255/AB XXII. GP

Eingelangt am 22.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

BUNDESMINISTERIUM FÜR SOZIALE SICHERHEIT GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ

 

 

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab-
geordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde betreffend geplante Änderung
des Bundespflegegeldgesetzes, Nr. 320/J,
wie folgt:

Frage 1:

Nachstehend wird die Anzahl der anspruchsberechtigten Personen nach dem Bun-
despflegegeldgesetz für den Monat März 2003 dargestellt:

Stufe

 

1

 

2

 

3

 

4

 

5

 

6

 

7

 

Gesamt

 

Monatsbetrag

 

145,40

 

268,00

 

413,50

 

620,30

 

842,40

 

1.148,70

 

1.531,50

 

 

 

Personen

 

59.579

 

109.436

 

52.136

 

45.119

 

24.509

 

6.929

 

4.681

 

302.389

 

Frage 2:

Nachstehend wird die Anzahl der Pflegegeldbezieher, d.h. ohne Ruhensfälle infolge
Krankenhausaufenthalt, nach dem Bundespflegegeldgesetz für den Monat März
2003 dargestellt:

Stufe

 

1

 

2

 

3

 

4

 

5

 

6

 

7

 

Gesamt

 

Monatsbetrag

 

145,40

 

268,00

 

413,50

 

620,30

 

842,40

 

1.148,70

 

1.531,50

 

 

 

Personen

 

57.283

 

103.382

 

48.677

 

42.039

 

22.075

 

6.373

 

4.223

 

284.052

 


Fragen 3 bis 6, 8 bis 12 und 15 bis 19:

Die im Bundespflegegeldgesetz geplante Einmalzahlung für Pflegegeldbezieher der
Stufen 4 bis 7 wurde im Rahmen des Begutachtungsverfahrens stark kritisiert und
wird daher in dieser Form nicht kommen.

An Stelle der Einmalzahlung steht die Möglichkeit in Diskussion, dass ein naher An-
gehöriger, der eine pflegebedürftige Person, die im Bezug eines Pflegegeldes zu-
mindest der Stufe 4 nach dem Bundespflegegeldgesetz steht, seit mindestens einem
Jahr überwiegend pflegt und an der Erbringung der Pflegeleistung wegen Krankheit,
Urlaub oder anderen wichtigen Gründen verhindert ist, aus dem durch das Bundes-
behindertengesetz (BBG) eingerichteten Unterstützungsfonds für Menschen mit Be-
hinderung bei Vorliegen einer sozialen Härte eine Zuwendung als Zuschuss zu jenen
Kosten erhalten kann, die im Falle der Verhinderung dieser „Hauptpflegeperson" an-
fallen, um eine professionelle oder private Ersatzpflege organisieren zu können.

Nähere Bestimmungen über die Voraussetzungen, unter denen eine Zuwendung
gewährt werden kann, sollen in Form von Richtlinien des Bundesministers für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz erlassen werden. Diese Richtli-
nien sollen insbesondere nähere Ausführungen über die Höhe der Zuwendungen
und besonders berücksichtigungswürdige Umstände enthalten.

Frage 7:

Im Monat März 2003 ist nach einer Auswertung des Hauptverbandes der österreichi-
schen Sozialversicherungsträger bei 40.038 Pflegegeldbeziehern des Bundes ein
Ruhen des Pflegegeldes infolge eines Krankenhausaufenthaltes eingetreten.
Eine Aufteilung auf die Pflegegeldstufen ist der nachstehenden Tabelle zu entneh-
men:

Stufe

 

1

 

2

 

3

 

4

 

5

 

6

 

7

 

Gesamt

 

Anzahl der Ruhensfälle

 

 

2.479

 

 

9.759

 

 

7.233

 

 

9.688

 

 

 

7.475

 

 

2.034

 

 

1.370

 

 

40.038

 

Frage 13:

Daten über Pflegegeldbezieher, die durch ein Down-Syndrom behindert sind, liegen
nicht vor.

Frage 14:

Zum Stichtag 31. März 2003 haben nach einer Auswertung des Hauptverbandes der
österreichischen Sozialversicherungsträger 881 Personen, die zur eigenständigen


Lebensführung überwiegend auf den Gebrauch eines Rollstuhles angewiesen sind,
ein Pflegegeld in Höhe der Stufe 3 gemäß § 4a Abs. 1 des Bundespflegegeldgeset-
zes erhalten.

Eine Aufschlüsselung, wie viele Personen davon sich in stationärer Pflege befinden,
liegt nicht vor.

Frage 20:

Eine Valorisierung des Pflegegeldes ist im Bundesvoranschlag für das Jahr 2004
nicht vorgesehen.

Gerade im Hinblick auf den Personenkreis der pflegebedürftigen Menschen, der be-
sonders auf eine umfassende soziale Versorgung angewiesen ist, kommt dem be-
stehenden Pflegevorsorgesystem eine wichtige und tragende Rolle zu. Es ist mir da-
her ein großes Anliegen, die Interessen der Betroffenen wahrzunehmen, damit auch
weiterhin der Zweck des Pflegegeldes, nämlich den pflegebedürftigen Menschen die
Führung eines selbstbestimmten und bedürfnisorientierten Lebens zu ermöglichen,
erreicht wird und somit auch die hohe Zufriedenheit und Akzeptanz dem Pflegevor-
sorgesystem gegenüber bestehen bleibt.

In der Phase der Budgetkonsolidierung war es vordringlich, das Pflegevorsorgesys-
tem in seiner jetzigen Form zu erhalten, wobei es gelungen ist, den budgetären
Mehraufwand, der sich durch die demografische Entwicklung und den prognostizier-
ten Anstieg der Zahl der Pflegegeldbezieher ergeben wird, in den Bundesvoran-
schlägen für die Jahre 2003 und 2004 unterzubringen, ohne die Betroffenen durch
Einsparungsmaßnahmen in einer sozial unausgewogenen Weise zu belasten.

Ich bin bemüht, das bestehende System im Sinne aller auch in Hinkunft nachhaltig
zu sichern und weiterzuentwickeln. Die Valorisierung des Pflegegeldes gehört dabei
zu den zentralen Anliegen, weshalb ich mich besonders dafür einsetzen werde, dass
eine Anpassung dieser Leistung möglichst bald vorgenommen wird.