2465/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.03.2005
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BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMF-310205/0003-I/4/2005

»

 

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

 

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Erledigungstext:

»Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2482/J vom
11. Jänner 2005, der Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde, betreffend Newest Economy, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend möchte ich klarstellen, dass es sich bei der gegenständlichen Reise um eine private Urlaubsreise, die ich selbstverständlich selbst bezahlt habe, handelt und diese daher nicht Gegenstand der Geschäftsführung der Bundesregierung oder eines ihrer Mitglieder ist. Damit unterliegt sie auch nicht dem Fragerecht gemäß § 90 GOG.

 

Da es sich bei dieser Anfrage wohl um sehr durchsichtige, parteipolitisch motivierte Polemik handelt, möchte ich das Augenmerk der Opposition auf die seinerzeitigen Untersuchungen und den Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e GOG (Nr. 342 d.B.; XXI. GP) lenken, der im Zusammenhang mit den Repräsentationsaufwendungen des seinerzeitigen Bundeskanzlers Dr. Franz Vranitzky eine wirkliche Affäre betreffend Gratisflüge untersuchte.

 

Das damalige Verlangen gemäß § 32e GOG wurde im Rahmen des Bekannt-
werdens der so genannten "WestLB-Flugaffäre" gestellt. Damals hatten eine Reihe von deutschen Politikern auf Kosten der Westdeutschen Landesbank Privatflüge absolviert. Aber die Düsseldorfer Steuerfahnder informierten auch darüber, dass der seinerzeitige Bundeskanzler Dr. Franz Vranitzky zusammen mit seiner Frau während seiner Amtszeit 13 Gratisflüge im Wert von ATS 1,2 Mio. in Anspruch genommen hat.

 

Zur besseren Übersicht möchte ich auszugsweise aus diesem Bericht zitieren:

 

Auszugweise Schlussfolgerungen aus dem Bericht 342 d.B; XXI. GP, S. 12ff:

 

".............Altbundeskanzler Dr. Franz Vranitzky ließ sich „im Großen und Ganzen elf Flüge“ von der Westdeutschen Landesbank finanzieren

  Erwiesen und von Dr. Franz Vranitzky im Zuge der Ausschussberatungen auch zugegeben sind „im Großen und Ganzen elf“ von der WestLB bezahlte Flüge, die vom ehemaligen Bundeskanzler Dr. Franz Vranitzky (teils in Begleitung) absolviert wurden, dh. die deutsche WestLB hat für den ehemaligen österreichischen Bundeskanzler während dessen Amtszeit freiwillig und angeblich ohne Gegenleistung die Kosten in nicht unbeträchtlicher Höhe für mehrere Flüge des Bundeskanzlers im Dienste der Republik Österreich übernommen.

Mangelnde Sensibilität und leichtfertige Annahme von Gratisflügen in beträchtlicher Höhe von Dritten

  Hier wurde vom Altkanzler Dr. Franz Vranitzky eine Vorgangsweise gewählt, die absolut nicht üblich ist und ein schiefes Licht auf seine Amtsführung wirft. In Ausübung der Funktion des Bundeskanzlers darf nicht der leiseste Verdacht bzw. auch nur der Anschein irgendeiner Einflussnahme erweckt werden. Dr. Franz Vranitzky hat leichtfertig diese Gratisflüge angenommen und die erforderliche Sensibilität, die von jedem Beamten und leitenden Angestellten gefordert wird, vermissen lassen.

    Altbundeskanzler Dr. Franz Vranitzky hatte jedenfalls keine Bedenken, sich Reisen, die er in seiner Funktion als Bundeskanzler der Republik Österreich getätigt hat, von Dritten, sprich von der Westdeutschen Landesbank, finanzieren zu lassen. Wiederholte Male hat er diese Flüge in Anspruch genommen. Zurückhaltung bei der Annahme dieser Geschenke – auch wenn der Republik dadurch Kosten erspart wurden – wäre auf jeden Fall angebracht gewesen.

Welches Interesse hatte die WestLB an der Kostenübernahme für die Flüge von Dr. Franz Vranitzky?

  Die Frage, ob auch andere in- oder ausländische Unternehmungen solche oder ähnliche Angebote an das Kanzleramt gemacht haben, möglicherweise um der Republik Österreich Repräsentationsauf­wendungen zu ersparen, verneinte Dr. Franz Vranitzky. In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich die Frage, welches spezielle Interesse die WestLB hatte, der Republik Österreich Repräsentations­aufwendungen in nicht unbeträchtlicher Höhe zu ersparen. Inwieweit in diesem Umfeld und bei diesen Flügen Kontakte gepflogen wurden, die zur Beteiligung der WestLB an der Bank Austria führten, konnte nicht erhoben werden. Tatsache ist, dass Dr. Franz Vranitzky wenige Monate nach dem Ausscheiden aus seiner Funktion als Bundeskanzler Konsulent der deutschen WestLB wurde.

Politische Vorwerfbarkeit

  Im Zuge der Ausschussberatungen gab Dr. Franz Vranitzky an, in den Jahren 1995 und 1996 keine Flüge auf Kosten der WestLB mehr in Anspruch genommen zu haben. Auch wenn die von Dr. Franz Vranitzky zugegebenen elf Flüge auf Kosten der WestLB vor l995 möglicherweise den strafrechtlichen Tatbestand der Geschenkannahme erfüllt hätte, mittlerweile aber verjährt wäre, so ist diese Vorgangs­weise des Altkanzlers politisch mehr als verwerflich und daher sehr kritisch zu beurteilen............"

 

Jeder, der die beiden Sachverhalte kritisch und unvoreingenommen analysiert bzw. vergleicht, kann hier klare Schlussfolgerungen ziehen.

 

Weiters darf ich daran erinnern, dass Dr. Gusenbauer es 2002 vorzog, fern dem menschlichen Leid in Folge der damaligen Hochwasserkatastrophe in Österreich, auf Korsika zu urlauben. Ich jedoch sah es angesichts der verheerenden Auswirkungen der Naturkatastrophe in Süd-Ostasien als meine spontane Pflicht, bereits vor Ort einen ersten Beitrag zum auf internationalem Niveau erforderlichen Kraftakt zu leisten. Es erschien mir selbstverständlich, den örtlichen politischen Vertretern auf den Malediven für Gespräche zu den wirtschaftlichen Einschätzungen und Hilfestellungen in Konsequenz dieser Naturkatastrophe zur Verfügung zu stehen. Auch habe ich im Kontakt mit österreichischen Behördenvertretern vor Ort versucht, Informationen über die direkt betroffenen ÖsterreicherInnen zu erhalten.

 

Nach meiner Rückkehr in Österreich habe ich die Bundesregierung über die auf den Malediven zusammengetragenen Informationen unterrichtet. Damit konnte ich einen Beitrag zur zielgerichteten Konzeption der Hilfsmaßnahmen der österreichischen Bundesregierung leisten. Auch beim ECOFIN-Rat am 18. Jänner 2005 habe ich die vor Ort gesammelten Eindrücke in den Gedankenaustausch zu den Ökonomischen Konsequenzen der Tsunami-Katastrophe in Süd- und Süd-Ostasien einfließen lassen. Dabei habe ich darauf hingewiesen, dass auch jene Regionen bei der Unterstützung des Wiederaufbaus nicht vergessen werden dürfen, die nicht in dem Ausmaß wie Thailand, Indonesien und Sri Lanka im Interesse der Weltöffentlichkeit stehen. Ausdrücklich habe ich dabei daran erinnert, dass die Flut­katastrophe auch auf den Malediven massive Schäden verursacht hat.

 

Zu 1.- 4.:

Der Vorstandsdirektor der AUA hat die Upgrades für meine Verlobte und mich auf dem Flug auf die Malediven mir als Privatperson für eine private Urlaubsreise gewährt. Dies wurde seitens der AUA unter anderem in einer diesbezüglichen APA-Meldung vom 11. Jänner 2005 bestätigt. Auch in einem an mich gerichteten Schreiben der AUA vom 24. Jänner 2005 wurden diese Äußerungen des AUA‑Vorstandes nochmals bestätigt und dazu ausgeführt:

 

"Zu Ihrem Ersuchen im Zusammenhang mit den parlamentarischen Anfragen der Abgeordneten Peter Pilz beziehungsweise Mag. Posch erlauben wir uns – wie bereits in diversen Pressemeldungen gesagt – festzuhalten, dass das von Vorstandsdirektor Vagn Sørensen Ihnen und Ihrer Begleitung gewährte Upgrading von der Economy-Class in die Business-Class auf dem Flug auf die Malediven an Sie als Privatperson und VIP für eine private Urlaubsreise gewährt wurde.

 

Die AUA betrachtet Upgrades als Marketingmaßnahme, wobei es in der alleinigen Verantwortung der AUA liegt, solche Marketingmaßnahmen einzusetzen. Die kalkulatorischen Kosten für das Upgrade sind bei zwei Plätzen in der Business Class, die ansonsten ungenutzt geblieben wären, sehr gering.

 

In diesem Zusammenhang bestätigen wir weiters, dass Sie meines Wissens seit Februar 2000 weder beruflich noch privat ein Upgrade erhalten haben."

 

Zu 5.:

Die Definitionen hinsichtlich Economy Class bzw. Business Class ersuche ich der Homepage der AUA zu entnehmen.

 

Zu 6.:

Die ÖIAG bildet schon seit Inkrafttreten der ÖIAG-Gesetz- und ÖIAG Finanzierungsgesetz-Novelle 1993, das heißt seit 31. Dezember 1993, mit den unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich in ihrem Eigentum stehenden Unternehmen keinen Konzern mehr; auch das ÖIAG-Gesetz 2000,
BGB1. I Nr. 24/2000, enthält in § 11 (2) ein Konzernverbot. Sie ist voll-
kommen entpolitisiert und nimmt ausschließlich die im ÖIAG-Gesetz festgelegten Rechte und Pflichten wahr.

 

Die ÖIAG hat gegenüber ihren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, wie etwa der AUA, ebenfalls keine Einwirkungs- und Auskunftsrechte.

 

Mit 31. Dezember 2004 war die ÖIAG zu 39,7 % am börsenotierten Unter-
nehmen AUA
beteiligt. Die übrigen 60,3 % befinden sich im Eigentum privater Anleger.

 

Die AUA sieht als Unternehmen nach ihren eigenen Aussagen Upgrades als Marketingmaßnahme an, wobei es in der alleinigen Verantwortung der zuständigen Organe liegt, solche Marketingmaßnahmen einzusetzen.

 

Ich habe daher weder ein Geschenk angenommen noch bin ich Eigentümer-
vertreter bei der AUA.

 

Zu 7.:

Wie die AUA in einem bereits zu den Fragen 1 bis 4 zitierten Brief vom 24. Jänner 2005 bestätigt, habe ich seit Februar 2000 weder beruflich noch privat ein sonstiges "Upgrade" erhalten.

 

Zu 8 und 9.:

Die AUA führt, soweit mir das bekannt ist, über diese Marketingmaßnahmen keine eigenen Aufzeichnungen. Im Übrigen wäre dazu die AUA selbst zu befragen bzw. verweise ich auf meine einleitenden Ausführungen betreffend die Untersuchungen des Ständigen Unterausschusses des Rechnungs­hofausschusses hinsichtlich der „Gratisflugaffäre Vranitzky.“

 

Zu 10. und 11.:

Ich.

 

Mit freundlichen Grüßen