2424/AB XXII. GP

Eingelangt am 21.02.2005
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Bundeskanzler

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier, Kolleginnen und Kollegen haben am
22. Dezember 2004 unter der Nr. 2448J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Postgeheimnis und Trade Act 2002 gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1, 2 und 4:

Es hat bezüglich des „Trade Act 2002" keine Kontakte mit dem Bundeskanzleramt
gegeben und es wurden auch keine Forderungen der beschriebenen Art an das
Bundeskanzleramt oder einer nachgeordneten Dienststelle herangetragen.

Zu Frage 3:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramtes.

Zu Frage 5:

Der Datenschutzrat wurde bislang nicht mit diesem Thema befaßt. Die Datenschutz-
kommission unterliegt als unabhängige Kollegialbehörde keinen Weisungen. Daher
betrifft diese Frage keine Angelegenheit der Geschäftsführung der Bundesregierung
im Sinne des Art. 52 B-VG und des § 90 des Geschäftsordnungsgesetzes 1975.

Zu den Fragen 6 bis 10:

Es wurden keine Forderungen der beschriebenen Art an das Bundeskanzleramt
herangetragen. Allfällige Forderungen an Dienststellen anderer Ressorts betreffen
nicht den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes.


Zu Frage 11:

Es betrifft keine Angelegenheit der Vollziehung im Wirkungsbereich des Bundes-
kanzleramtes, gegenüber der Post AG und anderen Anbietern die Einhaltung ge-
setzlicher Bestimmungen sicher zu stellen.

Zu Frage 12:

Diese Feststellungen unterliegen nicht dem Vollziehungsbereich des Bundeskanz-
leramtes.

Zu den Fragen 13 bis 17:

Das Bundeskanzleramt war in keinerlei Gespräche oder Verhandlungen der be-
schriebenen Art eingebunden. Soweit allenfalls andere Bundesministerien von der
Frage betroffen sind, liegt keine Angelegenheit der Vollziehung im Wirkungsbereich
des Bundeskanzleramtes vor.