2520/AB XXII. GP
Eingelangt am 22.03.2005
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BM für
Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
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Herrn Präsidenten des Nationalrates Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol Parlament 1017 Wien |
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GZ 10.000/0010-III/4a/2005 |
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Wien, 21. März 2005 |
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2584/J-NR/2005 betreffend Verweigerung der Absicherung der Antirassismusarbeit des Vereins ZARA, die die Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen am 26. Januar 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1. bis 4., 6. und 7.:
Es wird festgehalten, dass sich das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur grundsätzlich bei der Förderung von Projekten, Einrichtungen und Vereinen auf die Kernaufgaben des Ressorts konzentriert und vor allem Projekte mit einem schulischen Bezug fördert.
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur empfiehlt jedes Jahr den seit 2000 jährlich erscheinenden „Rassismus Report“ mittels Erlass, setzt ihn auf die Publikationsliste des Referats für interkulturelles Lernen und bewirbt ihn bei Veranstaltungen wie z.B. der Bildungsmesse Interpädagogica.
Der Verein ZARA hat beim BMBWK in den Jahren 2000, 2002 und 2004 jeweils einen Antrag auf Förderung gestellt. Im Jahr 2000 wurde der Verein um Vorlage eines überarbeiteten Konzeptes unter Berücksichtigung des Schulbezugs und um Kooperation mit der Asylkoordination ersucht. Es wurde jedoch kein überarbeitetes Konzept vorgelegt.
2002 wurde für den Lehrgang „Antirassismusarbeit“ eine Subvention in der Höhe von € 3.500,-- gewährt.
Ad 5..
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat 1997 in Kooperation mit dem Ludwig Boltzmann-Institut als Beitrag Österreichs zur 1994 ausgerufenen UN-Dekade für Menschenrechtsbildung eine „Servicestelle Menschenrechtsbildung“ eingerichtet. Eine der wesentlichsten Aufgaben der Servicestelle besteht darin, Lehrkräfte systematisch bei der Durchführung von antirassistischer Bildungsarbeit im Schulunterricht zu unterstützen. Dies erfolgt durch Vermittlungsangebote, Lehrtätigkeit bei Seminaren, Projektberatung, Bereitstellung von Materialien, Herausgabe der periodischen Zeitschrift „Teaching Human Rights“ und das Angebot auf der Website www.humanrights.at.
Für die speziellen Aktivitäten zur antirassistischen Bildungsarbeit wurden vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur seit 1997 insgesamt Mittel von € 1,298.785,-- (Lehr- und Vermittlungsvorhaben, Materialien, Ankauf und Bereitstellung von Publikationen) aufgewendet.
Auf Lehrplanebene wurde 2002 beispielhaft im neuen AHS-Lehrplan für den Gegenstand „Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung“ als Bildungsziel die „Überwindung von Vorurteilen, Rassismus und Stereotypen“ festgeschrieben.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur durch die Abteilung Politische Bildung, durch Einrichtungen wie die Servicestelle, durch einschlägige Publikationen und Materialien sowie durch Projekte und Fortbildungsveranstaltungen wesentliche Beiträge zur Erfüllung der EU-Antirassismus-Richtlinie im Rahmen des Unterrichts leistet. Sämtliche von der Abteilung Politische Bildung im Rahmen der Kernaufgaben gesetzten Aktivitäten zielen darauf ab, das Thema für den Schulunterricht im Sinne des Unterrichtsprinzips Politische Bildung sowie im Sinne internationaler Richtlinien aufzubereiten.
Die Bundesministerin:
Gehrer eh.