2403/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.02.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

 

Anfragebeantwortung

 

Herrn                                                                                              

Präsidenten des Nationalrates                                                    (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSG-10001/0003-I/A/4/2005                                           Wien,

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2421/J der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:

1. Frage:

Die Ausgaben des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz beliefen sich auf 50.000 €.

2. Frage:

Der Marketing- und Veranstaltungsverein "Karntn is lei ans" hat die vertragliche Verpflichtung, die entstandenen Ausgaben mittels Originalbelegen nachzuweisen. Die Förderung meines Ressorts wurde für die Abdeckung der anfallenden Kosten für

·        Werbung in Printmedien im Ausland

·        Internet (Webportal inklusive Wartung) und

·        PR-Werbekosten

im Zusammenhang mit dem Auslandskärntnertreffen 2004 gewährt.

Der Verein hat bereits eine erste Aufstellung der Kosten dieser Veranstaltung übermittelt. In diesem Zusammenhang sind jedoch noch Fragen offen geblieben, sodass eine Entlastung der gewährten Förderung bisher noch nicht erfolgt ist.

3. Frage:

Im Jahr 2004 wurde das Projekt „Familienaustausch“ der Völkermarkter Bürgerfrauen und des Kärntner Abwehrkämpferbundes gefördert, das im Rahmen einer Adventfeier stattgefunden hat.

4. Frage:

Eine rechtliche Verpflichtung zur Förderung derartiger Projekte gibt es nicht. Das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz fördert aber selbstverständlich Projekte, die der Völkerverständigung sowie der Aufarbeitung der Geschichte innerhalb der Generationen dienen soll. So werden z.B. auch Jugendprojekte gefördert, die Familien von vertriebenen Österreichern, die Heimat ihrer Vorfahren kennen lernen lassen soll. z.B. Projekt „Spurensuche“ mit Israel.

5. Frage:

Ziel des Förderwerbers war es, den Auslandskärntnern Kärnten zu zeigen und den nachfolgenden Generationen der Auslandskärntner den Kontakt zur alten Heimat aufzufrischen. Die genannten Ziele waren unter anderem:

Kennen lernen von Kärntnern im Ausland

Freundschaften pflegen und neue aufbauen

Der Familie zeigen wo man aufwuchs

Informations- und Erfahrungsaustausch

Schärfung des Gemeinschaftssinnes

die Geschichte Kärntens zu verstehen

etc.

 

6. Frage:

Laut Auskunft des Förderwerbers waren Heimatvertriebene unter den Besuchern.

 

7. Frage:

Die Rede des Obmannes des Kärntner Heimatdienstes ist nicht Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz. Weiters ist uns eine Rede des Obmannes bei dem von uns geförderten Projekt nicht bekannt.

 

8. Frage:

Das Projekt zielte darauf ab, den AuslandskärntnerInnen Kärnten zu zeigen und den nachfolgenden Generationen der AuslandskärntnerInnen den Kontakt zur alten Heimat aufzufrischen. Damit verbunden waren als weitere Ziele u.a. auch der Aufbau von Wirtschaftskontakten und die Ermöglichung eines Informations- und Erfahrungsaustausches.

9. Frage:

Die Gesamtkosten dieses Vorhabens wurden vom Verein im Rahmen des Förderungsantrages mit insgesamt 200.000 € beziffert. Der Verein hat im Rahmen dieses Antrages darüber hinaus angegeben, dass für die einzelnen Veranstaltungen jeweils Sponsoren gesucht werden und weiters eine Unterstützung durch das Land, die Tourismusvereine und die Gemeinden angestrebt wird.

10. Frage:

Vom Festveranstalter wurde eine Gesamtabrechnung mit Stand Mitte Oktober 2004 vorgelegt, aus der hervorgeht, dass die Veranstaltung Gesamtausgaben in Höhe von 115.413,17 € verursacht hat, denen Einnahmen in Höhe von 90.299,13 € gegenüber stehen.

11. Frage:

An der Organisation dieses Projektes waren keinerlei Vorfeldorganisationen der politischen Parteien noch die Parteien selbst beteiligt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Die Bundesministerin: