2435/AB XXII. GP
Eingelangt am 22.02.2005
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BM für
Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0077-I/4/2004
Herrn Präsident
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1014 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2461/J vom 22. Dezember 2004 der Abgeordneten Dipl.‑Ing. Wolfgang
Pirklhuber und Kollegen, betreffend Finanzdebakel bei der AGES, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich festhalten, dass
die primäre Zuständigkeit für die AGES nicht beim Bundesministerium für
Finanzen liegt, sondern beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen sowie
beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft. Aufgrund von Auskünften der genannten Bundesministerien und
der Mitbefassungskompetenz des Bundesministeriums für Finanzen in budgetären
Angelegenheiten beantworte ich die konkreten Fragen wie folgt:
Zu 1.:
Eines der Hauptthemen der
Aufsichtsratssitzung am 1. Dezember 2004 war die Finanzierung der AGES sowie
der Beschluss des Budgets 2005.
Zu 2.:
Die
Basiszuwendung im Finanzjahr 2005 wird rd. 56 Mio. €, im Jahr 2006 rd. 55,2
Mio. € und danach jährlich rd. 54,5 Mio. € betragen.
Zusätzlich zur Basisfinanzierung und
den bereits ausgezahlten 7,3 Millionen Euro Bareinlagenerhöhung von 2004
werden je Eigentümervertreter (BMGF, BMLFUW) jeweils eine Million Euro für 2005
und 2006 zur Verfügung gestellt.
In Summe erhält die Kapitalgesellschaft
damit zur Basisförderung 11,3 Mio. Euro zusätzliche Finanzmittel.
Aus der Sicht des Bundesministeriums
für Finanzen möchte ich festhalten, dass die finanzielle Ausstattung der AGES
zur Wahrung ihres gesetzlichen Auftrages auf der Grundlage von gemeinsam
vereinbarten Businessplänen auch über das Jahr 2006 hinaus gewährleistet
bleiben wird.
Mit
freundlichen Grüßen