245/AB XXII. GP

Eingelangt am 20.05.2003
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Anfragebeantwortung

Bundeskanzler

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Wurm und Genossinnen haben am
20. März 2003 unter der Nr. 220/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Beeinträchtigung der Filmwirtschaft durch einen Organwalter der
Justizverwaltung gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:
Ja

Zu den Fragen 2 und 6:

Einen Zusammenhang zwischen dem geschilderten Sachverhalt der Ablehnung des An-
suchens einer Filmproduktionsfirma aus Deutschland und dem Regierungsprogramm
kann ich nicht erkennen. Selbstverständlich ist mir, wie im Regierungsprogramm veran-
kert, das Thema Film und insbesondere die Erarbeitung von Strategien zur verstärkten
Förderung des österreichischen Films ein wichtiges Anliegen. Bei der Ablehnung der
Drehgenehmigung durch die Justizverwaltung haben, wie mir der Bundesminister für
Justiz mitteilt, dienstliche Gründe, vor allem Sicherheitsfragen und die Aufrechterhal-
tung eines ordnungsgemäßen Gerichtsbetriebs, eine Rolle gespielt.
Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage durch den
Bundesminister für Justiz (221/J).

Zu Frage 3:

Grundsätzlich teile ich die Auffassung, dass deutsche Spielfilme, die in Österreich ge-
dreht werden, eine gewisse Werbewirksamkeit für unser Land haben. Eine positive Dar-
stellung Österreichs wird allerdings von Inhalt, Niveau und Qualität der Produktion ab-
hängen.


Zu Frage 4:

Natürlich kann es in diesem Zusammenhang zu einer Umwegrentabilität kommen. Der
Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Gerichtsbetriebs ist allerdings Priorität ein-
zuräumen.

Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung durch den Bundesminister für Justiz.

Zu Frage 5:

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage durch den Bundes-
minister für Justiz (221/J).

Zu Frage 6:

Ein Zusammenhang zwischen der Frage und der Stärkung des Filmstandorts Österreich
ist nicht erkennbar.