2407/AB XXII. GP
Eingelangt am 14.02.2005
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BM für Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
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GÜNTHER PLATTER
BUNDESMINISTER
FÜR LANDESVERTEIDIGUNG
S91143/152-PMVD/2004 . Februar 2005
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 22. Dezember 2004 unter der Nr. 2469/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Härtefonds, Unterstützungsfonds, Ausgleichsfonds und vergleichbare Einrichtungen im Bereich Ihres Ministeriums" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 9:
Im Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung sind – abgesehen von den in Dienstgebereigenschaft erbrachten Leistungen, wie u.a. Geldaushilfen nach dem Gehaltsgesetz 1956 bzw. dem Vertragsbedienstetengesetz 1948, die budgetär als Personalausgaben behandelt und durch die laufende Personalverwaltung administriert werden, – keine Härte- oder Unterstützungsfonds bzw. sonstigen Unterstützungsleistungen im Sinne der Fragestellung eingerichtet bzw. vorgesehen.