2362/AB XXII. GP

Eingelangt am 04.02.2005
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Herrn

Präsidenten des

Nationalrates

Parlament

1017 Wien

 

 

DVR:0000051

 

GZ0117/1968-II/1/b/05

 

 

 

 

Wien, am 2. Februar 2005

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat KÖNIGSBERGER-LUDWIG und GenossInnen haben am 22. Dezember 2004 unter der Zahl: 2450/J-NR/2004 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Schließung des Gendarmeriepostens Ennsdorf“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1 und 4:

Ja.

Die Fusionierung des Gendarmerieposten Ennsdorf mit St. Valentin wurde im Rahmen der Dienststellenstrukturanpassung 2001 nach umfassender Prüfung aller Für und Wider beschlossen und die Umsetzung nach Verfügbarkeit einer entsprechenden Unterkunft (voraussichtlich Ende 2006) festgelegt.

 

Zu Frage 2:

Insbesondere auch die Erfahrungen im Rahmen der Kriminalitätsbekämpfung zeigen, wie wichtig es ist, durch die Konzentration der Ressourcen die Einsatzbereitschaft und Schlagkraft von Exekutivdienststellen insbesondere jener, die in einem örtlichen Naheverhältnis zueinander stehen, zu fusionieren. Durch die unter Berücksichtigung der regionalen und topographischen Gegebenheiten verfügten Zusammenlegungen von Sicherheitsdienststellen reduziert sich auch der Administrationsaufwand, wodurch der unmittelbare exekutive Außendienst entsprechend gestärkt wird. Für die sicherheits-dienstliche Versorgung einer Region ist nicht die bloße Existenz einer Sicherheitsdienststelle sondern die tatsächliche Verfügbarkeit von gut ausgebildeten und ausgerüsteten Exekutivbediensteten maßgeblich.

 

Zu Frage 3:

Sämtliche Planstellen des Gendarmeriepostens Ennsdorf werden im Zuge der Fusionierung zum Gendarmerieposten St. Valentin transferiert und für die regionale sicherheitsdienstliche Betreuung eingesetzt werden.