2511/AB XXII. GP
Eingelangt am 21.03.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0011-Pr 1/2005
An den
Herrn Präsidenten des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 2610/J-NR/2005
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Verein für Opferhilfe“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2:
Vom Verein für Opferhilfe wurden für die Dokumentation der Anrufe 34 Kategorien geschaffen, welche die Art der strafbaren Handlung festhalten. Der größte Teil der Anfragen erfolgte bislang im Bereich von Gewalt- und Vermögensdelikten, aber auch wegen strafbarer Handlungen gegen die Sittlichkeit. Die Anfragen betrafen dabei sowohl den straf- als auch den zivilrechtlichen Bereich. Weiters konnte bei den Anrufern/innen festgestellt werden, dass sie ein erhebliches Informationsinteresse hinsichtlich ihrer Rechte im Strafprozess und ihrer Möglichkeiten zur Geltendmachung von Schadenersatz hatten.
Zu 3:
Da den Anrufern/innen Vertraulichkeit zugesichert ist und es ihnen freigestellt wird, persönliche Daten an den Verein für Opferhilfe weiterzugeben, kann die Frage nicht beantwortet werden, ob bzw. wie viele Opfer die Hotline „0800 112 112 – Notruf für Opfer“ mehrmals wegen desselben Falles kontaktierten.
Zu 4:
Die Länge der Beratungsgespräche ist je nach Fall verschieden, wobei diese bis zu 60 Minuten dauern. Nach den vom Telefonbetreiber zur Verfügung gestellten Daten betrug die durchschnittliche Gesprächsdauer ca. vier Minuten. Dieser Wert ist allerdings wenig aussagekräftig, weil auch Personen, die nicht in das Betreuungsschema der Hotline passen, die Hotline „0800 112 112 – Notruf für Opfer“ kontaktieren und dadurch nicht zwangsläufig jedes Gespräch in ein (längeres) Beratungsgespräch mündet.
Zu 5:
Bislang wurden durchwegs positive Reaktionen verzeichnet. Insbesondere wird immer wieder geäußert, wie vorteilhaft die Möglichkeit ist, bei der Hotline „0800 112 112 – Notruf für Opfer“ unentgeltlich Rechtsauskunft zu erhalten. Auch von dritter Seite, wie etwa von Opferhilfevereinen, wurde die Hotline „0800 112 112 – Notruf für Opfer“ als eine außerordentlich nützliche Institution und Komplettierung der Hilfsangebote für Opfer bewertet.
Zu 6:
Wie bereits zur Frage 3 ausgeführt, wird den Anrufern/innen Anonymität zugesichert, wobei es ihnen freigestellt wird, persönliche Daten an den Verein für Opferhilfe weiterzugeben. Da im Übrigen die Rechtsanwälte/innen zwar über die Hotline „0800 112 112 – Notruf für Opfer“ beraten, jedoch die Anrufer/innen nicht weiter begleiten, können hiezu keine Angaben gemacht werden.
Zu 7:
Nach Mitteilung der Geschäftsführung des Vereins für
Opferhilfe liegen dazu keine Aufzeichnungen vor.
Zu 8:
Eine interne Evaluierung des Projekts erfolgt durch das Bundesministerium für Justiz, dem vom Verein für Opferhilfe permanent über die Inanspruchnahme der Hotline „0800 112 112 – Notruf für Opfer“ berichtet wird. Im ersten Jahr der Betriebsaufnahme der Hotline „0800 112 112 – Notruf für Opfer“ waren die Bewertung und Steigerung des Bekanntheitsgrades der Hotline ein Schwerpunkt der internen Evaluierung. Deren Ergebnisse werden sowohl bei der Öffentlichkeitsarbeit als auch bei der Vernetzung der Hotline „0800 112 112 – Notruf für Opfer“ mit anderen Opferhilfeeinrich-
tungen berücksichtigt. Die Kosten der internen Evaluierung wurden nicht erfasst; eine externe Evaluierung wurde im Hinblick auf den erst einjährigen Bestand der Opferhotline nicht durchgeführt.
. März 2005
(Maga. Karin Miklautsch)