2534/AB XXII. GP

Eingelangt am 24.03.2005
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BM für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0024-I/A/3/2005

Wien, am      23. März 2005

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2602/J der Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Eine Novellierung des Epidemiegesetzes ist in Vorbereitung. In dieser Novelle werden auch die Meldemodalitäten von Hepatitis C den Erfordernissen angepasst werden.

 

Fragen 3 und 5:

Die einzige relevante Hochrisikogruppe besteht im Bereich der intravenös Drogenabhängigen. Im Rahmen der derzeit laufenden Erarbeitung eines österreichischen Drogenkonzepts wird u.a. auch auf die Problematik der drogenbezogenen Infektionskrankheiten und der notwendigen Präventions-, Behandlungs- und Betreuungsmaßnahmen eingegangen werden. 

 

 

 

Frage 4:

HIV-Infektionen mit Hepatitis B-Koinfektion sind in allen HIV-Risikogruppen häufig. Durch die verstärkte Vornahme von Hepatitis B-Impfungen und durch die  Umsetzung der WHO-Richtlinien, wonach alle Staatsbürger/innen bis zum 13. Lebensjahr eine Hepatitis B-Grundimmunisierung haben sollen, ist zu erwarten, dass in Hinkunft die Bedeutung der Hepatitis B in Österreich abnehmen wird.

Koinfektionen mit Hepatitis C und HIV beschränken sich fast ausschließlich auf die Risikogruppe der IV-Drogenabhängigen. Entsprechende Maßnahmen werden in der Sekundärprophylaxe bei Drogenabhängigen umgesetzt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin