrastruktur Bau AG insgesamt sein?
Antwort:
Die Gesamtschulden der ÖBB Infrastruktur Bau AG zum
1.1.2005 lassen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt – d.h. vor dem Vorligen eines
durch die Wirtschaftsprüfer testierten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr
2004 - in etwa wie folgt schätzen: Die Verbindlichkeiten Infrastruktur nach
Schuldverzicht des Bundes gemäß Bundesbahnstrukturgesetz in Höhe von rd. 3,2
Mrd. € betragen 1,9 Mrd. € zuzüglich rd. 3.389 Mio. € Schuldübernahme aus der Verschmelzung mit ÖBB mit
SCHIG-alt.
Frage 23:
Wie hoch werden Anfang 2005 voraussichtlich die Schulden der ÖBB-Infrastruktur Bau AG beim Bund sein?
Antwort:
Anfang 2005 wird die ÖBB-Infrastruktur Bau AG keine
Forderung an den Bund mehr haben.
Fragen 24, 25 und 27:
Wie hoch werden die Schulden der ÖBB-Infrastruktur Bau AG in den einzelnen Jahren 2005-2010 sein gemäß dem nach § 54 Abs. 2 bis 30. Juni 2004 erstmals vorzulegenden 6-jährigen Rahmenplan für Schieneninfrastrukturinvestitionen?
Wie hoch werden die Schulden der ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG in den einzelnen Jahren 2005-2010 sein gemäß dem nach § 42 Abs. 3 zu erstellenden 6-jährigen Geschäftsplan für den Schieneninfrastrukturbetrieb?
Wie hohe Bundeshaftungen werden für den ÖBB-Konzern in den einzelnen Jahren 2004-2010 (Basis für seriöse 6-Jahrespläne) gewährt werden?
Antwort:
Diese Frage kann gegenwärtig nicht beantwortet
werden, es hängt von den tatsächlich seitens des Bundes finanzierten
Zuschussleistungen an die ÖBB- Infrastruktur Bau AG bis 2010 ab. Je geringer
die Zuschussleistungen des Bundes, umso höher sind natürlich die
Verbindlichkeiten.
Außerdem ist es einem Eigentümer freigestellt, ob
er mit Eigen- oder Fremdkapital finanzieren will. Das bisherige Obligo der ÖBB
Infrastruktur Bau AG wächst durch die Integration von ÖBB alt und ÖBB-
Infrastruktur Bau AG per Ende 2005 auf rd. 6,1 Mrd. € und steigt gemäß den Planungsrechnungen nachfolgend auf € 10,2 Mrd. € an,
wenn der Bund keine unmittelbaren Zuschussleistungen an die ÖBB- Infrastruktur
Bau AG erbringt. Dies unterliegt der jährlichen Entscheidung gemäß
Bundesfinanzgesetz.
Frage 26:
Wie hoch werden die Schulden der anderen ÖBB-Konzerntöchter und -enkel gemäß deren Eröffnungsbilanzen sein?
Antwort:
Die voraussichtlichen Schulden zum 1.1.2005
betragen: Personenverkehr: 325 Mio. €, RCA
17 Mio. € und Infrastruktur - Bau AG 5.329 Mio. €. Da der durch die Wirtschaftsprüfer der ÖBB
testierte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2004 noch nicht vorliegt, sind
diese Werte als Richtwerte zu sehen.
Fragen 28 und 29:
Bis wann wird die Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft (u.a. als Rechtsnachfolger der SCHIG für PPP-Projekte) den jährlichen Finanzplan für ihren Aufwand dem BMVIT und BMF vorzulegen?
Wird es für die Finanzzuschüsse des Bundes an diese Gesellschaft (Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH) auch einen mehrjährigen Rahmenplan geben? Mit welchen Beträgen wird dieser Finanzzuschuss begrenzt? Wie viel ist dafür 2005 budgetiert?
Antwort:
Die
Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft wird Ende Jänner 2005 den
jährlichen Finanzplan für ihren Aufwand gemäß Bundesbahnstrukturgesetz 2003 dem
bmvit und BMF vorlegen. Es gibt einen dreijährigen Plan 2004 bis 2006. Der
Finanzbedarf dieser Gesellschaft liegt derzeit unter 3 Mio €, ist aber abhängig
von den konkreten Beauftragungen durch den Bund.
Frage 30:
Gibt es Pläne hinsichtlich der Schuldenentwicklung der Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH? Wenn ja, wie sehen diese aus? Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Die
Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH wird in Zukunft
voraussichtlich keine Schulden aufnehmen, da ihre Aufwendungen im Rahmen einer
Leistungsvereinbarung entweder durch Dritte oder den Bund ersetzt werden.
Frage 31:
Gibt es für 2005 bereits eine Bestellung für gemeinwirtschaftliche Leistungen seitens des Bundes? Wenn ja, in welcher Höhe für den Personenverkehr und in welcher Höhe für den Güterverkehr? Wenn nein, wann wird diese Bestellung erfolgen?
Antwort:
Die gemeinwirtschaftlichen Leistungsverträge für
2005 sind abgeschlossen. Auf den Personenverkehr entfallen Bestellungen in der
Höhe von 457 Mio €. Für den Güterverkehr
steht ein Bestellrahmen in der Höhe von 102 Mio € zur Verfügung.
Fragen 32 und 33:
Auf welcher Basis wird ab 1. Jänner 2005 ein geordneter Bahnbetrieb sichergestellt, wenn noch nicht alle notwendigen Verträge zwischen den Verbundproduktionspartnern abgeschlossen sind?
Wie werden Rechtsstreitigkeiten für Leistungen ohne solche Verträge geregelt werden?
Welcher Personalstand ist
a. für den ÖBB-Konzern insgesamt und
b. für die einzelnen Teilbetriebe (Zuordnung zu den Konzerngesellschaften)
jeweils für die Jahre 2005-2010 geplant.
Wie viele Frühpensionierungen liegen den Unternehmensplänen für die einzelnen Jahre 2005-2010 zugrunde?
Welche Einsparungen aus Sicht der ÖBB sowie aus Sicht der Republik Österreich werden davon erwartet?
Wird es Kündigungen oder Frühpensionierungen im Bereich der derzeitigen ASVG-Bediensteten der HL-AG, SCHIGmbH und Brenner Eisenbahn GmbH bzw. der nicht definitiv gestellten ÖBB-Bediensteten geben? Wenn ja: in welcher Höhe und mit welchen geplanten Einsparungen?
Antwort:
Diese Frage unterliegt nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht.
Frage 34:
In welcher Höhe wurden Beratungsleistungen
c. durch das BMVIT,
d. durch den ÖBB-Konzern,
e. durch die SCHIGmbH
jeweils an
x. Unternehmensberater,
y. Finanzberater und Wirtschaftsberater,
z. Rechtsanwälte
jeweils in den Jahren 2003 und 2004 vergeben?
Antwort 34c:
In den Jahren 2003 und 2004 fielen folgende Kosten für Beratungsleistungen in Angelegenheiten der ÖBB-Reform für vom bmvit vergebene Beratungsleistungen an:
- Unternehmensberater 18 TEUR (2004)
- Finanz- und Wirtschaftsberater 231,084 TEUR (2003) und 159,6 TEUR (2004)
- Rechtsanwälte 229,11 TEUR (2003) und 140,43 TEUR (2004)
Antwort 34d:
Diese Frage unterliegt nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht.
Antwort 34e:
Diese Frage unterliegt nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht.
Fragen 35:
Wie hoch ist die Summe der Vorstandsgehälter und -zuwendungen im ÖBB-Konzern insgesamt
f. im Jahr 2003
g. voraussichtlich im Jahr 2004 und
h. geplant für 2005?
Antwort:
Die Fragen 35 f, g und h unterliegen nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht, da das Bundesbahnstrukturgesetz 2003 die Zuständigkeit für Angelegenheiten des Vorstandes dem Aufsichtsrat überlässt.
Ich verweise daher zur Beantwortung dieser Fragen auf den jährlich erscheinenden Bericht des Rechnungshofes gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz.
Frage 36:
Wie hoch ist die Summe der Aufsichtsratentschädigungen und -zuwendungen im ÖBB-Konzern insgesamt
i. im Jahr 2003,
j. voraussichtlich im Jahr 2004 und
k. geplant für 2005?
Antwort:
Diese Frage unterliegt nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht.
Mit freundlichen Grüßen
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