2389/AB XXII. GP
Eingelangt am 08.02.2005
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr.
Hlavac, Kolleginnen und Kollegen haben am
10. Dezember 2004 unter der Nr. 2424J an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend Sanierung des Wiener Künstlerhauses gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Die Kunstsektion des
Bundeskanzleramtes (BKA) fördert prinzipiell das künstleri-
sche Schaffen, nicht aber Investitionen in bauliche Tätigkeiten der geförderten
Institutionen.
Zu Frage 3:
Das Wiener Künstlerhaus hat sehr wohl
eine überregionale Bedeutung sowohl im
Bereich der Ausstellungstätigkeit als auch als Vereinigung bildender Künstler.
Die
Wertschätzung des BKA
wurde durch eine langjährige und beständige Förderungs-
tätigkeit des Bundes für das künstlerische
Programm unter Beweis gestellt. Das
Künstlerhaus steht, was die Höhe der Förderung betrifft, mit an der
Spitze aller ge-
förderten Institutionen österreichweit.
Zu 3a und 3b:
Für die Sanierung des Bregenzer
Festspielhauses ist es gelungen, Sonderbudget-
mittel, die vom Finanzministerium zur Verfügung gestellt wurden, einzusetzen.