256/AB XXII. GP
Eingelangt am 22.05.2003
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möglich.
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr.256/J-NR/2003 betreffend Förderung des Schul-
sports, die die Abgeordneten Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen
am 26. März 2003 an
mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad l., 2. und 5.:
In den letzten Jahren wurden den Schulen vermehrt autonome Entscheidungsmöglichkeiten
zur Schwerpunktsetzung und Profilbildung übertragen. Dieser Weg hat sich grundsätzlich
bewährt.
In den Stundentafeln
der Hauptschule und AHS-Unterstufe sind mit dem Lehrplan 1999, in
den Stundentafeln der AHS-Oberstufe mit dem Lehrplan 2003, Untergrenzen
bei der
Wochenstundenanzahl der Pflichtgegenstände festgelegt worden, die
schulautonom nicht
unterschritten werden dürfen.
Die Mindestanzahl
beträgt bei Leibesübungen in der Hauptschule 12, bei der AHS-Unterstufe
13, bei der Oberstufe 8 Wochenstunden. Nur für den Fall, dass an
Schulen keine
schulautonome Entscheidung getroffen wird, werden in der aktuellen
Lehrplanverordnung die
Unterrichtsstunden für Leibesübungen wie folgt festgelegt: Hauptschule
13 Wochenstunden
(früher 14), AHS-Unterstufe 14 Wochenstunden (früher 15), AHS-Oberstufe
9 Wochenstunden (früher 10).
Durch schulautonome
Schwerpunktsetzung, Freigegenstände, Unverbindliche Übungen,
Sportwochen und sonstige bewegungsorientierte Schulveranstaltungen kann
das
Pflichtausmaß an
Sport und Bewegung je nach Interesse und Leistungsfähigkeit der
Schülerinnen und Schüler am Schulstandort
deutlich erhöht werden.
Ad 3. und 4.:
Grundsätzlich sind die Anregungen des Gesamtprogramms „Bewegte Schule“ (also „Gesund
& Munter“ in der Volksschule, „Klug & Fit“ in der Sekundarstufe I und „Gemeinsam &
Aktiv“ in der Sekundarstufe II) so zu verstehen, dass Bewegung zusätzlich in den Unterricht
aller Gegenstände ausgleichend zum Sitzen eingebaut wird und Maßnahmen durch
Unverbindliche Übungen und Kooperationen zu anderen Bewegungsbereichen gesetzt
werden.
Das Gesamtprogramm „Bewegte Schule“ wurde
in den österreichischen Schulen laufend
erweitert und wird im kommenden Jahr „2004 - Erziehung durch Sport“ eine
zentrale
Stellung einnehmen:
- Zusätzliche Inhalte (Entspannung, Konzentration, etc.) in der Volksschule;
- Öffentlichkeitsarbeit für „Klug & Fit“ auf Internet-Basis;
- Ausbau der Vereinskooperation für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II.
Ad 6. bis 8.:
Zwischen
Sportvereinen und Schulen gibt es seit vielen Jahren gut funktionierende
Koopera-
tionen. Sowohl im
Bereich der Bundesschulen, wie auch bei Pflichtschulen, bei denen die
Gemeinden Schulerhalter sind, erfolgt häufig eine Mehrfach-Nutzung von Turnhallen
und
Sportanlagen. Die Kooperationen sind durch
die Bestimmungen der Teilrechtsfähigkeit gere-
gelt.