2394/AB XXII. GP
Eingelangt am
09.02.2005
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0070-I/4/2004
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas
Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage der Abgeordneten Ing. Kurt Gartlehner und GenossInnen, Nr. 2406/J‑NR/2004,
vom 9. Dezember 2004, betreffend Marketingmaßnahmen der
Bundesregierung, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Bereits einleitend möchte ich
klarstellen, dass das Bundesministerium für Finanzen so wie auch bereits unter
meinen Amtsvorgängern keine Werbung betreibt. Die Öffentlichkeitsarbeit dieser
Bundesregierung besteht vielmehr darin, alle zur Verfügung stehenden
Kommunikationstools zu nutzen, um mit allen Dialoggruppen einen
Meinungsaustausch zu pflegen. Es gilt, in einem offenen und intensiven Dialog
die für Fortschritt, Generationengerechtigkeit und Chancenrealisierung
notwendigen Reformen zu erarbeiten.
Eine moderne Wissens- und
Informationsgesellschaft verlangt von einer dienstleistungsorientierten
Verwaltung einen gestaltenden und offenen Kommunikationsstil.
In der Kommunikation nach außen ist es
mir daher nicht nur ein wichtiges Anliegen sondern auch gesetzlicher Auftrag,
die Reformziele, die Maßnahmen und den Nutzen, der daraus für jeden Einzelnen
entsteht, den ÖsterreicherInnen näher zu bringen.
Am Beispiel der größten Steuerreform
der zweiten Republik etwa ist leicht erkennbar, dass die ÖsterreicherInnen ein
großes persönliches Interesse an einer umfassenden Information über die
getroffenen Maßnahmen haben. Es soll nicht nur einer beschränkten Anzahl von
mit Gesetzestexten vertrauten Personen vorbehalten sein, um das damit
ermöglichte Mehr für ArbeitnehmerInnen und Familien, sowie auch das Mehr für
die Wirtschaft und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Einzelnen
Bescheid zu wissen. Ich erinnere dazu an
Aber auch das insgesamte Erscheinungsbild
der Verwaltung nach außen hat den Veränderungen hin zu einem
serviceorientierten Dienstleister Rechnung zu tragen.
In diesem Zusammenhang möchte ich aber
darauf hinweisen, dass – wie ich dies bereits mehrmals bei einschlägigen
Anfragebeantwortungen darlegen durfte - diese Bundesregierung hinsichtlich der
Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit äußerst sparsam mit den Mitteln der
SteuerzahlerInnen umgeht. Ich verweise hierzu darauf, dass mein Amtsvorgänger
Finanzminister Edlinger in den Jahren 1998/1999 aus diesem Titel
€ 6.367.910,-- aufwendete, während ich für derartige Aktivitäten in den
Jahren 2001 bis 2003 € 4.685.102,-- benötigte. Dies bedeutet: in 3 Jahren
Grasser wurden weniger Mitteln für Öffentlichkeitsarbeit verausgabt als in 2
Jahren Edlinger.
An dieser Stelle erinnere ich auch an
Anfragebeantwortungen zu diesem Themengebiet, wie sie etwa durch zwei ehemalige
sozialdemokratische Regierungsmitglieder ergangen sind. In seiner Beantwortung
Nr. 5336/AB (XX.GP) teilte der damalige Bundeskanzler, Dr. Viktor Klima, mit: "Grundsätzlich
ist festzuhalten, dass es sich bei der Informationstätigkeit der Bundesregierung
nicht um Werbung, sondern um Öffentlichkeitsarbeit handelt, für die das Prinzip
der umfassenden Information und des einfachen Zugangs zu dieser für die
interessierten Bürger zu gelten hat. Für das Jahr 1998 wurden der Sektion
III/Bundespressedienst für die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit S 33,493.000,-
durch den Nationalrat zugewiesen. Im Rahmen der Ermächtigung zum
Bundesfinanzgesetz 1998 wurde für die Europa-Informationsinitiative der
Bundesregierung seitens der Sektion III/Bundespressedienst im Jahr 1998 ein
Betrag von S 128,804.180,23 aufgewendet." Der damalige Wissenschafts-
und Verkehrsminister legte zu einer gleich gelagerten Anfrage, Nr.
5665/J-NR/1999, dar: "Zunächst ist festzuhalten, dass das BMWV keine
Werbung betreibt und dafür auch keine Budgetansätze vorhanden sind.... Eine
vollständige Aufzählung sämtlicher Ausgaben ist aus Gründen der
Verwaltungsökonomie nicht möglich, da es sich um hunderte von Einzelrechnungen
handelt."
Nun zu den konkreten Fragen:
Zu 1.:
Im genannten Zeitraum wurden keine
Veränderungen am Logo am Briefkopf oder an CD-Regeln vorgenommen.
Zu
2. und 3.:
Es ist nochmals klarzustellen, dass das
Bundesministerium für Finanzen keine Werbung betreibt, sondern die Bevölkerung
im Sinne der Grundsätze Kundenorientierung und Bürgernähe zu aktuellen
Ressortthemen zielgruppenspezifisch informiert. Dies entspricht auch den
gesetzlichen Vorgaben, zumal § 2 Bundesministeriengesetz 1986 die
Information der Öffentlichkeit (Teil 1 Z 10 der Anlage zu § 2) ausdrücklich
als Aufgabe der Bundesministerien normiert. Dementsprechend sind umfassende
Aufklärungen insbesondere ab dem Jahr 2004 über die neue Rechtslage auf Grund
der Steuerreform 2004/2005 geboten.
Im übrigen wurden seit der Beantwortung
der letzten schriftlichen Anfrage Nr. 2042/J-NR/2004, vom 9. Juli 2004,
betreffend Öffentlichkeitsarbeit des Ressorts seitens des Bundesministeriums
für Finanzen bis zum Erhebungsstichtag 31. Dezember 2004 lediglich zwei
Aufträge im Sinne der Anfrage vergeben. Diese betreffen Kreativleistungen im
Zusammenhang mit der nötigen Information zur Steuerreform 2005 sowie die
Neukonzeption und Umsetzung eines Corporate Designs für das Bundesministerium
für Finanzen ab dem Jahr 2005.
Die Inhalte der übrigen
Informationspakete seit 2000 wurden bereits in zahlreichen diesbezüglichen
parlamentarischen Anfragen ausführlich dargelegt.
Zu
4.:
Die Vertragspartner des
Bundesministeriums für Finanzen wurden bereits in zahlreichen vorhergehenden
parlamentarischen Anfragen genannt, auf die ich hiermit verweise (Nr. 1391/J
vom 19. Oktober 2000, Nr. 3248/J vom 17. Dezember 2001, Nr. 3397/J vom 13.
Februar 2002, Nr. 359/J vom 30. April 2003, Nr. 1167/J vom 3. Dezember
2003, Nr. 1446/J vom 10. Februar 2004, und Nr. 2042/J vom 9. Juli 2004).
Der an die Schmertzing & Co Werbeagentur GmbH vergebene Auftrag dient der
Planung und Gestaltung von Informationsmaßnahmen zur Steuerreform 2005. Die
Adaption und Umsetzung eines Corporate Designs für das Bundesministerium für
Finanzen wird ab 2005 von der Agentur Ogilvy & Mather GmbH durchgeführt
werden.
Zu
5.:
Zum Stichtag 31. Dezember 2004 wurden
seitens des Bundesministeriums für Finanzen im Jahr 2004 für die Information
der österreichischen SteuerzahlerInnen € 1.155.966,59 ausgegeben. Im
Vergleich dazu sei darauf hingewiesen, dass mein sozialdemokratischer
Amtsvorgänger Finanzminister Edlinger im Jahr 1999 aus diesem Titel €
3.298.820,-- aufgewendet hat.
Von der genannten Gesamtsumme entfallen
hierbei auf Kosten für Informationshandbücher nachstehend aufgelistete Beträge:
|
Steuerbuch 2003 sowie Vorbereitung
Steuerbuch 2005 |
€ 195.436,74 |
|
Folder - Zollfrei Einkaufen in der
erweiterten EU |
€ 1.608,00 |
|
Folder FinanzOnline |
€ 15.909,45 |
|
Broschüre - Aufgaben und Organisation |
€ 3.066,00 |
|
Zoll-Info 2004 |
€ 22.652,00 |
|
Wirtschafts- und Budgetzahlen 2002 -
2004 |
€ 936,00 |
Budgetunterlagen NEU |
€ 31.827,00 |
|
Budgetpublikationen 2004 Neu |
€ 3.960,00 |
|
Selbstständigenbuch |
€ 7.546,00 |
|
Neuauflage Selbstständigenbuch |
€ 40.345,07 |
|
UID-Folder - Englisch |
€ 1.020,00 |
|
Broschüre Steuerreform "Ihr
Steuervorteil" |
€ 60.087,20 |
|
Folder Betrugsbekämpfung |
€ 5.920,00 |
Für Konzepte, bei welchen
ausschließlich Kreativleistungen einen Vertragsgegenstand insbesondere im
Zusammenhang mit der Kommunikation zur Steuerreform 2005 im Sinne der Anfrage
bilden, gebe ich für das Jahr 2004 folgende Kosten bekannt:
Betreffend die Auftragsvergabe an die
Ogilvy & Mather GmbH über die Planung und Gestaltung von Informationsmaßnahmen
im Rahmen der Steuerreform 2005 verweise ich auf die Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage Nr. 1446/J vom 10. Februar 2004.
Die Kosten für die an die Schmertzing
& Co Werbeagentur GmbH vergebene Leistung betreffend die Planung und
Gestaltung von Informationsmaßnahmen zur verstärkten zielgruppenspezifischen
Kommunikation der Steuerreform 2005 belaufen sich auf € 29.940,--
(zuzüglich 20% USt.).
Ogilvy & Mather GmbH wurde mit der
Erstellung eines Logos, der Beratung und Betreuung des CD-Prozesses, der
Erstellung eines CD-Manuals sowie der begleitenden Umsetzung beauftragt. Dafür
wurde ein Honorar von € 107.000,-- (zuzüglich 20% USt.) veranschlagt.
Die ausgegebenen Kommunikationsmittel
in den Jahren 2000 bis 2003 wurden bereits in den zahlreichen vorhergehenden
parlamentarischen Anfragen dargelegt. Diesbezüglich darf auf die Beantwortung
dieser Anfragen verwiesen werden.
Zu
6. und 7.:
Im Bundesministerium für Finanzen
wurden seit 2004 keine neuen CD Regeln umgesetzt.
Zu
8.:
Nein, es gibt keine Regeln für die
Gestaltung bei der Anschaffung von Inventar im Bundesministerium für Finanzen.
Dessen ungeachtet werden selbstverständlich die verfassungsrechtlich
geforderten Grundsätze der Haushaltsführung beachtet. Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit
und Zweckmäßigkeit stellen daher Entscheidungskriterien dar.
Zu
9.:
Es gibt keine Regeln für das Aussehen
von Dienstfahrzeugen im Bundesministerium für Finanzen. Dessen ungeachtet
werden selbstverständlich die verfassungsrechtlich geforderten Grundsätze der
Haushaltsführung beachtet. Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit
stellen daher Entscheidungskriterien dar.
Zu
10.:
Grundsätzlich bedarf es in Fragen des
öffentlichen Auftrittes keiner Abstimmung des Bundesministeriums für Finanzen
mit anderen Ministerien. Selbstverständlich können im Einzelfall zur besseren
Vermittlung von ressortübergreifenden Themen Inhalte abgestimmt werden, wie
dies bei den Informationsmaßnahmen der Bundesregierung über die Steuerreform
2004/2005 der Fall war. Dabei wird im Übrigen die Zuständigkeit des
Bundeskanzleramtes betreffend die einheitliche Zusammenarbeit der
Bundesministerien ebenso gewahrt, wie die Kompetenz des Bundeskanzleramtes in
Angelegenheiten der Information der Regierung beziehungsweise der Information
der Öffentlichkeit über die Arbeit der Regierung sowie betreffend die
Information über Fragen der gemeinsamen europäischen Währung (Teil 2 Z 1, 2 und
12 der Anlage zu § 2 Bundesministeriengesetz 1986).
Zu
11. und 12.:
Wie meine ExpertInnen mir versichern,
sind dem Bundesministerium für Finanzen derartige Richtlinien oder Empfehlungen
nicht bekannt.
Zu
13.:
Nein.
Zu
14.:
Die Auftragsvergaben der
Bundesministerien haben sich ausschließlich an den einschlägigen rechtlichen
Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes zu orientieren. Daneben gelten die für
das jeweilige Verfahren im Rahmen eines freien und lauteren Wettbewerbs
festgelegten objektiven Eignungs- und Zuschlagskriterien, nach denen der
Bestbieter zu ermitteln ist. Führende Agenturen legen selbstverständlich
Referenzen für vergleichbare Aufträge vor, um ihre spezielle Leistungsfähigkeit
für ein bestimmtes Projekt zu belegen.
Zu
15.:
Nein.
Zu
16. und 17.:
Nein.
Zu
18., 19. und 20.:
Nein. Wie bereits ausgeführt, betreibt
das Bundesministerium für Finanzen keine Werbung, sondern informiert die
Bevölkerung im Sinne der Grundsätze Kundenorientierung und Bürgernähe zu
aktuellen Ressortthemen zielgruppenspezifisch. Dies entspricht auch den
gesetzlichen Vorgaben, zumal § 2 Bundesministeriengesetz 1986 die
Information der Öffentlichkeit (Teil 1 Z 10 der Anlage zu § 2)
ausdrücklich als Aufgabe der Bundesministerien normiert.
Zu
21. und 22.:
Grundsätzlich verweise ich hierzu auf
die zahlreichen Anfragebeantwortungen, insbesondere zur Anfrage 359/J-NR/2003
vom 30. April 2003, sowie auf die ausführlichen diesbezüglichen
Beratungen im Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses über den
Erhebungsbericht des Bundesministeriums für Finanzen gemäß
§ 40 Abs. 1 GOG. Seit der Beantwortung der zuletzt zu
diesem Themenkreis ergangenen Anfrage Nr. 2042/J-NR/2004 vom 9. Juli 2004
wurden lediglich die zu Frage 4 beschriebenen Aufträge vergeben.
Zu
23. bis 26.:
Im Bundesministerium für Finanzen wird
– wie bereits mehrmals dargelegt - keine Werbung und auch kein Sponsoring für
Werbung betrieben.
Mit freundlichen Grüßen