2445/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.02.2005
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BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Wien, am      . Februar 2005

DVR: 0000051

 

GZ 68.300/139-II/4/05

 

 
 

 

 

 

 

 


Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra BAYR und GenossInnen haben am 11. Januar 2005 unter der Nr. 2488/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Hilfe nach der Flutkatastrophe in Asien“ gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 - 6:

Das Bundesministerium für Inneres hat als das für die internationale Katastrophenhilfe zuständige Ressort Mittel in der Höhe von zusätzlich € 1 Mio. gemäß der Ermächtigungsklausel für den Bundesminister für Finanzen in Art V Abs. 2 Z 3 BFG 2005 angesprochen, diese Mittel bereits erhalten und 5 österreichischen Hilfsorganisationen (Österreichisches Rotes Kreuz, Hilfswerk Austria, Caritas Österreich, Arbeiter Samariter Bund Österreich und CARE Österreich) zur Abwicklung von Hilfsmaßnahmen in der Krisenregion zur Verfügung gestellt.

Der Schwerpunkt dieser Projekte liegt in der Beschaffung und Verteilung der am dringendsten benötigten Hilfsgüter wie Nahrungsmittel, Hygienepakete, medizinische Versorgungsgüter und Medikamente.

Mit den Hilfsorganisationen wurden seitens des BM.I dazu Förderungsverträge abgeschlossen.

 

Förderbeträge für Soforthilfeprojekte:

 

Österreichisches Rotes Kreuz

€ 450.000

Caritas Österreich

€ 150.000

Hilfswerk Austria

€ 150.000

Care Österreich

€ 100.000

Arbeiter-Samariter Bund Österreichs

€ 95.000

Reserve (wird für allfällige Überschreitungen von Verträgen verbraucht werden)

€ 55.000

Summe

€ 1 Mio.

 

 

Weiters waren ab 27.12.04 bis zu 44 DVI-Teammitglieder (Disaster Victim Identification) bestehend aus Gerichtsmedizinern und Kriminalbeamten in Thailand und Sri Lanka eingesetzt. Aufgabe des DVI-Teams ist die Suche nach Vermissten, die Unterstützung der Botschaften und die Identifizierung von Leichen.

 

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass seitens der öffentlichen Hand ein projektorientiertes Finanzierungsziel für Soforthilfe und Wiederaufbau in der Höhe von insgesamt € 50 Mio. über drei Jahre festgelegt wurde, wobei auf die Länder € 10 Mio. und auf die Städte und Gemeinden ein Betrag von € 6 Mio. entfallen.

 

Zu den Fragen 7 – 21:

Humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe (=EZA) fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministerium für Inneres.

Hinweisen möchte ich darauf, dass das Bundesministerium für Inneres keine Spenden verwaltet und auch keine Vergabe von Krediten an Länder vorgesehen sind.