254/AB XXII. GP

Eingelangt am 22.05.2003
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Anfragebeantwortung

 

 

 

BUNDESMINISTERIUM FÜR SOZIALE SICHERHEIT, GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ

 

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Mag. Christine LAPP, Kolleginnen und Kollegen betreffend die
Besteuerung der Unfallrenten, Nr. 339/J,
wie folgt:

Regelungen im Zusammenhang mit der Besteuerung von Renten aus der
gesetzlichen Unfallversicherung fallen nach dem Bundesministeriengesetz in die
Kompetenz des Bundesministers für Finanzen.

Ihre Fragen betreffen ausschließlich Aspekte, die die Besteuerung der Unfallrenten
bzw. die steuerrechtlichen Folgen des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes,
G 85/02, zum Inhalt haben. Die Beantwortung der Fragen ist mir daher mangels
Zuständigkeit nicht möglich.