255/AB XXII. GP
Eingelangt am 22.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfragebeantwortung
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische Anfrage der Ab-
geordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde betreffend geplante Änderung
des Bundespflegegeldgesetzes, Nr. 320/J, wie folgt:
Frage 1:
Nachstehend wird
die Anzahl der anspruchsberechtigten Personen nach dem Bun-
despflegegeldgesetz für den Monat März 2003 dargestellt:
|
Stufe |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
7 |
Gesamt |
|
Monatsbetrag |
145,40 |
268,00 |
413,50 |
620,30 |
842,40 |
1.148,70 |
1.531,50 |
|
|
Personen |
59.579 |
109.436 |
52.136 |
45.119 |
24.509 |
6.929 |
4.681 |
302.389 |
Frage 2:
Nachstehend
wird die Anzahl der Pflegegeldbezieher, d.h. ohne Ruhensfälle infolge
Krankenhausaufenthalt, nach dem Bundespflegegeldgesetz für den Monat März
2003 dargestellt:
|
Stufe |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
7 |
Gesamt |
|
Monatsbetrag |
145,40 |
268,00 |
413,50 |
620,30 |
842,40 |
1.148,70 |
1.531,50 |
|
|
Personen |
57.283 |
103.382 |
48.677 |
42.039 |
22.075 |
6.373 |
4.223 |
284.052 |
Fragen 3 bis 6, 8 bis 12 und 15 bis 19:
Die im Bundespflegegeldgesetz geplante Einmalzahlung für
Pflegegeldbezieher der
Stufen 4 bis 7 wurde im Rahmen des Begutachtungsverfahrens stark kritisiert und
wird daher in dieser Form nicht kommen.
An Stelle der Einmalzahlung steht die Möglichkeit in
Diskussion, dass ein naher An-
gehöriger, der eine pflegebedürftige Person, die im Bezug eines Pflegegeldes
zu-
mindest der Stufe 4 nach dem Bundespflegegeldgesetz steht, seit mindestens
einem
Jahr überwiegend pflegt und an der Erbringung der Pflegeleistung wegen
Krankheit,
Urlaub oder anderen wichtigen Gründen verhindert ist, aus dem durch das Bundes-
behindertengesetz (BBG) eingerichteten Unterstützungsfonds für Menschen mit Be-
hinderung bei Vorliegen einer sozialen Härte eine Zuwendung als Zuschuss zu
jenen
Kosten erhalten kann, die im Falle der Verhinderung dieser
„Hauptpflegeperson" an-
fallen, um eine professionelle oder private Ersatzpflege organisieren zu können.
Nähere Bestimmungen über die Voraussetzungen, unter denen
eine Zuwendung
gewährt werden kann, sollen in Form von Richtlinien des Bundesministers für
soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz erlassen werden. Diese Richtli-
nien sollen insbesondere nähere Ausführungen über die Höhe der Zuwendungen
und besonders berücksichtigungswürdige Umstände enthalten.
Frage 7:
Im Monat März
2003 ist nach einer Auswertung des Hauptverbandes der österreichi-
schen Sozialversicherungsträger bei 40.038 Pflegegeldbeziehern des Bundes ein
Ruhen des Pflegegeldes infolge eines Krankenhausaufenthaltes eingetreten.
Eine Aufteilung auf die Pflegegeldstufen ist der nachstehenden Tabelle zu
entneh-
men:
|
Stufe |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
7 |
Gesamt |
|
Anzahl der Ruhensfälle |
2.479 |
9.759 |
7.233 |
9.688 |
7.475 |
2.034 |
1.370 |
40.038 |
Frage 13:
Daten über Pflegegeldbezieher, die durch ein Down-Syndrom
behindert sind, liegen
nicht vor.
Frage 14:
Zum Stichtag 31. März 2003 haben nach einer Auswertung des
Hauptverbandes der
österreichischen Sozialversicherungsträger 881 Personen, die zur eigenständigen
Lebensführung
überwiegend auf den Gebrauch eines Rollstuhles angewiesen sind,
ein Pflegegeld in Höhe der Stufe 3 gemäß § 4a Abs. 1 des Bundespflegegeldgeset-
zes erhalten.
Eine Aufschlüsselung, wie viele Personen davon sich in
stationärer Pflege befinden,
liegt nicht vor.
Frage 20:
Eine Valorisierung des Pflegegeldes ist im
Bundesvoranschlag für das Jahr 2004
nicht vorgesehen.
Gerade im Hinblick auf den Personenkreis der
pflegebedürftigen Menschen, der be-
sonders auf eine umfassende soziale Versorgung angewiesen ist, kommt dem be-
stehenden Pflegevorsorgesystem eine wichtige und tragende Rolle zu. Es ist mir
da-
her ein großes Anliegen, die Interessen der Betroffenen wahrzunehmen, damit
auch
weiterhin der Zweck des Pflegegeldes, nämlich den pflegebedürftigen Menschen
die
Führung eines selbstbestimmten und bedürfnisorientierten Lebens zu ermöglichen,
erreicht wird und somit auch die hohe Zufriedenheit und Akzeptanz dem
Pflegevor-
sorgesystem gegenüber bestehen bleibt.
In der Phase der Budgetkonsolidierung war es vordringlich,
das Pflegevorsorgesys-
tem in seiner jetzigen Form zu erhalten, wobei es gelungen ist, den budgetären
Mehraufwand, der sich durch die demografische Entwicklung und den
prognostizier-
ten Anstieg der Zahl der Pflegegeldbezieher ergeben wird, in den Bundesvoran-
schlägen für die Jahre 2003 und 2004 unterzubringen, ohne die Betroffenen durch
Einsparungsmaßnahmen in einer sozial unausgewogenen Weise zu belasten.
Ich bin bemüht, das bestehende System im Sinne aller auch
in Hinkunft nachhaltig
zu sichern und weiterzuentwickeln. Die Valorisierung des Pflegegeldes gehört
dabei
zu den zentralen Anliegen, weshalb ich mich besonders dafür einsetzen werde,
dass
eine Anpassung dieser Leistung möglichst bald vorgenommen wird.