2531/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.03.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische Anfrage
Nr. 2588/J der
Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek u.a. wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen wird nicht zuletzt durch ein
verstärktes Engagement von Männern in der Kindererziehung und Familienarbeit
erleichtert. Die Männerpolitische Grundsatzabteilung des BMSG hat im September
2004 die 1. Europäische Väterkonferenz
veranstaltet und dabei die Bedeutung der
Väter in der Familie aus
verschiedenen wissenschaftlichen Perspektiven beleuchtet.
Dazu gehört auch das Thema „Vaterschaft und Vereinbarkeit von Familie und
Beruf".
Die partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit
obliegt den
betroffenen Partnern selbst und lässt
dadurch auch individuell gestaltete Modelle zu.
Die Politik stellt die notwendigen Rahmenbedingungen für eine
partnerschaftliche
Arbeitsaufteilung zur Verfügung und fördert entsprechend die
Bewusstseinsbildung
hinsichtlich dieser Thematik. Die dazu förderliche Einrichtung allfälliger
Organe in
den Parlamentsklubs bzw. den politischen Parteien bleibt diesen überlassen und
liegt nicht im Bereich der Vollziehung meines Ressorts.
Frage 3:
In
der betreffenden Studie wird einerseits Bezug genommen auf die Verwendung
des Begriffs Patriarchat als Verwandtschaftsordnung, in der ein Mann aufgrund
seiner Vaterschaft auch Herrschafts- und
Schutzaufgaben übernimmt. Andererseits
wird zum Zwecke der Begriffsklärung bzw begrifflichen Abgrenzung auch
auf die
mythologische und historische Bedeutung des Begriffs bei den Erzvätern Israels
(Abraham, Isaak und Joseph) und deren Nachkommen, die als Patriarchen
bezeichnet wurden, sowie im Kontext der christlichen Kirchen die ranghohen
Bischöfe, die den Titel eines Patriarchen tragen (wie zB
von Venedig), hingewiesen.
Die erstgenannte
Bedeutung des Begriffs Patriarchat wird im Lichte der
Neugestaltung der Geschlechterbeziehungen soziologisch näher betrachtet. Die
Autoren der Studie kommen zum Schluss, dass
„bei der Umverteilung der
Verantwortlichkeiten zwischen den Geschlechtern stets die dafür nötige
Gestaltungsmöglichkeit mit übertragen werden" sollte.
Fragen 4, 5 und 6:
Die
Ziele, welche Burschenschaften sich selbst gesteckt haben, sind deren
jeweiligen Grundsätzen und Statuten zu entnehmen. Darüber hinaus nehmen diese
- aus der soziologischen Perspektive der Studie „Männerarbeit in
Österreich" - eine
gesellschaftliche Funktion im Rahmen der Männerbegegnung wahr, welche selbst
dann als soziologisches Faktum von wissenschaftlicher und gesellschaftlicher
Relevanz ist, wenn diese Funktion nicht explizit in den Statuten und Zielen von
Burschenschaften angeführt ist. Die Unterteilung der Männerarbeit in Beratung,
Bildung und Begegnung stammt von den in der
Männerpraxis Tätigen selbst und ist
unumstritten. Die Bedeutung, welche die vom BMSG beauftragten
Wissenschaftler/innen der Männerbegegnung im
Rahmen der Männerarbeit
beigemessen haben, ist der betreffenden Studie zu entnehmen.
Frage 7:
Selbstverständlich
fördert auch die Männerpolitische Grundsatzabteilung Projekte
gegen Männergewalt, wie zum Beispiel eine Täterhotline. Darüber hinaus wurde
seitens der Männerpolitischen Grundsatzabteilung ein Forschungsprojekt zum
Thema „Wissenschaftliche Grundlagen der
Buben- und Burschenarbeit" in Auftrag
gegeben, welches letztlich u.a. auch der Gewaltprävention dient. Die
darüber
hinausgehenden Aktivitäten meines Ressorts zur Gewaltprävention sind im „Bericht
über die soziale Lage 2003 - 2004", dem Kapitel Familien- und
Generationenpolitik,
Punkt 2.3. „Gewalt in der Familie" zu entnehmen. Der Sozialbericht ist auf
der
Homepage des BMSG abrufbar und auch
kostenlos beim Broschürenservice meines
Ressorts erhältlich.
Fragen 8 und 9:
Alle
vom BMSG geförderten Familien und Männerberatungsstellen sind zur
Auftaktveranstaltung zur Studie
„Männerarbeit in Österreich" eingeladen worden. Der
in der Anfrage genannte Leiter der Wiener Männerberatungsstelle hat bei
dieser
Veranstaltung ein Referat gehalten. Darüber hinaus wurde mit ihm seitens einer
Autorin der Studie ein ausführliches Expertengespräch zur Studienthematik
geführt.
Die drei für dieses Forschungsprojekt durchgeführten Erhebungen sind
unterschiedlich repräsentativ und ergeben mit den geführten
Expert/innengesprächen, Telefonumfragen etc. ein abgerundetes Bild der Ist-
Situation der
Männerarbeit in Österreich. Aus oben Gesagtem ergibt sich, dass der
Bericht der Zeitschrift Profil über die Einbeziehung von Vereinen in die Studie
nicht
den Tatsachen
entspricht.
Frage 10:
Der
Leiter der Männerpolitischen Grundsatzabteilung hat bislang bei keiner
erstmaligen Präsentation der von der Abteilung V/6 in Auftrag gegebenen
Forschungsprojekte die Ergebnisse
präsentiert. Auch bei der Präsentation der Studie
„Männerarbeit in Österreich" war keine Rede des Abteilungsleiters
geplant, was
keinesfalls an seiner unbestrittenen fachlichen Qualifikation liegt. Auch diese
Meldung der Zeitschrift Profil entspricht also nicht den Tatsachen. Darüber
hinaus
basiert die gegenständliche diesbezügliche Anfragestellung nicht nur auf
falschen
Medieninformationen, sondern ist zu meinem
Befremden noch dazu abwertend bzw.
die persönliche Integrität des Abteilungsleiters verletzend formuliert.
Frage 11:
Die Männerpolitische
Grundsatzabteilung lädt noch im Frühjahr 2005 alle vom BMSG
geförderten Familien- und Männerberater/innen zu einer Fachtagung nach Wien, um
auf Grundlage der in
gegenständlicher Anfrage besprochenen Studie gemeinsam mit
den in der Praxis Tätigen Ideen und
Perspektiven für die Zukunft der Männerarbeit in
Österreich zu entwickeln. Auf Grundlage der gemeinsam erarbeiteten
Ergebnisse
werden die notwendigen Schritte im Bereich der Männerpraxis gesetzt werden.
Frage 12:
Die Kosten der Studie belaufen sich auf Euro 90.841,04 (exkl. USt).
Frage 13:
Die Ausschreibung zur Studie wurde im Amtsblatt der Wiener Zeitung veröffentlicht.
Es haben sich sechs Interessenten beworben.
Frage 14:
Die Bietergemeinschaft ist als Bestbieter beauftragt worden.