2557/AB XXII. GP
Eingelangt am 24.03.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Mag. Trunk, Kolleginnen und Kollegen haben am
26. Jänner 2005 unter der Nr. 2594/J an mich eine schriftliche
parlamentarische An-
frage betreffend
zweckwidrige Verwendung der € 1,6 Mio. Sonderzahlung des Bun-
des für die Wörtherseebühne in Klagenfurt gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1,6 und 7:
Zum Stichtag der Beantwortung liegen dem Bundeskanzleramt
noch keine Nach-
weisunterlagen
zum Kalenderjahr 2004 vor. Von Seiten des Antragstellers wurde
dem Bundeskanzleramt
lediglich schriftlich mitgeteilt, daß aufgrund sehr hoher Auf-
wendungen im Jahr 2004 die in der
Förderzusage erfolgte Starthilfe zur künstleri-
schen Neuorientierung zur Gänze benötigt wurde und die Verbuchung in der Bilanz
in gesamter Höhe durchgeführt wird. Insofern lässt sich zum derzeitigen
Zeitpunkt
noch nicht beurteilen, ob es zur einer dem Förderzweck entsprechenden
Mittelver-
wendung gekommen ist. Es wird allerdings davon ausgegangen, daß die entspre-
chenden Nachweise für die Tätigkeit 2004 fristgerecht bis 1. Oktober
2005 zur Vor-
lage gebracht werden.
Zu Frage 2:
Im Förderungsersuchen lautete das vom
Geschäftsführer Dr. Bernhard Sapetschnig
angeführte Projekt:
„Wörtherseefestspiele, Durchführungszeitraum 2004 bis 2008".
Dieses wurde durch ein entsprechendes
Konzept, einschließlich künstlerischem
Programm 2004, und der Kalkulation zum Jahr 2004 ergänzt. Mit Schreiben des
Bundeskanzleramtes wurde für „die Durchführung des künstlerischen Programms
der Wörtherseefestspiele Klagenfurt in den Jahren 2004 bis 2008 eine einmalige
Betriebsinvestition (Starthilfe zur
künstlerischen Neuorientierung)" in Höhe von
€ 1,6 Mio. zur Verfügung gestellt.
Der Fördervertrag basiert auf den allgemeinen
Förderungsbedingungen sowie den
Richtlinien
des Bundeskanzleramtes für die Gewährung von Förderungen nach dem
Kunstförderungsgesetz
1988. Als Nachweisfrist zur jährlichen Tätigkeit wurde je-
weils der 1. Oktober
des folgenden Kalenderjahres festgelegt, somit für die Tätigkeit
2004 der 1. Oktober 2005. Dabei gilt es
einen Tätigkeitsbericht und eine Dokumen-
tation des künstlerischen Erfolges im betreffenden Kalenderjahr sowie
eine vollstän-
dige, detaillierte und erläuterte, von einem
Wirtschaftstreuhänder oder Steuerbera-
ter erstellte und entsprechend gefertigte Bilanz vorzulegen. Ferner ist der
Antrag-
steller verpflichtet, die zuständige Geschäftsabteilung von allen
Feststellungen von
Kontrolleinrichtungen der regionalen Gebietskörperschaften zur
Geschäftsgebarung
sowie von seinen Rückäußerungen umgehend in Kenntnis zu setzen.
Die Frist für das letzte zur Abrechnung gelangende
Betriebsjahr 2008 ist der 1. Ok-
tober 2009.
Zu Frage 3:
Ja.
Zu den Fragen 4, 5 und 8:
Diese Fragen betreffen
keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzler-
amts.