238/AB XXII. GP

Eingelangt am 20.05.2003
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Anfragebeantwortung

BM für Gesundheit und Frauen

 

Ich beantworte die an meinen Amtsvorgänger Mag. Haupt gerichtete parlamentarische Anfra-
ge Nr. 269/J des Abgeordneten Mag. Johann Maier wie folgt:

Fragen 1 bis  8:

Die Richtlinie 2001/101/EG wurde durch eine Novelle der Lebensmittelkennzeichnungsver-
ordnung 1993 - LMKV, BGBl. II Nr. 371 vom 4. Oktober 2002 in österreichisches Recht
umgesetzt.

Zwischenzeitlich hat die EU mit Richtlinie 2002/86/EG die in der Anfrage genannte Frist
(1. Januar 2003) auf den 1. Juli 2003 verlängert. Diese Richtlinie wurde durch eine Novelle der
Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1993 - LMKV, BGBl. II Nr. 222 vom 15. April 2003
in österreichisches Recht umgesetzt.

Weitere Maßnahmen sind aus Sicht meines Ressorts nicht erforderlich..