2553/AB XXII. GP

Eingelangt am 24.03.2005
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Bundeskanzler

 

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Wittmann, Kolleginnen und Kollegen haben
am 26. Jänner 2005 unter der Nr. 2576/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Geschehnisse im Vorfeld um die Vergabe des Projektes Stadion
Klagenfurt für die EM 2008 gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 3:

Die von Ihnen gestellte Frage betrifft das vom Bundeskanzleramt im Einvernehmen
mit dem Land Kärnten und der Stadt Klagenfurt an die Dr. Aicher Unternehmensfor-
schung OEG der Universitätsprofessoren Dr. Aicher und Dr. Holoubek in Auftrag ge-
gebene Gutachten betreffend Vergabeverfahren Stadionneubau Klagenfurt. Zum
Zeitpunkt der Auftragsvergabe wurde ich über den aktuellen Verfahrensstand sei-
tens des Staatssekretärs für Sport informiert.

Die Notwendigkeit für das so genannte "Obergutachten" - Rechtsgutachten betref-
fend Stadionneubau Klagenfurt - ergab sich auf Grund divergierender Rechtsan-
sichten zum gegenständlichen Vergabeverfahren.

Die Rechtsgrundlage des Gutachtens selbst beruht auf dem Bundesvergabegesetz.
Die Rechtsgrundlage der Vergabe des Auftrages beruht auf § 26 Abs. 4 desselben.

Zu den Fragen 2 und 4:

Die   Vergabekommission   hat   ihre   Arbeit   auf   professionelle   Art   und   Weise

durchgeführt und hat einen einstimmigen Empfehlungsbeschluß gefällt.

Zur Frage 5:

Die weitere Vorgangsweise hinsichtlich der bereits erfolgten Einsprüche ist durch

das Bundesvergabegesetz determiniert.

Zur Frage 6:

Ich gehe davon aus, daß es eine fristgerechte Fertigstellung geben wird.