2564/AB XXII. GP

Eingelangt am 24.03.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0012-I/A/3/2005

Wien, am      24. März 2005

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2529/J der Abgeordneten Edeltraud Lentsch, Glaser und Kollegen wie folgt:

 

Frage 1:

Einleitend ist festzuhalten, dass die nachfolgenden Auflistungen sich auf jene Bereiche beziehen, die gemäß der BMG-Novelle 2003 meinem Ressort zugeordnet sind und Daten der Jahre 2000 bis 2005 umfassen. Eine Aufstellung für den Zeitraum Ende Oktober/Dezember 1999 konnte nicht erfolgen, da dies einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand bedingt hätte. Die Daten für das Jahr 2005 beinhalten, soweit nichts anderes vermerkt ist, die bis Mitte Februar 2005 angefallenen Zahlungen.

 

Im Einzelnen wurden folgende Leistungen erbracht:

 

Prophylaxe:

Für folgende öffentliche Impfungen wurden in den Jahren 2000-2005 entsprechend den Empfehlungen des OSR für die Kinder und Jugendlichen in den in Betracht kommenden Altersgruppen vom Bund folgende Impfstoffe kostenlos zur Verfügung gestellt:

 

Diphtherie-Tetanus-Pertussis-Polio-Impfstoff, Diphtherie-Tetanus-Pertussis-Impfstoff, Röteln-Impfstoff, Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff, Hepatitis B sowie Polio-Impfstoff.

Die diesbezüglichen Anforderungen des Bundeslandes Burgenland wurden vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen zur Gänze berücksichtigt.

Insgesamt wurden an das Land Burgenland Impfstoffe in folgender Höhe abgegeben:

 

2000:             208.392,68

2001:             232.982,75

2002:             253.764,37

2003:             277.268,58

2004:             304.168,62

2005:               23.541,50 (bislang)

 

Weiteres wurden bundesweit Leistungen erbracht, die den Bundesländern zugute kommen, im Einzelnen aber für das Bundesland Burgenland nicht quantifizierbar sind. So werden den Schulen für die schulärztlichen Untersuchungen kostenlos die dafür notwendigen Drucksorten (Gesundheitsblatt, Elternfragebogen, Mitteilungskarten an die Eltern) zur Verfügung gestellt.

 

Mutter-Kind-Pass:

Auf Anforderung durch das Amt der Burgenländischen Landesregierung wurde folgende Anzahl von Mutter-Kind-Pässen und Begleitbroschüren zum Mutter-Kind-Pass "Mein Baby kommt" zur Verfügung gestellt:

 

2000: je      3.000 Stück

2001: je      2.000 Stück

2002: je      2.500 Stück

2003: je      3.500 Stück

2004: je      1.000 Stück

2005: je      2.899 Stück (bislang)

 

Im Jahr 2000 wurden für Gesamtösterreich ATS 348,439.664,82, im Jahr 2001 € 29,084.317,90, im Jahr 2002 € 29,151.861,01, im Jahr 2003 € 29,069.160,-- und im Jahr 2004 € 39,320.612,13 für die Durchführung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen aufgewendet.

Für 2005 wurden bislang noch keine Zahlungen geleistet; ein Betrag in Höhe von € 30,595.000,-- ist budgetiert.

 

Eine detaillierte betragliche Zuordnung auf das Bundesland Burgenland ist aus verwaltungstechnischen Gründen in der für die Anfragebeantwortung zur Verfügung stehenden Zeit leider nicht möglich.

 

Subventionen:

Die Zuteilung der einzelnen Subventionen auf das Bundesland Burgenland erfolgte danach, ob der Verein seinen Vereinssitz gemäß Statuten im Bundesland Burgenland hat. Das heißt selbstverständlich nicht, dass sämtliche von diesen Vereinen erbrachte Leistungen ausschließlich diesem Bundesland zu Gute kommen.

Die Förderungen der Jahre 2000 bis 2005 sind der beiliegenden Aufstellung zu entnehmen.

 

Der Unterstützungsfonds für Personen, die durch medizinische Behandlung oder Tätigkeit mit HIV infiziert worden sind und ihre Angehörigen wird jährlich vom Bund gefördert.

 

Der Bund leistet einen Betrag von € 363,36 pro Person und Monat (ab dem Jahr 2004 € 363,50) wenn auch das jeweilige Bundesland, in dem der/die Betroffene seinen/ihren Wohnsitz hat, diesen Betrag leistet.

 

Insgesamt wurden seitens des Bundes folgende Beträge ausbezahlt:

2000:                4.360,37

2001:                4.360,37

2002:                4.360,37

2003:                4.360,37

2004:                4.362,--

2005:                1.454,-- (bislang)

 

Vom Bund wurde Ende des Jahres 2000 ein Unterstützungsfonds für Personen, die durch die Spende von Blut oder Blutbestandteilen mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert wurden, eingerichtet. Betroffene erhalten aus diesem Fonds je nach dem Grad ihrer Erkrankung einen bestimmten Betrag.

 

Bislang wurden folgende Zahlungen an Betroffene aus dem Bundesland Burgenland geleistet:

 

2002:             12.979,--

2003:             10.938,--

2004:             10.355,--

2005:                  876,-- (bislang)

 

Im Rahmen der Förderung der Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten in der Lehrpraxis wurde allen Förderungsansuchen der antragstellenden Ärztinnen und Ärzte aus dem Burgenland entsprochen, sofern die formellen und budgetären Voraussetzungen dafür gegeben waren.

Im Einzelnen wurden folgende Beträge an das Bundesland Burgenland ausbezahlt:

 

2000: 1 Arzt mit € 8.066,64

2001: keine Förderung

2002: keine Förderung

2003: 5 Ärzte/Ärztinnen mit insgesamt € 25.544,36

2004: 10 Ärzte/Ärztinnen mit insgesamt € 38.988,76

2005: 5 Ärzte/Ärztinnen mit insgesamt € 32.266,56 (bislang)

 

Seitens des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen werden weiteres jährlich gemäß dem Gesundheitsförderungsgesetz Zahlungen an den Fonds Gesundes Österreich geleistet, welcher wiederum Projektförderungen an Antragsteller/innen vergibt.

 

Es handelt sich hierbei um folgende Beträge:

 

2000:               4.136.583,44

2001:               4.239.248,73

2002:               8.450.000,--

2003:               5.405.308,67

2004:               7.250.000,--

2005:      bislang noch keine Zahlungen (€ 7,250.000,-- budgetiert)

 

Daten darüber, wie viele Anträge und in welcher Höhe Anträge von Antragstellerinnen und Antragstellern aus dem Land Burgenland befürwortet wurden, können aus verwaltungstechnischen Gründen in der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit nicht erhoben werden.

 

Für Leistungen nach dem IVF-Fonds-Gesetz wurden folgende Zahlungen an das Bundesland Burgenland geleistet (die IVF-Behandlungen werden im KH Oberpullendorf seit 2001 durchgeführt):

 

2001:                69.975,63

2002:                80.710,21

2003:              162.809,18

2004:              145.425,45 (bis 31.10.2004)

 

Aufgrund der vorliegenden Unterlagen können die Zahlungen nur bis einschließlich 31.10.04 angegeben werden. Für den nachfolgenden Zeitraum liegen noch keine Daten vor.

(Dazu ist anzumerken, dass die im genannten IVF-Zentrum erbrachten Leistungen selbstverständlich nicht ausschließlich Bürgerinnen und Bürgern aus dem Bundesland Burgenland zu Gute kamen, da auch Personen aus anderen Bundesländern in den Zentren behandelt werden.)

 

Infolge des Tuberkulosegesetzes wurden folgende Zahlungen geleistet:

 

2000: € 32.014,76

2001: € 15.273,56

 

Für die Jahre 2002, 2003 und 2004 können in der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit keine Zahlen für einzelne Bundesländer genannt werden, da die Verrechnung seit 2002 zentral erfolgt.

Österreichweit wurden 2002 Zahlungen von € 566.257,46; 2003 in Höhe von

€ 1,632.150,52 und 2004 in Höhe von € 1,029.945,83 geleistet.

2005 wurden bislang Zahlungen in Höhe von € 437.964,80 geleistet (budgetierter Betrag € 1,632.000,--).

 

Für Entschädigungen nach Sanitätsgesetzen wurden folgende Zahlungen durchgeführt:

 

2000:            16.749,17

2001:            11.989,31

 

Für die Jahre 2002, 2003 und 2004 können in der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit keine Zahlen für einzelne Bundesländer genannt werden, da die Verrechnung seit 2002 zentral erfolgt.

Österreichweit wurden 2002 Zahlungen von € 30.887,34; 2003 in Höhe von

€ 197.897,13 und 2004 in Höhe von € 200.473,70 geleistet.

2005 wurden bislang noch keine Zahlungen geleistet (budgetierter Betrag

€ 1,311.000,--).

 

Für den Bereich Studienförderung/Medizinisch-technische Schulen ist eine betragliche Zuordnung der Ausgaben für das Land Burgenland innerhalb der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Allenfalls können diese Daten von der Studienbeihilfenbehörde angefordert werden. Insgesamt wurden für Gesamtösterreich folgende Beträge aufgewendet:

 

2000:                           3.622.664,69

2001:                           4.031.432,19

2002:                           3.626.185,07

2003:                           3.434.000,--

2004:                           4.215.947,61

2005:                           3.816.000,-- budgetiert, bis jetzt noch keine Zahlungen

 

Strukturfonds:

Gemäß §§ 56a ff Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, BGBl. Nr. 1/1957, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I. Nr. 90/2002 (im Folgenden kurz: KAKuG) war bis Ende 2004 beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen der Strukturfonds eingerichtet, der mit Mitteln aus dem Bundesbereich dotiert wurde.

Zur Finanzierung öffentlicher und gemeinnütziger Krankenanstalten hat dieser Fonds folgende Beiträge (in Euro) geleistet:

 

 

2000                    2001                    2002                    2003           2004

 

12,569.905          12,721.542          12,747.076          12,279.236 12,932.856

 

 

Weiters hat der Strukturfonds die folgenden Mittel zur Förderung des Transplantationswesens gemäß § 59 Abs. 6 Z 2 KAKuG i. V. m. § 59d KAKuG eingesetzt (EURO):

 

2000                    2001                    2002                    2003

 

5.393                   10.901                 10.901                 6.541

 

Für das Jahr 2004 steht der Betrag, der aus Mitteln zur Förderung des Trans-plantationswesens an das Bundesland Burgenland fließt, noch nicht fest, da die Endabrechnung noch ausständig ist. Die unterschiedliche Höhe der geflossenen Mittel ist auf die Änderung der Förderungsschwerpunkte und der Abwicklung der Förderung ab dem Jahr 2001 zurückzuführen.

 

Gemäß § 59 Abs. 6 Z 2 KAKuG stehen dem Strukturfonds jährlich insgesamt höchstens 3,63 Millionen Euro für die Finanzierungen von Planungen und Strukturreformen zur Verfügung. Mit diesen Mitteln werden in Abstimmung zwischen dem Bund und allen Ländern österreichweite Projekte finanziert, deren Ergebnisse allen Ländern zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens zu Gute kommen.

 

Frauenprojektförderung:

Dazu ist festzuhalten, dass die für Frauenangelegenheiten zuständige Sektion bis zur Errichtung des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen zum Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen ressortierte und budgetär im zentralen Ansatz dieses Ressorts verankert war.

 

Förderungen bzw. Projekte

Aus Mitteln der Frauenprojektförderung (Budgetansatz „Förderungen“) wurden in den Budgetjahren 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 die in der nachstehenden Tabelle im Detail aufgelisteten Projekte im Burgenland unterstützt. Die Interventionsstellen wurden ab dem Jahr 2001 nicht mehr aus Fördermitteln sondern aus dem Ansatz „Aufwendungen“ finanziert.

 

 


Förderwerber

2000

2001

2002


2003

2004

Projekt

Interventionsstelle Burgenland, Oberwart

72.673

 

 

 

 

 

Der Lichtblick (Neusiedl am See)

43.603

43.603

43.603

47.303

43.603

Frauenservicestelle
Berufsorientierung f. Frauen

Frauen für Frauen Burgenland (Oberwart)

43.603

43.603

43.603

43.603

43.603

Frauenservicestelle
ganzheitliche Beratung

Frauen für Frauen Güssing

43.603

43.603

43.603

43.603

43.603

Frauenservicestelle
Berufsorientierung

Frauenberatungsstelle Oberpullendorf

43.603

43.603

43.603

43.603

43.603

Frauenservicestelle
ganzheitliche Beratung
Berufsorientierung

Die Tür, Frauenservicestelle  (Eisenstadt)

43.603

43.603

43.603

46.603

43.603

Frauenservicestelle
ganzheitliche Beratung

Die Tür, Frauenservicestelle (Mattersburg)

43.603

43.603

43.603

46.603

43.603

Frauenservicestelle
ganzheitliche Beratung

OASE Neusiedl

38.705

 

 

 

 

Gewaltbereich, Prozessbegleitung f. Kinder u. Jugendl.

Telechance, Verein z. Förd. Gesellschaftl. Innovation, Jennersdorf

 

12.636

 

 

 

Frauen-technologieprojekt

FrauenManagement-Genossenschaft Nikitsch

 

 

8.800

 

 

Projekt Politik - Frau - Gemeinde

Elternverein ÖKO-Hauptschule Stegersbach

 

 

726

 

 

Selbstverteidigungs-
kurs

 

 

Aufwendungen und sonstige Leistungen

Im Rahmen der Aktivitäten zur Bekämpfung und Prävention von Gewalt gegen Frauen wird gemeinsam mit dem Bundesministerium für Inneres die Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie in Oberwart aus Mitteln der Frauensektion (seit 2001 aus „Aufwendungen“) finanziert.

 

Diese Opferschutzeinrichtung betreut und berät von familiärer Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder im Bundesland Burgenland, insbesondere nach einer polizeilichen Intervention nach dem Gewaltschutzgesetz.

 

Seit 1. Jänner 2001 ist die Interventionsstelle im Rahmen eines mehrjährigen Auftragsvertrages des Bundesministeriums für Inneres und des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen bzw. des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen tätig.

In den Jahren 2001 bis 2004 wurden aus dem Ansatz „Aufwendungen“ der Frauensektion folgende Beträge zur Verfügung gestellt:

 

2001:                     90.841,04 (ATS 1,250.000,--)

2002:                     98.370,50

2003:                            € 117.643,50

2004:                   € 134.563,28

 

Frage 2:

Aufgrund der im Herbst 2004 zwischen Bund und Ländern abgeschlossenen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens ist beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen mit 1. Jänner 2005 die Bundesgesundheitsagentur eingerichtet worden. Diese wird - wie schon der Strukturfonds - vom Bund dotiert. Die von der Bundesgesundheitsagentur an den Landesfonds Burgenland zu leistenden Beträge werden sich im Bereich der für den Strukturfonds genannten Beträge bewegen.

 

Für das Budgetjahr 2005 werde ich den Förderbetrag für alle Frauenservicestellen im Burgenland (Neusiedl, Oberwart, Güssing, Oberpullendorf, Eisenstadt und Mattersburg) auf € 44.000,-- anheben.

Auch für die Folgejahre wird die Unterstützung der Frauenservicestellen im Burgenland nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten Schwerpunkt meiner Fördertätigkeit bleiben.

 

Zur Interventionsstelle Burgenland ist festzuhalten, dass die Vorbereitungen für den Vertrag im Jahr 2005 bereits im Gange sind; bis zum Abschluss dieses Vertrages steht der Interventionsstelle Burgenland aus den Mitteln meines Ressorts ein vorläufiges Jahresbudget von € 122.043 zur Verfügung.

Es ist geplant, die Interventionsstelle Burgenland auch in den nächsten Jahren weiter zu finanzieren.

 

Beilage

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.