239/AB XXII. GP
Eingelangt am 20.05.2003
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möglich.
Anfragebeantwortung
BM für Inneres
Die Abgeordneten
zum Nationalrat Dieter Brosz, Freundinnen und Freunde, haben
am 26. März 2003 unter der Nummer 232/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Massengrab in der Flachgasse in Wien"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden
Informationen und soweit
meine Zuständigkeit gegeben ist, wie folgt:
Zu Frage 1.
Wie aus dem, bereits zur Beantwortung der Parl. Anfrage
3906/J, übermittelten
Bericht des Vereines ASINOE vom 26.1.1998 zu den Grabungen im Auftrag des
Bundesdenkmalamtes und des Bundesministeriums für Inneres hervorgeht, wurde
eine Tiefsondage im Ausmaß von 0,90 x 0,70 m am Fundort der Skelettteile
gelegt,
um im Bereich des Profiles den Schichtaufbau nach unten exakt definieren zu
können, wobei aus statischen Gründen auf das nicht unterkellerte Nachbarhaus
Rücksicht genommen werden musste.
Zu Frage 2:
Ja.
Zu Frage 3 bis 7:
Dem ho. Ressort liegt ein archäologischer Bericht des
Magistrates der Stadt Wien,
Geschäftsgruppe Kultur - Stadtarchäologie, vom 12.12.1997 über die „Auffindung
von menschlichen Skeletten in Wien 14, Flachgasse 7" vor, in dem die
Ansicht des
Neurochirurgen, Prof. Dr. Kletter, „dass es sich bei dem Loch in einer der
beiden
Kalotten sicher nicht um eine artifizielle postmortale Beschädigung, sondern
wahrscheinlich um einen Einschuß aus kurzer Entfernung handle",
dokumentiert ist.
In der vorliegenden Tatortmappe der BPD Wien, ZI. II -
16.706/EKF/97 (siehe
Beilage) sind insgesamt 6 Schädel- bzw. Schädelfragmente dokumentiert, die
Beschädigungen aufweisen, die zunächst als Schussdefekte bewertet wurden.
Zur Abklärung wurde in diesem Zusammenhang seitens der
eingeschalteten
Staatsanwaltschaft die Erstellung eines Gutachtens durch das Institut für
gerichtliche
Medizin der Universität Wien initiiert.
Zu Frage 8, 9 und 10:
Die Untersuchungen der Stadtarchäologie bzw. des
Bundesdenkmalamtes wurden
in Anwesenheit des Herrn Shalom Fried, Grabungsexperte aus Israel,
durchgeführt,
der die Auswahl der Skelettteile für die Altersbestimmung in Israel selbst
vornahm.
Zu Frage 11 und 12:
Es wird angemerkt, dass aufgrund der ersten
Untersuchungsergebnisse und
Annahmen die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres,
Kriegsgräberfürsorge, für die Skelettfunde in der Flachgasse 7 gegeben schien
und
diese auch wahrgenommen wurde (Einschaltung des Bundesdenkmalamtes).
Das Gutachten des Instituts für gerichtliche Medizin der Universität Wien
(siehe
Beilage zur Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage 3906/J) kam zu dem
Schluß, dass aufgrund der Untersuchungen an den Skelettteilen auf eine
Liegedauer
von etwa 270 bis 350 Jahren rückgeschlossen werden muss.
Danach ist keinerlei Zuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres gegeben.
Beilage:
Tatortmappe, ZI: II -16.706/EKF/97

























