251/AB XXII. GP

Eingelangt am 22.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 277/J vom 26. März 2003
der Abgeordneten Walter Schopf und Kollegen, betreffend Kontrolle der
illegalen Ausländerbeschäftigung durch
die Zollbehörde, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:

Zu 1. und 2.:

Die für die Erfüllung der dem Bundesministerium für Finanzen übertragenen
Kontrollaufgaben gemäß Ausländerbeschäftigungsgesetz aufzuwendenden
finanziellen Mittel werden nicht gesondert budgetiert, sondern stellen eine ver-
rechenbare Gebarung dar (der Aufwand wird verrechnet, wenn er anfällt) und
sind daher für die Jahre 2003 und 2004 derzeit roch nicht bekannt. Im
zweiten Halbjahr 2002 hat der diesbezügliche Aufwand 1,642 Mio. € für Per-
sonalausgaben und 0,722 Mio. € für Sachausgaben betragen.

Für den in der Anfrage angeführten Zeitraum der vor der Übertragung der
Agenden an mein Ressort liegt (2000, 2001 und erstes Halbjahr 2002), ist dem


Bundesministerium für Finanzen die Höhe dieser Aufwendungen nicht
bekannt.

Zu 3. und 4.:

Der Personalstand für die Kontrollen illegaler Ausländerbeschäftigung (KIAB)
betrug nach den meinem Ressort vom Bundesministerium für Wirtschaft und
Arbeit übermittelten Unterlagen für die Jahre 2000, 2001 und das erste Halb-
jahr 2002 39 Bedienstete. Mit der Kompetenzübertragung an das Bundes-
ministerium für Finanzen wurde der Personalstand mit 1. Juli 2002 auf
94 Bedienstete erhöht.

In diesem Zusammenhang möchte ich, auch im Hinblick auf die in der vor-
liegenden Anfragebeantwortung angeführten statistischen Daten, auf Folgen-
des hinweisen:

-Im Rahmen der Personalaufstockung, die aus den Bereichen Zoll, Finanz und
Arbeitsinspektion erfolgte, lag naturgemäß ein unterschiedlicher Ausbildungs-
grad vor, sodass vorerst (ab 1. Juli 2002) intensive Schulungen auf dem neu
zugewiesenen Aufgabenfeld notwendig waren, um einen einheitlichen Ausbil-
dungsstand sicherzustellen.

-Außerdem waren mit der Implementierung der KIAB-Einheiten in die Zollver-
waltung infrastrukturelle Maßnahmen erforderlich (Adaptierung der Büro-
räumlichkeiten, EDV-Ausstattung usw.) die zu einem weiteren außergewöhn-
lichen Arbeitsaufwand führten.

- Weiters wurde mit der Novelle des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG)
der gesetzliche Auftrag der KIAB-Einheiten (insbesondere im Hinblick auf § 27
Abs. 2 AuslBG) erweitert, wobei die erhebenden Organe Verdachtsmomente in
finanz-, abgaben-, sozialversicherungs- und gewerberechtlichen Vorschriften
aufzugreifen, zu analysieren und in geeigneter Form an die zuständigen


involvierten Behörden weiterzuleiten haben. Eine gezielte Risikoanalyse vor
jedem KIAB-Einsatz  rundet das Bild dieser Arbeit ab.

- Durch die vermehrten Aufgriffs- und den damit verbundenen Anzeigentätig-
keiten der Zollbehörden an die zuständigen Verwaltungsstrafbehörden bildet
auch dieser Teil eine nicht zu vernachlässigende Größe im Personaleinsatz, da
die Strafanträge auch auf Grund der Parteistellung der Behörde im Strafver-
fahren (Stellungnahmen im Strafverfahren, Parteienvertretung der Behörde
bei den unabhängigen Verwaltungssenaten) zu einem für die Zollbehörde
positiven Ergebnis geführt werden müssen, da die rechtskräftige Bestrafung
derjenigen, die illegal Ausländer beschäftigen, einen wesentlichen Bestandteil
der präventiven Maßnahmen bei der Bekämpfung illegaler Ausländerbe-
schäftigung und ihren Ausformungen darstellt.

Zu 5. bis 7.:

Die Anzahl der Betriebe, die auf Grund von Verstößen gegen das AuslBG
angezeigt wurden, wird derzeit nicht statistisch erfasst. Da die Erhebung mit
einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden wäre, ersuche ich um
Verständnis, dass ich diese Frage nicht beantworte. Ich möchte aber in diesem
Zusammenhang darauf hinweisen, dass geplant ist, eine derartige Erfassung
ab 1. Jänner 2004 vorzunehmen.

Die Anzahl der Kontrollen und Anzeigen, ergänzt um die Anzahl der dabei
festgestellten illegal Beschäftigten stellt sich wie folgt dar:


Zu 8.:

Die weitere Aufteilung der unter den Punkten 5. bis 7. dargestellten Anzahl der
Kontrollen, Anzeigen und festgestellten illegal Beschäftigten auf die Bezirke
stellt sich wie folgt dar:



 



 


*) Es handelt sich um eine in Wien durchgeführte Schwerpunktaktion unter
Federführung des Burgenlandes.



 



 



 


Zu 9.:

Derzeit wird die branchenmäßige Verteilung der Kontrollen statistisch nicht
erfasst. Da die Erhebung mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand ver-
bunden wäre, ersuche ich auch diesbezüglich um Verständnis, dass ich die
Frage nicht beantworte. Ich möchte aber auch in diesem Zusammenhang
darauf hinweisen, dass geplant ist, eine derartige Erfassung ab 1. Jänner 2004
vorzunehmen.

Die Anzahl der Anzeigen und die Anzahl der festgestellten illegal Beschäftigten
stellt sich wie folgt dar:



 



 


Zu 10. bis 16.:

Da die Erhöhung des Strafrahmens gleichzeitig mit der Übertragung der
Agenden an mein Ressort erfolgte und die abgeschlossenen Fälle nicht
übergeben wurden, ist dem Bundesministerium für Finanzen die Veränderung
der Strafhöhe seit Anhebung des Strafausmaßes leider nicht bekannt.

Bezüglich der folgenden Auflistungen ist hinsichtlich der Spalte Anzeigen /
Fälle darauf hinzuweisen, dass damit die Anzahl der rechtskräftig abgeschlos-
senen Anzeigen und damit auch die Anzahl der Fälle (Unternehmen) gemeint
ist, über die eine Strafe verhängt wurde.

In der Spalte Anzahl der Berufungen ist diese Anzahl gleichzusetzen mit der
Anzahl der Betriebe von denen eine Berufung erfolgte.



 



 



 



 



 



 



 


Schließlich ist es mir noch ein Anliegen darauf hinzuweisen, dass die
organisatorische Überführung der in dieser Anfrage behandelten Agenden vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit in das Bundesministerium für
Finanzen insgesamt gesehen erfolgreich und sinnvoll war und einen Erfolg für
die Verwaltungsökonomie darstellt.