2443/AB XXII. GP

Eingelangt am 22.02.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

DVR:0000051

 

Herrn

Präsidenten

des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

 

                     

                       

 

DVR:0000051

 

GZ95.000/4502-III/1/b/05

 

Wien, am 21. Februar 2005

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am

22. Dezember 2004, unter der Nr. 2467/J, an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Härtefonds, Unterstützungsfonds, Ausgleichsfonds und vergleichbare Einrichtungen im Bereich Ihres Ministeriums“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 6:

Es sind dies:

 

Die gesetzliche Grundlage für die Fonds bildet das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz.

 

Da es sich um selbständige Fonds handelt, ist eine direkte Einflussnahme der Bundes-ministerin auf das Handeln der Fonds nicht gegeben und daher ersuche ich um Verständnis, wenn von einer weitergehenden Beantwortung Abstand genommen wird.

 

 

Zu den Fragen 7 und 8:

Die Kontrolle der Fonds erfolgt unter anderem durch den Rechnungshof.

Derzeit sind keine Kontrollberichte bekannt.

 

Zu Frage 9:

An die Schaffung bzw. Einrichtung weiterer Härte- oder Ausgleichsfonds ist derzeit mangels konkret erkennbaren Bedarfes nicht gedacht.