251/AB XXII. GP
Eingelangt am 22.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
Finanzen
Anfragebeantwortung
Auf die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 277/J vom 26. März 2003
der Abgeordneten Walter Schopf und
Kollegen, betreffend Kontrolle der
illegalen Ausländerbeschäftigung durch die
Zollbehörde, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Die für die Erfüllung der dem
Bundesministerium für Finanzen übertragenen
Kontrollaufgaben gemäß
Ausländerbeschäftigungsgesetz aufzuwendenden
finanziellen Mittel werden nicht gesondert budgetiert, sondern stellen
eine ver-
rechenbare Gebarung dar (der Aufwand wird verrechnet, wenn er anfällt) und
sind daher für die Jahre 2003 und 2004
derzeit roch nicht bekannt. Im
zweiten Halbjahr 2002 hat der diesbezügliche Aufwand 1,642 Mio. € für Per-
sonalausgaben und 0,722 Mio. € für Sachausgaben betragen.
Für den in der Anfrage angeführten Zeitraum
der vor der Übertragung der
Agenden an mein Ressort liegt (2000, 2001 und erstes Halbjahr 2002), ist dem
Bundesministerium für
Finanzen die Höhe dieser Aufwendungen nicht
bekannt.
Zu 3. und 4.:
Der Personalstand für
die Kontrollen illegaler Ausländerbeschäftigung (KIAB)
betrug nach den meinem Ressort vom Bundesministerium für Wirtschaft und
Arbeit übermittelten Unterlagen für die Jahre 2000, 2001 und das erste Halb-
jahr 2002 39 Bedienstete. Mit der Kompetenzübertragung an das Bundes-
ministerium für Finanzen wurde der Personalstand mit 1. Juli 2002 auf
94 Bedienstete erhöht.
In diesem Zusammenhang möchte ich, auch im
Hinblick auf die in der vor-
liegenden Anfragebeantwortung angeführten
statistischen Daten, auf Folgen-
des hinweisen:
-Im Rahmen der Personalaufstockung, die aus den Bereichen Zoll, Finanz und
Arbeitsinspektion erfolgte, lag
naturgemäß ein unterschiedlicher Ausbildungs-
grad vor, sodass vorerst (ab 1. Juli
2002) intensive Schulungen auf dem neu
zugewiesenen Aufgabenfeld notwendig
waren, um einen einheitlichen Ausbil-
dungsstand sicherzustellen.
-Außerdem
waren mit der Implementierung der KIAB-Einheiten in die Zollver-
waltung infrastrukturelle Maßnahmen erforderlich (Adaptierung der Büro-
räumlichkeiten, EDV-Ausstattung usw.) die zu einem weiteren außergewöhn-
lichen Arbeitsaufwand führten.
- Weiters
wurde mit der Novelle des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG)
der gesetzliche Auftrag der KIAB-Einheiten (insbesondere im Hinblick auf
§ 27
Abs. 2 AuslBG) erweitert, wobei die erhebenden Organe Verdachtsmomente
in
finanz-, abgaben-, sozialversicherungs- und gewerberechtlichen
Vorschriften
aufzugreifen, zu analysieren und in geeigneter Form an die zuständigen
involvierten Behörden weiterzuleiten
haben. Eine gezielte Risikoanalyse vor
jedem KIAB-Einsatz rundet das Bild dieser Arbeit ab.
- Durch
die vermehrten Aufgriffs- und den damit verbundenen Anzeigentätig-
keiten der
Zollbehörden an die zuständigen Verwaltungsstrafbehörden bildet
auch dieser Teil eine nicht zu
vernachlässigende Größe im Personaleinsatz, da
die Strafanträge auch auf Grund
der Parteistellung der Behörde im Strafver-
fahren (Stellungnahmen im Strafverfahren,
Parteienvertretung der Behörde
bei den unabhängigen
Verwaltungssenaten) zu einem für die Zollbehörde
positiven Ergebnis geführt werden müssen, da die rechtskräftige
Bestrafung
derjenigen, die illegal Ausländer
beschäftigen, einen wesentlichen Bestandteil
der präventiven Maßnahmen bei der
Bekämpfung illegaler Ausländerbe-
schäftigung und ihren Ausformungen
darstellt.
Zu 5. bis 7.:
Die Anzahl der Betriebe, die auf Grund von
Verstößen gegen das AuslBG
angezeigt wurden, wird derzeit nicht statistisch erfasst. Da die Erhebung mit
einem erheblichen Verwaltungsaufwand
verbunden wäre, ersuche ich um
Verständnis, dass ich diese Frage nicht beantworte. Ich möchte aber in diesem
Zusammenhang darauf hinweisen, dass geplant ist, eine derartige Erfassung
ab 1. Jänner 2004 vorzunehmen.
Die Anzahl der Kontrollen und Anzeigen,
ergänzt um die Anzahl der dabei
festgestellten illegal Beschäftigten stellt
sich wie folgt dar:

Zu 8.:
Die
weitere Aufteilung der unter den Punkten 5. bis 7. dargestellten Anzahl der
Kontrollen, Anzeigen und festgestellten illegal Beschäftigten auf die Bezirke
stellt sich wie folgt dar:
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*)
Es handelt sich um eine in Wien durchgeführte Schwerpunktaktion unter
Federführung des Burgenlandes.

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Zu 9.:
Derzeit wird die branchenmäßige Verteilung
der Kontrollen statistisch nicht
erfasst. Da die Erhebung mit einem
erheblichen Verwaltungsaufwand ver-
bunden wäre, ersuche ich auch diesbezüglich um Verständnis, dass ich die
Frage nicht beantworte. Ich möchte aber auch in diesem Zusammenhang
darauf hinweisen, dass geplant ist, eine derartige Erfassung ab 1. Jänner 2004
vorzunehmen.
Die Anzahl der
Anzeigen und die Anzahl der festgestellten illegal Beschäftigten
stellt sich wie folgt dar:

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Zu 10. bis 16.:
Da die Erhöhung des Strafrahmens
gleichzeitig mit der Übertragung der
Agenden an mein Ressort erfolgte und die
abgeschlossenen Fälle nicht
übergeben wurden, ist dem Bundesministerium für Finanzen die Veränderung
der Strafhöhe seit Anhebung des Strafausmaßes leider nicht bekannt.
Bezüglich der folgenden Auflistungen ist
hinsichtlich der Spalte Anzeigen /
Fälle darauf hinzuweisen, dass damit die Anzahl der rechtskräftig abgeschlos-
senen Anzeigen und damit auch die Anzahl der Fälle (Unternehmen) gemeint
ist, über die eine Strafe verhängt wurde.
In der Spalte Anzahl der Berufungen ist
diese Anzahl gleichzusetzen mit der
Anzahl der Betriebe von denen eine Berufung
erfolgte.
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Schließlich ist es
mir noch ein Anliegen darauf hinzuweisen, dass die
organisatorische
Überführung der in dieser Anfrage behandelten Agenden vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit in das Bundesministerium für
Finanzen insgesamt gesehen erfolgreich und sinnvoll war und einen Erfolg für
die Verwaltungsökonomie darstellt.