2534/AB XXII. GP
Eingelangt am 24.03.2005
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BM
für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung

Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017
Wien
GZ:
BMGF-11001/0024-I/A/3/2005
Wien, am 23. März 2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 2602/J der Abgeordneten Grünewald,
Freundinnen und Freunde wie folgt:
Fragen
1 und 2:
Eine
Novellierung des Epidemiegesetzes ist in Vorbereitung. In dieser Novelle werden
auch die Meldemodalitäten von Hepatitis C den Erfordernissen angepasst werden.
Fragen
3 und 5:
Die einzige
relevante Hochrisikogruppe besteht im Bereich der intravenös Drogenabhängigen.
Im Rahmen der derzeit laufenden Erarbeitung eines österreichischen
Drogenkonzepts wird u.a. auch auf die Problematik der drogenbezogenen
Infektionskrankheiten und der notwendigen Präventions-, Behandlungs- und
Betreuungsmaßnahmen eingegangen werden.
Frage
4:
HIV-Infektionen
mit Hepatitis B-Koinfektion sind in allen HIV-Risikogruppen häufig. Durch die
verstärkte Vornahme von Hepatitis B-Impfungen und durch die Umsetzung der WHO-Richtlinien, wonach
alle Staatsbürger/innen bis zum 13. Lebensjahr eine Hepatitis
B-Grundimmunisierung haben sollen, ist zu erwarten, dass in Hinkunft die
Bedeutung der Hepatitis B in Österreich abnehmen wird.
Koinfektionen
mit Hepatitis C und HIV beschränken sich fast ausschließlich auf die
Risikogruppe der IV-Drogenabhängigen. Entsprechende Maßnahmen werden in der
Sekundärprophylaxe bei Drogenabhängigen umgesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin