2445/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.02.2005
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017
Wien
Wien, am
. Februar 2005
DVR:
0000051 GZ
68.300/139-II/4/05
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Petra BAYR und GenossInnen haben am 11. Januar
2005 unter der Nr. 2488/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Hilfe nach der Flutkatastrophe in Asien“ gerichtet.
Diese Anfrage
beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 - 6:
Das Bundesministerium für Inneres hat als das für die internationale
Katastrophenhilfe zuständige Ressort Mittel in der Höhe von zusätzlich € 1 Mio.
gemäß der Ermächtigungsklausel für den Bundesminister für Finanzen in Art V
Abs. 2 Z 3 BFG 2005 angesprochen, diese Mittel bereits erhalten und 5 österreichischen
Hilfsorganisationen (Österreichisches Rotes Kreuz, Hilfswerk Austria, Caritas
Österreich, Arbeiter Samariter Bund Österreich und CARE Österreich) zur
Abwicklung von Hilfsmaßnahmen in der Krisenregion zur Verfügung gestellt.
Der
Schwerpunkt dieser Projekte liegt in der Beschaffung und Verteilung der am
dringendsten benötigten Hilfsgüter wie Nahrungsmittel, Hygienepakete,
medizinische Versorgungsgüter und Medikamente.
Mit den
Hilfsorganisationen wurden seitens des BM.I dazu Förderungsverträge
abgeschlossen.
Förderbeträge
für Soforthilfeprojekte:
|
Österreichisches
Rotes Kreuz |
€
450.000 |
|
Caritas
Österreich |
€
150.000 |
|
Hilfswerk
Austria |
€
150.000 |
|
Care
Österreich |
€
100.000 |
|
Arbeiter-Samariter
Bund Österreichs |
€
95.000 |
|
Reserve
(wird für allfällige Überschreitungen von Verträgen verbraucht werden) |
€
55.000 |
|
Summe |
€
1 Mio. |
Weiters waren
ab 27.12.04 bis zu 44 DVI-Teammitglieder (Disaster Victim Identification)
bestehend aus Gerichtsmedizinern und Kriminalbeamten in Thailand und Sri Lanka
eingesetzt. Aufgabe des DVI-Teams ist die Suche nach Vermissten, die
Unterstützung der Botschaften und die Identifizierung von Leichen.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass seitens der öffentlichen
Hand ein projektorientiertes Finanzierungsziel für Soforthilfe und Wiederaufbau
in der Höhe von insgesamt € 50 Mio. über drei Jahre festgelegt wurde, wobei auf
die Länder € 10 Mio. und auf die Städte und Gemeinden ein Betrag von € 6 Mio.
entfallen.
Zu den
Fragen 7 – 21:
Humanitäre
Hilfe und Entwicklungshilfe (=EZA) fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich
des Bundesministerium für Inneres.
Hinweisen
möchte ich darauf, dass das Bundesministerium für Inneres keine Spenden
verwaltet und auch keine Vergabe von Krediten an Länder vorgesehen sind.