2437/AB XXII. GP

Eingelangt am 22.02.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Ursula HAUBNER

 

 

Herrn                                                                                              

Präsidenten des Nationalrates                                                    (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSG-500102/0001-V/4/2005                                          Wien,

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich berichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2476/J der Abgeordneten Sabine Mandak u.a. betreffend Familienhospizkarenz wie folgt:

 

zu Punkt 1. und 5. :

Die Auswertung der Daten des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger ergibt für 2003 folgendes Bild (ohne Teilzeitkarenzen):

 

 

Dienstnehmer

 

AMS-Leistungsbezieher

 

Bundesland

Anzahl

Bezugsdauer in Tagen

gewichtet

Anzahl

Bezugsdauer in Tagen

gewichtet

Wien

59

78,9

4657

16

113,8

1821

Niederösterreich

64

78,4

5018

30

104,8

3144

Burgenland

12

127,5

1530

7

150,0

1050

Oberösterreich

91

58,6

5333

31

65,0

2015

Salzburg

22

87,1

1916

14

103,8

1453

Steiermark

51

81,1

4136

21

117,8

2474

Kärnten

20

67,0

1340

16

82,0

1312

Tirol

21

89,9

1888

14

172,4

2414

Vorarlberg

7

88,1

617

8

91,1

729

Sonstige SV-Träger

2

95,3

191

0

0,0

0

Österreich

349

76,3

26625

157

104,5

16411

 

 

 

 

 

 

 

Österreich gesamt

506

85,1

43036

 

 

 

 

 

 

 

zu Punkt 2. :

Zum Jahr 2004 liegen noch keine Detaildaten vor.

 

zu Punkt 3. :

Im Jahr 2003 wurden 122 Zuwendungen in der Höhe von insgesamt € 154.996,29 gewährt, die im Durchschnitt € 483,40 pro Monat betrugen und damit über dem Monatsbetrag des Kinderbetreuungsgeldes lagen.   Je nach Bedürftigkeit bewegten sich die Zuwendungen zwischen € 33,54 und € 1.477,65 pro Monat.

 

zu Punkt 4. :

Im Jahr 2004 wurden 123 Zuwendungen in der Höhe von insgesamt € 165.604,38 gewährt, die im Durchschnitt € 498,39 pro Monat betrugen und damit ebenfalls über dem Monatsbetrag des Kinderbetreuungsgeldes lagen.   Je nach Bedürftigkeit bewegten sich die Zuwendungen zwischen € 17,37 und € 1.696,40 pro Monat.

 

zu Punkt 6. und 7. :

Allfällige Veränderungen der derzeitigen Rahmenbedingungen für die Familienhospizkarenz sind erst nach Vorliegen der Ergebnisse der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit beauftragten Evaluierungs-Studie denkbar.

 

zu Punkt 8. und 9. :

Zuwendungen aus dem Familienhospizkarenz-Härteausgleich sind von der Staatsbürgerschaft unabhängig und es besteht kein Rechtsanspruch.

Es ist im Hinblick auf die in Ausarbeitung befindliche Evaluierungs-Studie derzeit nicht vorgesehen, an diesen Rahmenbedingungen etwas zu ändern.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Die Bundesministerin: