2443/AB XXII. GP
Eingelangt am 22.02.2005
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
DVR:0000051
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
DVR:0000051
GZ95.000/4502-III/1/b/05
Wien, am 21. Februar 2005
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am
22. Dezember 2004, unter der Nr. 2467/J, an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Härtefonds, Unterstützungsfonds, Ausgleichsfonds und vergleichbare Einrichtungen im Bereich Ihres Ministeriums“ gerichtet.
Diese Anfrage
beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 6:
Es sind dies:
Die gesetzliche Grundlage für die
Fonds bildet das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz.
Da es sich um selbständige Fonds handelt, ist eine direkte Einflussnahme der Bundes-ministerin auf das Handeln der Fonds nicht gegeben und daher ersuche ich um Verständnis, wenn von einer weitergehenden Beantwortung Abstand genommen wird.
Zu den Fragen 7 und 8:
Die Kontrolle der Fonds erfolgt
unter anderem durch den Rechnungshof.
Derzeit sind keine Kontrollberichte
bekannt.
Zu Frage 9:
An die Schaffung bzw. Einrichtung
weiterer Härte- oder Ausgleichsfonds ist derzeit mangels konkret erkennbaren
Bedarfes nicht gedacht.