245/AB XXII. GP
Eingelangt am 20.05.2003
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möglich.
Anfragebeantwortung
Bundeskanzler
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Wurm
und Genossinnen haben am
20. März 2003 unter der Nr. 220/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend Beeinträchtigung der Filmwirtschaft durch einen Organwalter der
Justizverwaltung gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ja
Zu den Fragen 2 und 6:
Einen Zusammenhang zwischen dem
geschilderten Sachverhalt der Ablehnung des An-
suchens einer Filmproduktionsfirma aus Deutschland und dem Regierungsprogramm
kann ich nicht erkennen. Selbstverständlich ist mir, wie im Regierungsprogramm
veran-
kert, das Thema Film und insbesondere die Erarbeitung von Strategien zur
verstärkten
Förderung des österreichischen Films ein wichtiges Anliegen. Bei der Ablehnung
der
Drehgenehmigung durch die Justizverwaltung haben, wie mir der Bundesminister
für
Justiz mitteilt, dienstliche Gründe, vor allem Sicherheitsfragen und die
Aufrechterhal-
tung eines ordnungsgemäßen Gerichtsbetriebs, eine Rolle gespielt.
Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage
durch den
Bundesminister für Justiz (221/J).
Zu Frage 3:
Grundsätzlich teile ich die Auffassung,
dass deutsche Spielfilme, die in Österreich ge-
dreht werden, eine gewisse Werbewirksamkeit für unser Land haben. Eine positive
Dar-
stellung Österreichs wird allerdings von Inhalt, Niveau und Qualität der
Produktion ab-
hängen.
Zu Frage 4:
Natürlich kann es in diesem Zusammenhang
zu einer Umwegrentabilität kommen. Der
Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Gerichtsbetriebs ist allerdings
Priorität ein-
zuräumen.
Im übrigen verweise ich auf die
Beantwortung durch den Bundesminister für Justiz.
Zu Frage 5:
Ich verweise auf die Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage durch den Bundes-
minister für Justiz (221/J).
Zu Frage 6:
Ein Zusammenhang zwischen der Frage und
der Stärkung des Filmstandorts Österreich
ist nicht erkennbar.