2369/AB XXII. GP
Eingelangt am 04.02.2005
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BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
BMVIT-10.000/0031-I/CS3/2004 DVR:0000175
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017
W i e n
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2415/J-NR/2004 betreffend Pinzgaubahn, die die
Abgeordneten Scharer und GenossInnen am 9. Dezember 2004 an mich gerichtet
haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Wann wird der Vertrag über die finanziellen Mittel zur Attraktivierung und Verbesserung der Pinzgaubahn zwischen Bund und Land unterzeichnet werden?
Antwort:
Die Vereinbarung zwischen Bund und Land Salzburg über die finanziellen Mittel zur Attraktivierung und Verbesserung der Pinzgaubahn wurde von den Österreichischen Bundesbahnen und der Schieneninfrastrukturfinanzierungs-Gesellschaft m.b.H. bereits im Dezember 2004 unterzeichnet. Die gemeinsame Unterzeichnung mit Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Haslauer fand am 12. Jänner 2005 statt.
Fragen 2 und 3:
Wie hoch wird der Anteil an finanziellen Mittel sein, den der Bund für das Projekt Pinzgaubahn zur Verfügung stellen wird?
a. In welchen Tranchen wird der Betrag dem Land Salzburg zur Verfügung gestellt werden?
Welchen Zeitrahmen gibt Ihr Ressort für die Durchführung des Projektes Pinzgaubahn vor?
Antwort:
Der Anteil der finanziellen Mittel, den der Bund für das Projekt Pinzgaubahn zur Verfügung stellen wird, beträgt rund € 17 Mio. Die Vereinbarung wurde für eine Laufzeit vom 1. Jänner 2005 bis zum 31. Dezember 2014 abgeschlossen, wobei die im vierten Quartal 2004 im Vorgriff auf 2005 durchgeführten Reinvestitionsmaßnahmen ebenfalls umfasst sind.
Der Ausbau der Eisenbahninfrastruktur sowie die Abwicklung der Erhaltungs- und Reinvestitionsmaßnahmen werden so durchgeführt, dass zum Fahrplanwechsel im Dezember 2007 der Verkehr gemäß dem der Vereinbarung zugrundeliegenden Fahrplan aufgenommen werden kann.
Frage 4:
Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die Sie in Ihrem Ressort zur Unterstützung des Ausbaues und Instandhaltung der ländlichen Infrastruktur zur Verfügung stellen werden?
Antwort:
Der Bund hat gemäß Bundesfinanzgesetz und Ansatz 1/65148 - Kosten für
Eisenbahn Infrastruktur - die Aufgabe, Mittel zur Verfügung zu stellen. Diese
Auszahlungen ergehen an die ÖBB-Betriebs AG und decken in etwa die
Personalkosten. Darüber hinaus hat die ÖBB-Betriebs AG weitere Einnahmen zum
Beispiel aus dem Infrastrukturentgelt und Einnahmen von Dritten. Diese decken
in Summe den gesamten Finanzbedarf der Infrastruktur, daher kann eine Zuteilung
der Bundesmittel auf die ländliche Struktur folglich nicht vorgenommen werden.
Frage 5:
Welche Konzepte wurden für die MitarbeiterInnen der Pinzgau Bahn ausgearbeitet?
a. Werden MitarbeiterInnen der Pinzgau Bahn auch weiterhin beschäftigt bleiben?
b. Wenn nein, welche Alternativkonzepte gibt es für die betroffenen MitarbeiterInnen?
Antwort:
Bei Umsetzung des neuen Fahrplankonzepts wird die Anzahl der Mitarbeiter der Pinzgaubahn reduziert, eine Weiterbeschäftigung erfolgt auf anderen Strecken.