254/AB XXII. GP
Eingelangt am 22.05.2003
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Anfragebeantwortung
BUNDESMINISTERIUM FÜR SOZIALE SICHERHEIT,
GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Mag. Christine LAPP, Kolleginnen und Kollegen betreffend die
Besteuerung der Unfallrenten, Nr. 339/J, wie folgt:
Regelungen im Zusammenhang mit der
Besteuerung von Renten aus der
gesetzlichen Unfallversicherung fallen nach dem Bundesministeriengesetz in die
Kompetenz des Bundesministers für Finanzen.
Ihre Fragen betreffen ausschließlich
Aspekte, die die Besteuerung der Unfallrenten
bzw. die steuerrechtlichen Folgen des Erkenntnisses des
Verfassungsgerichtshofes,
G 85/02, zum Inhalt haben. Die Beantwortung der Fragen ist mir daher mangels
Zuständigkeit nicht möglich.