2487/AB XXII. GP

Eingelangt am 17.03.2005
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

GZ. BMVIT-10.000/0002-I/CS3/2005     DVR:0000175

 

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

Wien, am 17. März  2005

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2504/J-NR/2005 betreffend Neubesetzung der Geschäftsführung der Schienen-Control GmbH mit einem Parteifreund und Ex-Mitarbeiter, die die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde am 17. Jänner 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zum Motiventeil:

 

Auf die letztendlich doch unseriösen Vorbemerkungen zur Anfrage möchte ich nur in einer grundsätzlichen Bemerkung eingehen, dass nämlich die Mitgliedschaft in einer politischen Partei oder in einem Ministerbüro für mich von vornherein kein Berufsausschließungsgrund ist. Wenn Mitglieder von Parteien oder Mitarbeiter aus Ministerbüros die Anforderungen einer Ausschreibung erfüllen und eine zur Objektivität verpflichtende Stellenbesetzungs-kommission, in der im Übrigen auch ein ehemaliger Mitarbeiter eines SPÖ-Verkehrsministers mitwirkte, mir einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet, sehe ich keinen Grund, ihre in der Anfrage vorgegebene unfaire Richtung einzuschlagen.

 

Fragen 1 und 2:

Wie erklären Sie die Vorgangsweise, dass die Funktion des Schienen-Regulators trotz objektiv gestiegener Anforderungen im laut Ausschreibung selbst unveränderten Aufgabengebiet zu deutlich niedrigeren Qualifikationen als 1999 ausgeschrieben wurde?

 

Welche Konsequenzen können sich daraus ergeben, dass die Ausschreibung somit offensichtlich in sich widersprüchlich war?

 

Antwort:

Aus meiner Sicht verlangt die Ausschreibung aus 2004 gegenüber der Ausschreibung aus 1999 keine niedrigeren Qualifikationen. Sie sind gleichwertig, was auch aus dem Anfragetext zu Frage 7 deutlich wird.

 

Frage 3:

Halten Sie angesichts der zunehmenden Internationalität des Eisenbahnwesens die gegenüber 1999 erfolgte Herabstufung der Anforderungen bei Sprachkenntnissen für die geeignete Antwort, und wenn ja, warum?

 

Antwort:

Mittlerweile sind die grundsätzlichen Anforderungen an Geschäftsführerfunktionen gegenüber früher schon so weit gestiegen, dass in meinen Augen Fremdsprachen eine Selbstverständlichkeit sind, auf die nicht extra hingewiesen werden müsste. Trotzdem sind Fremdsprachenkenntnisse in beiden Ausschreibungen gefordert gewesen. Ich ersuche Sie, die entsprechende Textpassagen in ihrer Frage 7 zu lesen. Im Übrigen beherrscht der zum Zug gekommene Bewerber im Gegensatz zu der 1999 geforderten einen Fremdsprache sogar zwei.

 

Frage 4:

Halten Sie

a. angesichts der zunehmenden rechtlichen Komplexität der Regulierung des Eisenbahnwesens, wie sie offensichtlich u.a. in der Beschäftigung zahlreicher teurer einschlägiger externer Gutachter durch Sie und ihren Staatssekretär seit 2003 zum Ausdruck kommt,

b.        angesichts der zunehmenden volks- und betriebswirtschaftlichen Relevanz der dem

       Schienen-Regulator zugeordneten Aufgaben und seiner Entscheidungen

 

den gegenüber 1999 erfolgten Verzicht auf die Bewerbungsvoraussetzung eines abgeschlossenen rechtswissenschaftlichen oder sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Studiums für gerechtfertigt, und wenn ja, warum im einzelnen?

 

Antwort:

In meinem Ressort wurden die Anforderungsbedingungen an Führungsfunktionen insoferne geändert, als akademische Vorbildungen nicht mehr ausschließlich für eine Funktion qualifizieren, vielmehr kommt es auf die Eignung an und diese kann auch ein Nichtakademiker erfüllen. Diese Gruppe von Menschen sollte nicht weiter diskriminiert werden.

 

Frage 5:

Halten Sie vor dem Hintergrund des jedenfalls nicht sinkenden und mittelfristig sicher zunehmenden Personalstands der Schienen-Control GmbH den gegenüber 1999 erfolgten Verzicht auf die Bewerbungsvoraussetzung "Erfahrung in der Führung eines Unternehmens" für gerechtfertigt, und wenn ja, warum im einzelnen?

 

Antwort:

Es ist nicht erwiesen, dass der Personalstand der Schienen Control GesmbH steigen wird, keinesfalls ist damit zu rechnen, dass dieser die Größe der bisher vom zum Zug gekommenen Bewerber geleiteten Einrichtungen übersteigen wird. Die von Ihnen monierte und angeblich fehlende Bewerbungsvoraussetzung „Erfahrung in der Führung eines Unternehmens“ ist meiner Meinung nach durch die Anstriche 2, 3 und in den Ausschreibungsbedingungen vom 9.9.2004 abgedeckt, wie Sie ja richtig in ihrer Frage 7 anführen.

 

Frage 6:

Halten Sie vor dem Hintergrund der zunehmenden Komplexität und Relevanz der neubesetzten Funktion die gegenüber 1999 erfolgte Herabstufung der Anforderungen bei den Kenntnissen "auf dem Gebiet der internationalen und nationalen Verkehrspolitik und des Schienenverkehrs, insbesondere der einschlägigen EU-Normierung und -Konzepte" von "besonderen" zu "grundlegenden" Kenntnissen für gerechtfertigt, und wenn ja, warum im einzelnen?

 

Antwort:

Ich verweise auf die Ausführungen zu Fragepunkt 5.

 

Frage 7:

Aus welchem Grund sind "Erfahrungen mit koordinativer Tätigkeit" und "Koordinations-fähigkeit" gleich doppelt als Kriterium in der nunmehrigen Ausschreibung enthalten, wo doch wichtige andere Kriterien fehlen und es sich um eine Entscheidungs- und keine Koordinationsfunktion handelt?

 

Antwort:

Auch hier verweise ich auf die Ausführungen zu Fragepunkt 5.

 

Frage 8:

War der zum Zug gekommene Kandidat

a.   bei den Kenntnissen auf dem Gebiet der nationalen und internationalen Verkehrspolitik,

b.   bei den Kenntnissen auf dem Gebiet des nationalen und internationalen Schienenverkehrs,

c.   bei den Kenntnissen auf dem Gebiet des Schienenverkehrsmarktes,

d.   bei den Kenntnissen auf dem Gebiet des Trassenmanagements,             

e.   bei den Kenntnissen auf dem Gebiet insbesondere der einschlägigen EU-Normierungen und - Konzepte

f.    bei den Erfahrungen mit koordinativen Tätigkeiten

g.   bei den Kenntnissen auf dem Gebiet der Wettbewerbsregulierung

h.   bei der Koordinationsfähigkeit,

i.     bei der besonderen Eignung zur Menschenführung und zur Teamarbeit sowie Organisationstalent,

j.     bei Innovationsbereitschaft, Initiative, Verhandlungsgeschick und Entscheidungsfreudigkeit

k.    bei den Fremdsprachenkenntnissen

jeweils bestgereihter der BerwerberInnen, bzw. wenn nein, an welcher Stelle der BewerberInnen war der zum Zug gekommene Kandidat jeweils im einzelnen gereiht?

 

Antwort:

Gemäß Stellenbesetzungskommission hat der zum Zuge gekommene Kandidat die von Ihnen angeführten Punkte a) bis k) erfüllt, denn ansonsten wäre er wohl nicht vorgeschlagen worden.

 

Frage 9:

Wie hoch war der Frauenanteil unter den BewerberInnen insgesamt sowie nach den jeweiligen Auswahlrunden?

 

 

Antwort:

Es gab eine Frau als Bewerberin.

 

Frage 10:

Sind BewerberInnen infolge von Unvereinbarkeitsbedingungen nicht berücksichtigt worden, wie dies dem Vernehmen nach bereits 1999 der Fall war?

 

Antwort:

Es ist mir nicht bekannt, was 1999 dem Vernehmen nach der Fall gewesen sein soll.

 

Frage 11:

Hätte der nun zum Zug gekommene Kandidat aus Ihrem Partei-Umkreis auch im Fall einer Ausschreibung zu den 1999 enthaltenen Bedingungen zum Zug kommen können, und wenn nein, warum im einzelnen nicht?

 

Antwort:

Ja.

 

Frage 12:

Welche Rolle haben die als Mitwirkende an der Entscheidung genannten a) BM Hubert Gorbach, b) Dr. Werner Walch, c) SC Mag. Christian Weissenburger, d) Dr. Gerhard H. Gürtlich jeweils im Entscheidungsverfahren wahrgenommen?

 

Antwort:

Die von Ihnen genannten Personen haben am Entscheidungsverfahren mitgewirkt, deren Namen waren gemäß Stellenbesetzungsgesetz zu veröffentlichen.

 

Frage 13:

Fielen die Entscheidungen und vor allem die Letztentscheidung für den nun zum Zug gekommenen Kandidaten einstimmig oder mit Gegenstimme(n)?

 

Antwort:

Der Vorschlag über die Kandidaten erfolgte einstimmig.

 

Frage 14:

Welches Beratungsunternehmen wurde mit dieser Postenbesetzung beschäftigt, und welche Kosten waren mit dieser Postenbesetzung verbunden?

 

Antwort:

Keines.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen