25/AB XXII. GP

Eingelangt am: 11.03.2003
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BUNDESMINISTERIUM FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 


 

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 75/J der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde wie folgt:

Frage 1:

Die Erfüllung der Einstellungspflicht nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für die in der Anfrage genannten Anstalten ergibt sich aus der nachfolgenden Zusammen- stellung.

Für die Überprüfung der Beschäftigungspflicht wird grundsätzlich der jeweilige Mo- natserste herangezogen. Da die Vorschreibung einer allfälligen Ausgleichstaxe für das Kalenderjahr 2002 erst im 2. Quartal 2003 erfolgt und zum gegenwärtigen Zeit- punkt somit noch keine rechtskräftigen Bescheide vorliegen, wurde auf vorläufige Daten zurückgegriffen.

Erklärung der Abkürzungen:

DN-GES                       Personalstand insgesamt

NERP                       abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte

DN-PFLZL                       Summe der Dienstnehmer, die für die Pflichtzahl relevant sind

PFLZL                       ermittelte Pflichtzahl

ANRP 1 +2                       Summe der begünstigten Behinderten

ANRP 2                       doppelt anrechenbare Behinderte

Erfüllung                       Erfüllung der Beschäftigungspflicht - Pflichtzahl


Berechnungswerte für das Kalenderjahr 2002 zum Stichtag 1.12.2002

 

 

DN-GES

 

NERP

 

DN-PFLZL

 

PFLZL

 

ANRP1+2

 

ANRP2

 

Erfüllung

 

AUVA

 

4.792

 

204

 

4.588

 

183

 

204

 

162

 

+183

 

PVArb

 

3.451

 

136

 

3.315

 

132

 

136

 

26

 

+30

 

PVAng

 

2.853

 

124

 

2.729

 

109

 

124

 

28

 

+43

 

BVA

 

1.332

 

54

 

1.278

 

51

 

54

 

9

 

+12

 

VA* d. Österr. Bergbaues

 

218

 

14

 

204

 

8

 

15

 

2

 

+9

 

SVA** d. gewerbl. Wirtschaft

 

1.550

 

31

 

1.519

 

60

 

32

 

11

 

-17

 

SVA** d. Bauern

 

2.063

 

99

 

1.964

 

78

 

99

 

20

 

+41

 

VA* d. Österr. Eisenbahnen

 

630

 

11

 

619

 

24

 

11

 

4

 

-8

 

* VA                      Versicherungsanstalt

** SVA         Sozialversicherungsanstalt