2435/AB XXII. GP

Eingelangt am 22.02.2005
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BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

GZ. BMF-310205/0077-I/4/2004

 

 

Herrn Präsident

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1014 Wien

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2461/J vom 22. Dezember 2004 der Abgeordneten Dipl.‑Ing. Wolfgang Pirklhuber und Kollegen, betreffend Finanzdebakel bei der AGES, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend möchte ich festhalten, dass die primäre Zuständigkeit für die AGES nicht beim Bundesministerium für Finanzen liegt, sondern beim Bun­desministerium für Gesundheit und Frauen sowie beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Aufgrund von Auskünften der genannten Bundesministerien und der Mitbefassungs­kompetenz des Bundesministeriums für Finanzen in budgetären Angelegen­heiten beantworte ich die konkreten Fragen wie folgt:

 

Zu 1.:

Eines der Hauptthemen der Aufsichtsratssitzung am 1. Dezember 2004 war die Finanzierung der AGES sowie der Beschluss des Budgets 2005.

 

Zu 2.:

Die Basiszuwendung im Finanzjahr 2005 wird rd. 56 Mio. €, im Jahr 2006 rd. 55,2 Mio. € und danach jährlich rd. 54,5 Mio. € betragen.

 

Zusätzlich zur Basisfinanzierung und den bereits ausgezahlten 7,3 Millionen Euro Bareinlagenerhöhung von 2004 werden je Eigentümervertreter (BMGF, BMLFUW) jeweils eine Million Euro für 2005 und 2006 zur Verfügung gestellt.

 

In Summe erhält die Kapitalgesellschaft damit zur Basisförderung 11,3 Mio. Euro zusätzliche Finanzmittel.

 

Aus der Sicht des Bundesministeriums für Finanzen möchte ich festhalten, dass die finanzielle Ausstattung der AGES zur Wahrung ihres gesetzlichen Auftrages auf der Grundlage von gemeinsam vereinbarten Businessplänen auch über das Jahr 2006 hinaus gewährleistet bleiben wird.

 

Mit freundlichen Grüßen