243/AB XXII. GP

Eingelangt am 20.05.2003
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Anfragebeantwortung

Bundeskanzler

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Haidlmayr und GenossInnen haben am
19. März 2003 unter der Nr. 201/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Diskriminierung von Menschen mit Behinderung gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Im Jahre 1998 wurde im Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst eine Arbeitsgruppe
eingerichtet, die ausgehend von Art. 7 Abs. 1 dritter und vierter Satz B-VG die Auf-
gabe hatte, die Bundesrechtsordnung im Hinblick auf Bestimmungen zu durchfors-
ten, die Behinderte benachteiligen. Diese Gruppe setzte sich aus Vertretern der Mi-
nisterien, von Behindertenorganisationen sowie von Vertretern der zum damaligen
Zeitpunkt im Nationalrat vertretenen Parteien zusammen. Der Abschlußbericht der
Arbeitsgruppe wurde dem Nationalrat übermittelt (178 Blg NR XX. GP).

Eine Umsetzung der dort angeführten Maßnahmen erfolgte u.a. im Zuständigkeits-
bereich des Verfassungsdienstes durch das Bundesgesetz BGBI. l Nr. 164/1999
durch die Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften.

Im Regierungsprogramm für die XXII. Gesetzgebungsperiode ist die Vorlage eines
Bündelgesetzes zur Umsetzung des genannten Berichts vorgesehen. Des Weiteren
soll eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung von Vertretern von Behindertenorgani-
sationen eingesetzt werden, wobei davon auszugehen ist, daß die Einsetzung noch
in diesem Jahr erfolgt.

Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe werden dann dem Nationalrat übermittelt,
wobei ein Zeitplan für die Dauer der Arbeiten durch die Arbeitsgruppe selbst zu
definieren ist.