244/AB XXII. GP
Eingelangt am 20.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfragebeantwortung
Bundeskanzler
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Muttonen und
GenossInnen haben am
19. März 2003 unter der Nr. 200/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend Regierungsübereinkommen - Bereich Kunst und Kultur gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Breite und Vielfalt kultureller und künstlerischer
Leistungen ist durch das Angebot
eines umfassenden Förderungsprogramms, das auch im vergangenen Jahr durch
zusätzliche neue Stipendien und Preise erweitert wurde, und durch das
Expertentum
aktiver Beiräte in allen Kunstsparten gesichert. Zudem liefert die per 1.1.
2002 ein-
geführte und nunmehr voll funktionstüchtige Kunstdatenbank in Kombination mit
dem
elektronischen Akt (ELAK) die Möglichkeit vollelektronischer Aktenbearbeitung,
die
zu wesentlich erhöhter Geschwindigkeit und Transparenz bei der Fördervergabe
führt.
Zu Frage 2:
Die
Kunstförderung des Bundes ist durch das Kunstförderungsgesetz 1988 der För-
derung zeitgenössischer Künstlerinnen und Künstler verpflichtet. Die
Förderprogram-
me, Ausstellungs- und Projektkostenzuschüsse, Katalogförderungen, Preise und
vor
allem die große Anzahl von Stipendien richten sich an zeitgenössische
Künstlerinnen
und Künstler, wobei Jurys und Beiräte deren Vergabe unter den vom Kunstförde-
rungsgesetz geforderten Kriterien der Innovation, Überregionalität und
beispiel-
gebende Wirkung beachten.
Zu Frage 3:
Die internationale Präsenz zeitgenössischer Künstlerinnen
und Künstler ist im Be-
reich der bildenden Kunst sowie Fotografie und Neue Medien durch das Angebot
von
Auslandsateliers und dazugehöriger Auslandsstipendien, durch
Reisekostenzuschüs-
se, Transport- und Ausstellungskostenzuschüsse für die Teilnahme an
internationa-
len Aktivitäten gesichert; darüber hinaus werden weltweit beachtete
Bundesbeteili-
gungen zu den renommierten Biennalen von Venedig, Sao Paolo, Kairo, New Delhi
u.a. entsandt. Zusätzlich werden Großausstellungen für offizielle
Auslandspräsen-
tationen im Auftrag des Bundeskanzleramtes von prominenten Kuratoren
organisiert.
Auch die Teilnahme österreichischer Galerien an internationalen Kunstmessen
wird
maßgeblich unterstützt.
Weiters können für die auf der Home-Page der Kunstsektion
dargestellten
internationalen Filmfestivals seitens der Filmschaffenden Anträge auf Reise-
kostenzuschüsse gestellt werden, sofern eine Einladung des entsprechenden
Festi-
vals vorliegt.
Im Bereich der Literatur wird besonders die Beteiligung
österreichischer Verlage an
internationalen Buchmessen gefördert.
Zusätzlich bilden zahlreiche zwischenstaatliche
Kulturabkommen eine Basis für
daraus abgeleitete Kulturveranstaltungen.
Zu Frage 4:
Der Budgetanteil für Auslandspräsentationen ist nicht fest
abgegrenzt, sondern kann
sich flexibel je nach interessanten Anträgen, Einladungen und Abkommen jährlich
neu entwickeln. Der Budgetanteil für alle Auslandsaktivitäten der Kunstsektion
im
Jahr 2002 lag bei rund € 3,2 Mio.
Zu Frage 5:
Es ist Ziel der Bundesregierung, im Rahmen der kommenden
Steuerreform steuer-
liche Anreize für privatwirtschaftliches Sponsoring zu schaffen, um zusätzliche
Mittel
für die Kunstförderung zu lukrieren. Eine Budgetkürzung im Kapitel 13/Kunst ist
nicht
vorgesehen.
Zu Frage 6:
Zu verbesserter
Koordination mit den Gebietskörperschaften wird - neben den in
mehreren Bundesländern durchgeführten Fördergesprächen unter Einbindung von
Gemeinde-, Landes- und Bundesvertretern - vorgeschlagen, daß auch die Bundes-
länder ihre Förderprogramme mit Einreichterminen etc. auf ihrer Home-Page dar-
stellen mögen. Sodann könnte eine Vernetzung der Home-Page der Kunstsektion
des Bundeskanzleramtes mit den Home-Pages der Bundesländer nach dem Muster
des EU-Kulturportals und der Vernetzung der Europäischen Kommission mit den
Mitgliedstaaten erfolgen (http://europe.eu.comm/culture/).
Jährlich wird die Kulturstatistik durch die Statistik
Austria ausgearbeitet; die letzte
veröffentlichte Publikation war die Statistik 2000.
Schon jetzt gewährleistet, wie bereits vordem erwähnt, die
im Vorjahr eingeführte
und nun voll operative Kunstdatenbank in Kombination mit dem ELAK eine voll-
elektronische Bearbeitung der Förderungsansuchen und somit eine viel größere
Geschwindigkeit und Transparenz bei der Mittelvergabe.
Zu Frage 7:
Seit Jahren sind bei den Beiräten geeignete
Geschäftsordnungen in Geltung, Bei-
ratsempfehlungen werden stets protokolliert - und zwar seit Einführung der
Kunst-
datenbank elektronisch in einer eigens hiefür vorgesehenen Applikation - und in
geeigneter Form den Förderungswerbern zur Kenntnis gebracht. Eine Veröffent-
lichung der positiven Ergebnisse erfolgt in kommentierter Form im jährlich
erschei-
nenden Kunstbericht.
Nach § 9 des Bundes-Kunstförderungsgesetzes vom 25. Februar
1988 kann der
Bundesminister „zur Vorbereitung und Vorberatung von Förderungsangelegenheiten
einzelner Kunstsparten Beiräte oder Jurys einsetzen, in die Fachleute der
jeweiligen
Sparte zu berufen sind". Ein in der Praxis positiv erprobtes System bedarf
keiner we-
sentlichen Änderung und daher auch keiner Arbeitsgruppe unter Beiziehung der
„Kul-
turpolitischen Kommission".
Zu Frage 8:
Es ist keine Änderung des bestehenden Beiratssystems geplant.
Zu Frage 9:
Eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für
Mehrjahresförderverträge wird sich
durch die Genehmigung von höheren Vorbelastungs- und Zustimmungsgrenzen für
Verträge durch das Bundesministerium für Finanzen ergeben.
Zu Frage 10:
Grundsätzlich
darf hiezu betont werden, daß nicht nur die konkret für regionale
Kunst- und Kulturinitiativen zuständige Abteilung H/8 im Bundeskanzleramt diese
Ein-
richtungen fördert, sondern daß auch alle Fachabteilungen der Kunstsektion
wesent-
liche Beiträge zur Kunst- und Kulturentwicklung im regionalen Raum liefern.
Daher
zeigt das Budget der Abteilung II/8 nur einen Teil aller Regionalförderungen
der
Kunstsektion.
Das Budget der Abteilung II/8 für regionale Kunst- und
Kulturinitiativen ist, wie der
Kunstbericht 2002 belegen wird, von 2001 auf 2002 leicht angestiegen.
Zu Frage 11:
Innerhalb der breiten Förderpalette der Abteilung II/8
werden beispielsweise neben
dem im Zweijahresrhythmus stattfindenden „Festival der Regionen" in
Oberösterreich
seit dem Jahr 2001 auch in Niederösterreich kulturelle Großveranstaltungen in
Form
von „Viertelfestivals" unter beachtlicher Bundesbeteiligung durchgeführt.
Zusätzlich
wurde im Jahr 2001 ein „Würdigungspreis für grenzüberschreitende
Kulturarbeit" ge-
stiftet, der jährlich an vorbildliche Kunst- und Kulturinitiativen vergeben
wird. Auch im
Bereich der Soziokultur wird, dem „Europäischen Jahr der behinderten
Menschen"
entsprechend, 2003 ein Preis gestiftet
werden.
Zu Frage 12:
Im Bereich der Kinder- und Jugendkulturförderung werden
verstärkte Akzente im pro-
duktiven Bereich von Theater und Literatur gesetzt. Kinder- und Jugendtheater,
vor
allem im regionalen Raum, Förderungspreise für Kinder- und Jugendliteratur und
di-
verse für diese Zielgruppe zugeschnittene Vermittlungsprogramme erhalten beson-
dere Aufmerksamkeit und Dotierung. Diesem Bereich ist kein fixer Budgetanteil
ge-
widmet, vielmehr richten sich die zur Verfügung stehenden Mittel flexibel nach
inno-
vativen förderungswürdigen Projekten und Angeboten, die auch künftig gemeinsam
mit den Fachbeiräten und eigenen Jurys geprüft werden.
Zu Frage 13:
Im Bereich der Europäischen Union hat sich der
Staatssekretär für Kunst und Medien
von Beginn seiner Amtszeit an dafür eingesetzt, daß die Beitrittsländer als
gleichbe-
rechtigte Partner in das Kulturprogramm „Kultur 2000" eingebunden werden.
Von der
in der Kunstsektion eingerichteten Beratungsstelle „Cultural Contact
Point" wurden
seither zahlreiche Informationsveranstaltungen im In- und Ausland mit dem Ziel
durchgeführt, die Kooperation zwischen österreichischen Kulturschaffenden und
den
Kulturinstitutionen unserer Nachbarländer im Rahmen dieses EU-Programms zu
stärken. Mittlerweile entfallen knapp mehr als 50% aller Projekte, an denen
Öster-
reich beteiligt ist, auf Kooperationsabkommen mit den Beitrittsländern.
Bereits seit 1989 unterstützt die österreichische
Bundesregierung durch den von ihr
initiierten Verein „KulturKontakt Austria" Künstler sowie Kunst- und
Kulturorganisa-
tionen in Zentral-, Ost- und Südosteuropa und bildungspolitische Kooperationen
mit
den Staaten des genannten Gebietes. Darüber hinaus organisiert das Staatssekre-
tariat seit dem Jahr 2000 jährlich eine Kunst- und Kulturministerkonferenz der
Länder
Ost- und Südosteuropas sowie der Beitrittskandidatenländer zur Europäischen
Union.
Als Zeichen der besonderen Achtung und Wertschätzung
grenzüberschreitender Ko-
operationen von Kulturinitiativen mit Künstlern und Vereinen in den
Beitrittskandida-
tenländem hat das Staatssekretariat im Jahr 2001 einen „Würdigungspreis für
grenz-
überschreitende Kulturarbeit" gestiftet. Dieser Preis wurde bisher zweimal
vergeben
und wird auch im Jahr 2003 einer geeigneten Institution zugesprochen werden.
Neben diesen von Österreich ausgehenden Initiativen werden im
organisatorischen
Rahmen des Europarates die Länder „in transition" durch die
Kulturprogramme
MOSAIC, STAGE und durch ein speziell für Rußland adaptiertes Programm
„Actionplan for Russia" unterstützt. Die Bundesregierung hat für die
Verlängerung
dieses Programms Mittel und Experten zur Verfügung gestellt.
Zu Frage 14:
Naturgemäß bilden der ost- und südosteuropäische Raum, die österreichischen
Nachbarstaaten sowie die Beitrittsländer zur Europäischen Union den Fokus der
Aktivitäten.
Die Zusammenarbeit von Kulturinstitutionen aus mehreren
Ländern wird auf europä-
ischer Ebene durch das EU-Programm „Kultur 2000" gefördert. Der „Cultural
Contact
Point" in Österreich informiert über das Programm, erleichtert mit
konkreter Hilfestel-
lung die Einreichung von Anträgen bei der Europäischen Kommission und
unterstützt
die Kulturschaffenden bei der Partnersuche. Seit dem Inkrafttreten des
Programms
im Jahr 2000 konnten aus diesem Programm rd. € 11 Millionen an zusätzlichen
Mit-
teln für das österreichische Kulturschaffen lukriert werden.
Darüber hinaus betreibt das Bundeskanzleramt ein intensiv
genutztes Auslandsate-
lier-Programm für bildende Künstlerinnen und Künstler in den Städten Rom,
Paris,
London, Krumau, Fujino/Japan, New York, Chicago, Los Angeles und Mexico-City.
Jungen Architektinnen und Architekten wird die Mitarbeit in renommierten
internatio-
nalen Architekturbüros in Australien, Großbritannien und in den USA finanziell
er-
möglicht. Junge österreichische Modedesigner werden sowohl finanziell
unterstützt
als auch international promotet.
Die Teilnahme an internationalen Großausstellungen zählt zu
den Schwerpunkten
der Aktivitäten der Kunstsektion des Bundeskanzleramtes; so werden die Biennale
Venedig, die Biennale Sao Paulo, die Biennale Kairo und die Triennale New Delhi
mit
viel beachteten österreichischen Beiträgen beschickt.
Eine Ausstellung über modernes österreichisches Design
wurde in den Metropolen
Europas, aber auch in Japan und China und im Jahr 2003 in Melbourne in
Australien
gezeigt. Am 4. Juni 2003 wird eine weitere Designausstellung im
Österreichischen
Kulturforum New York eröffnet.
Ferner wird die Beteiligung österreichischer Galerien an
den prominenten Kunst-
Messen Armory Show New York, Art Basel, Artforum Berlin, FIAC Paris, Art
Cologne,
und Art Miami gefördert; dies dient sowohl der Bekanntheit österreichischer
Künst-
lerinnen und Künstler als auch der Verbesserung ihrer Einkommenssituation.
Im Bereich der Filmförderung möchte ich vor allem auf die
Teilnahme Österreichs mit
fünf Filmen an den „Internationalen Filmfestspielen Cannes" im Jahr 2003
verweisen.
Auf dem Gebiet der Literaturförderung hat die Teilnahme
österreichischer Literatur-
und Sachbuchverlage an der Frankfurter Buchmesse bereits Tradition, während das
österreichische Engagement an der Leipziger Buchmesse erst seit 2002 durch
erhöh-
ten Mitteleinsatz betrieben wird.
Zusammenfassend kann somit gesagt werden, daß gerade die
internationalen Ko-
operationen im Kunst- und Kulturbereich zu den wichtigsten und auch
anerkanntes-
ten Aktivitäten der Kunstsektion im Bundeskanzleramt zählen.
Zu Frage 15:
Die Bundestheater-Holding GmbH hat am 21. März 2001 einen
umfangreichen und
umfassenden „Bericht zur aktuellen Budgetsituation des
Bundestheaterkonzerns"
vorgelegt, der auch allen Mitgliedern der Aufsichtsräte der Gesellschaften des
Bun-
destheaterkonzerns übermittelt und in diesen Gremien behandelt worden ist. Eine
Evaluierung des Mittelflusses und des zusätzlichen Subventionsbedarfs durch
unab-
hängige Wirtschaftsprüfer wurde im Hinblick auf diese ausführliche Unterlage
nicht
durchgeführt.
Die Bundestheater-Holding GmbH geht in diesem Lagebericht
von einem Mehrbedarf
in der Höhe von 7,27 Mio. Euro ab dem Kalenderjahr 2003 unter der Voraussetzung
aus, daß darüber hinaus ab dem Geschäftsjahr 2003/04 die Kosten der generellen
Bezugserhöhungen - begrenzt durch den jeweiligen Gehaltsabschluß des öffentli-
chen Dienstes - durch jährlich entsprechende Erhöhungen der Basisabgeltung
abgedeckt werden.
Da mehr als zwei Drittel des Gesamtaufwands des
Bundestheaterkonzerns Personal-
kosten sind, stellen diese Aufwendungen auch den Großteil der
Kostensteigerungen
der Gesellschaften dar. Demzufolge setzen sich die Komponenten des Mehrbedarfs
zu ca. 2/3 aus Personalaufwendungen und zu 1/3 aus Sachaufwendungen zusam-
men.
Zu Frage 16:
Unter der Führung der Bundestheater-Holding GmbH konnten
die Konzerngesell-
schaften seit der Ausgliederung mit 1. September 1999 eine beachtliche
Optimierung
der Ressourcen bei gleichzeitiger Deckelung des Bundesbeitrages durch
Rationali-
sierungsmaßnahmen in den Bereichen Personal und Sachaufwendungen erreichen.
Zusätzlich konnten die Bühnengesellschaften seit der
Ausgliederung auf der Er-
tragsseite durch eine moderate Erhöhung der Kartenpreise, durch verstärkten In-
ternetverkauf der Karten, die Lukrierung von Sponsorengeldern sowie der im Zuge
der Fassadensanierungen von Burgtheater, Wiener Staatsoper und Volksoper Wien
praktizierten Fassadenwerbung ihre Einnahmen wesentlich steigern.
Es ist dem Bundestheaterkonzern seit der Ausgliederung der
Bundestheater aus der
Bundesverwaltung gelungen, eine nachhaltige Entlastung des Konzernbudgets im
Ausmaß von insgesamt € 10,6 Mio. jährlich zu erreichen, wobei der Spar- und
Ratio-
nalisierungskurs der Bundestheater fortgesetzt werden wird.
Zu Frage 17:
Ich verstehe mich gemeinsam mit dem Staatssekretär für
Kunst und Medien selbst-
verständlich als Anwalt aller Bereiche der Kunst.
Zu Frage 18:
Die parlamentarischen Verhandlungen hinsichtlich des Bundesfinanzgesetzes 2003
und 2004 sind zur Zeit im Gange.
Zu Frage 19:
Bekanntlich
wurde am 6.Mai ein Budgetentwurf für die Jahre 2003 und 2004 im Par-
lament eingebracht; das Inkrafttreten des Bundesfinanzgesetzes ist mit 1.Juli
2003
festgesetzt. Laut Bundesvoranschlag 2003 und 2004 ist für den Film- und Medien-
kunstbereich eine Erhöhung im Vergleich zum Bundesvoranschlag 2002 vorgesehen.
Es liegt im Ermessen interessierter Abgeordneter, einen
neuerlichen Antrag für einen
Filmbericht einzubringen.
Zu Frage 20:
Das Bundeskanzleramt stellt im Bereich der Kunstförderung
seit vielen Jahren Fi-
nanzierungsbeiträge für „Häuser der Architektur" in ganz Österreich zur
Verfügung.
Diese Häuser leisten einen wesentlichen Anteil zur Verbesserung des Bewußtseins
über den Stellenwert der Architektur in Österreich. Gezielte Seminare für
politisch
Verantwortliche, Bauherren und Bauträger helfen diesen, Qualitätsarchitektur zu
erkennen und dadurch auch in ihren Entscheidungen dem qualitativen Bauen Vor-
rang einzuräumen. Weiters wird durch die Mitfinanzierung von Ausstellungen im
Be-
reich Architektur und Design und durch Finanzierung von Forschungsprojekten ein
Beitrag zur zeitgenössischen österreichischen Architektur geleistet.
Zu Frage 21:
Ein
Gesamtprogramm, von dem schon jetzt viele Einzelvorhaben über die Förde-
rungsprogramme realisiert werden, wird von den politisch Verantwortlichen
gemein-
sam mit Experten aus dem Bereich Architektur erarbeitet werden.