2564/AB XXII. GP
Eingelangt am 24.03.2005
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BM
für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017
Wien
GZ:
BMGF-11001/0012-I/A/3/2005
Wien, am 24. März 2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 2529/J der Abgeordneten Edeltraud
Lentsch, Glaser und Kollegen wie folgt:
Frage 1:
Einleitend
ist festzuhalten, dass die nachfolgenden Auflistungen sich auf jene Bereiche
beziehen, die gemäß der BMG-Novelle 2003 meinem Ressort zugeordnet sind und
Daten der Jahre 2000 bis 2005 umfassen. Eine Aufstellung für den Zeitraum Ende
Oktober/Dezember 1999 konnte nicht erfolgen, da dies einen unverhältnismäßig
hohen Verwaltungsaufwand bedingt hätte. Die Daten für das Jahr 2005 beinhalten,
soweit nichts anderes vermerkt ist, die bis Mitte Februar 2005 angefallenen
Zahlungen.
Im
Einzelnen wurden folgende Leistungen erbracht:
Prophylaxe:
Für
folgende öffentliche Impfungen wurden in den Jahren 2000-2005 entsprechend den
Empfehlungen des OSR für die Kinder und Jugendlichen in den in Betracht
kommenden Altersgruppen vom Bund folgende Impfstoffe kostenlos zur Verfügung
gestellt:
Diphtherie-Tetanus-Pertussis-Polio-Impfstoff,
Diphtherie-Tetanus-Pertussis-Impfstoff, Röteln-Impfstoff,
Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff, Hepatitis B sowie Polio-Impfstoff.
Die
diesbezüglichen Anforderungen des Bundeslandes Burgenland wurden vom
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen zur Gänze berücksichtigt.
Insgesamt
wurden an das Land Burgenland Impfstoffe in folgender Höhe abgegeben:
2000: € 208.392,68
2001: € 232.982,75
2002: € 253.764,37
2003: € 277.268,58
2004: € 304.168,62
2005: € 23.541,50
(bislang)
Weiteres
wurden bundesweit Leistungen erbracht, die den Bundesländern zugute kommen, im
Einzelnen aber für das Bundesland Burgenland nicht quantifizierbar sind. So
werden den Schulen für die schulärztlichen Untersuchungen kostenlos die dafür
notwendigen Drucksorten (Gesundheitsblatt, Elternfragebogen, Mitteilungskarten
an die Eltern) zur Verfügung gestellt.
Mutter-Kind-Pass:
Auf Anforderung durch das Amt der Burgenländischen
Landesregierung wurde folgende Anzahl von Mutter-Kind-Pässen und
Begleitbroschüren zum Mutter-Kind-Pass "Mein Baby kommt" zur
Verfügung gestellt:
2000: je 3.000 Stück
2001: je 2.000 Stück
2002:
je 2.500
Stück
2003:
je 3.500
Stück
2004:
je 1.000
Stück
2005: je 2.899 Stück
(bislang)
Im
Jahr 2000 wurden für Gesamtösterreich ATS 348,439.664,82, im Jahr 2001
€ 29,084.317,90, im Jahr 2002 € 29,151.861,01, im Jahr 2003 €
29,069.160,-- und im Jahr 2004 € 39,320.612,13 für die Durchführung der
Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen aufgewendet.
Für 2005 wurden bislang noch keine Zahlungen geleistet; ein Betrag in Höhe von € 30,595.000,-- ist budgetiert.
Eine
detaillierte betragliche Zuordnung auf das Bundesland Burgenland ist aus
verwaltungstechnischen Gründen in der für die Anfragebeantwortung zur Verfügung
stehenden Zeit leider nicht möglich.
Subventionen:
Die
Zuteilung der einzelnen Subventionen auf das Bundesland Burgenland erfolgte
danach, ob der Verein seinen Vereinssitz gemäß Statuten im Bundesland
Burgenland hat. Das heißt selbstverständlich nicht, dass sämtliche von diesen
Vereinen erbrachte Leistungen ausschließlich diesem Bundesland zu Gute kommen.
Die
Förderungen der Jahre 2000 bis 2005 sind der beiliegenden Aufstellung zu
entnehmen.
Der
Unterstützungsfonds für Personen, die durch medizinische Behandlung oder
Tätigkeit mit HIV infiziert worden sind und ihre Angehörigen wird jährlich vom
Bund gefördert.
Der
Bund leistet einen Betrag von € 363,36 pro Person und Monat (ab dem Jahr 2004 €
363,50) wenn auch das jeweilige Bundesland, in dem der/die Betroffene
seinen/ihren Wohnsitz hat, diesen Betrag leistet.
Insgesamt
wurden seitens des Bundes folgende Beträge ausbezahlt:
2000: € 4.360,37
2001: € 4.360,37
2002: € 4.360,37
2003: € 4.360,37
2004: € 4.362,--
2005: € 1.454,--
(bislang)
Vom Bund wurde Ende des Jahres 2000 ein Unterstützungsfonds für Personen, die durch die Spende von Blut oder Blutbestandteilen mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert wurden, eingerichtet. Betroffene erhalten aus diesem Fonds je nach dem Grad ihrer Erkrankung einen bestimmten Betrag.
Bislang
wurden folgende Zahlungen an Betroffene aus dem Bundesland Burgenland
geleistet:
2002: € 12.979,--
2003: € 10.938,--
2004: € 10.355,--
2005: € 876,--
(bislang)
Im Rahmen der Förderung der Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten in der Lehrpraxis wurde allen Förderungsansuchen der antragstellenden Ärztinnen und Ärzte aus dem Burgenland entsprochen, sofern die formellen und budgetären Voraussetzungen dafür gegeben waren.
Im
Einzelnen wurden folgende Beträge an das Bundesland Burgenland ausbezahlt:
2000:
1 Arzt mit € 8.066,64
2001:
keine Förderung
2002:
keine Förderung
2003:
5 Ärzte/Ärztinnen mit insgesamt € 25.544,36
2004:
10 Ärzte/Ärztinnen mit insgesamt € 38.988,76
2005:
5 Ärzte/Ärztinnen mit insgesamt € 32.266,56 (bislang)
Seitens des Bundesministeriums für
Gesundheit und Frauen werden weiteres jährlich gemäß dem
Gesundheitsförderungsgesetz Zahlungen an den Fonds Gesundes Österreich
geleistet, welcher wiederum Projektförderungen an Antragsteller/innen vergibt.
Es handelt sich hierbei um
folgende Beträge:
2000: € 4.136.583,44
2001: € 4.239.248,73
2002: € 8.450.000,--
2003: € 5.405.308,67
2004: € 7.250.000,--
2005: bislang noch keine Zahlungen (€
7,250.000,-- budgetiert)
Daten darüber, wie viele Anträge
und in welcher Höhe Anträge von Antragstellerinnen und Antragstellern aus dem
Land Burgenland befürwortet wurden, können aus verwaltungstechnischen Gründen
in der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit nicht erhoben werden.
Für Leistungen nach dem
IVF-Fonds-Gesetz wurden folgende Zahlungen an das Bundesland Burgenland
geleistet (die IVF-Behandlungen werden im KH Oberpullendorf seit 2001
durchgeführt):
2001: € 69.975,63
2002: € 80.710,21
2003: € 162.809,18
2004: € 145.425,45
(bis 31.10.2004)
Aufgrund der vorliegenden
Unterlagen können die Zahlungen nur bis einschließlich 31.10.04 angegeben
werden. Für den nachfolgenden Zeitraum liegen noch keine Daten vor.
(Dazu
ist anzumerken, dass die im genannten IVF-Zentrum erbrachten Leistungen selbstverständlich
nicht ausschließlich Bürgerinnen und Bürgern aus dem Bundesland Burgenland zu
Gute kamen, da auch Personen aus anderen Bundesländern in den Zentren behandelt
werden.)
Infolge
des Tuberkulosegesetzes wurden folgende Zahlungen geleistet:
2000: € 32.014,76
2001: € 15.273,56
Für die Jahre 2002, 2003
und 2004 können in der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit keine
Zahlen für einzelne Bundesländer genannt werden, da die Verrechnung seit 2002
zentral erfolgt.
Österreichweit wurden 2002
Zahlungen von € 566.257,46; 2003 in Höhe von
€ 1,632.150,52 und 2004 in
Höhe von € 1,029.945,83 geleistet.
2005 wurden bislang Zahlungen in
Höhe von € 437.964,80 geleistet (budgetierter Betrag € 1,632.000,--).
Für Entschädigungen nach Sanitätsgesetzen
wurden folgende Zahlungen durchgeführt:
2000: € 16.749,17
2001: € 11.989,31
Für die Jahre 2002, 2003
und 2004 können in der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit keine
Zahlen für einzelne Bundesländer genannt werden, da die Verrechnung seit 2002
zentral erfolgt.
Österreichweit wurden 2002
Zahlungen von € 30.887,34; 2003 in Höhe von
€ 197.897,13 und 2004 in Höhe von
€ 200.473,70 geleistet.
2005 wurden bislang noch keine
Zahlungen geleistet (budgetierter Betrag
€ 1,311.000,--).
Für den Bereich
Studienförderung/Medizinisch-technische Schulen ist eine betragliche Zuordnung
der Ausgaben für das Land Burgenland innerhalb der für die Beantwortung zur
Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Allenfalls können diese Daten von der
Studienbeihilfenbehörde angefordert werden. Insgesamt wurden für
Gesamtösterreich folgende Beträge aufgewendet:
2000: € 3.622.664,69
2001: € 4.031.432,19
2002: € 3.626.185,07
2003: € 3.434.000,--
2004: € 4.215.947,61
2005: € 3.816.000,-- budgetiert, bis jetzt noch
keine Zahlungen
Strukturfonds:
Gemäß §§ 56a ff Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, BGBl.
Nr. 1/1957, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I. Nr. 90/2002 (im
Folgenden kurz: KAKuG) war bis Ende 2004 beim Bundesministerium für Gesundheit
und Frauen der Strukturfonds eingerichtet, der mit Mitteln aus dem
Bundesbereich dotiert wurde.
Zur Finanzierung öffentlicher und gemeinnütziger Krankenanstalten
hat dieser Fonds folgende Beiträge (in Euro) geleistet:
2000 2001 2002 2003 2004
12,569.905 12,721.542 12,747.076 12,279.236 12,932.856
Weiters hat der Strukturfonds die folgenden Mittel zur Förderung
des Transplantationswesens gemäß § 59 Abs. 6 Z 2 KAKuG i. V. m. § 59d KAKuG
eingesetzt (EURO):
2000 2001
2002
2003
5.393 10.901
10.901
6.541
Für das Jahr 2004 steht der Betrag, der aus Mitteln zur Förderung
des Trans-plantationswesens an das Bundesland Burgenland fließt, noch nicht
fest, da die Endabrechnung noch ausständig ist. Die unterschiedliche Höhe der
geflossenen Mittel ist auf die Änderung der Förderungsschwerpunkte und der
Abwicklung der Förderung ab dem Jahr 2001 zurückzuführen.
Gemäß § 59 Abs. 6 Z 2 KAKuG stehen dem Strukturfonds jährlich
insgesamt höchstens 3,63 Millionen Euro für die Finanzierungen von Planungen
und Strukturreformen zur Verfügung. Mit diesen Mitteln werden in Abstimmung
zwischen dem Bund und allen Ländern österreichweite Projekte finanziert, deren
Ergebnisse allen Ländern zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens zu Gute
kommen.
Frauenprojektförderung:
Dazu
ist festzuhalten, dass die für Frauenangelegenheiten zuständige Sektion bis zur
Errichtung des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen zum
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen ressortierte und budgetär
im zentralen Ansatz dieses Ressorts verankert war.
Aus
Mitteln der Frauenprojektförderung (Budgetansatz „Förderungen“) wurden in den
Budgetjahren 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 die in der nachstehenden Tabelle
im Detail aufgelisteten Projekte im Burgenland unterstützt. Die
Interventionsstellen wurden ab dem Jahr 2001 nicht mehr aus Fördermitteln
sondern aus dem Ansatz „Aufwendungen“ finanziert.
|
2000 |
2001 |
2002 |
|
2004 |
Projekt |
Interventionsstelle
Burgenland, Oberwart |
72.673 |
|
|
|
|
|
Der
Lichtblick (Neusiedl am See) |
43.603 |
43.603 |
43.603 |
47.303 |
43.603 |
Frauenservicestelle |
Frauen
für Frauen Burgenland (Oberwart) |
43.603 |
43.603 |
43.603 |
43.603 |
43.603 |
Frauenservicestelle |
Frauen
für Frauen Güssing |
43.603 |
43.603 |
43.603 |
43.603 |
43.603 |
Frauenservicestelle |
Frauenberatungsstelle
Oberpullendorf |
43.603 |
43.603 |
43.603 |
43.603 |
43.603 |
Frauenservicestelle |
Die
Tür, Frauenservicestelle
(Eisenstadt) |
43.603 |
43.603 |
43.603 |
46.603 |
43.603 |
Frauenservicestelle |
Die
Tür, Frauenservicestelle (Mattersburg) |
43.603 |
43.603 |
43.603 |
46.603 |
43.603 |
Frauenservicestelle |
OASE
Neusiedl |
38.705 |
|
|
|
|
Gewaltbereich,
Prozessbegleitung f. Kinder u. Jugendl. |
Telechance,
Verein z. Förd. Gesellschaftl. Innovation, Jennersdorf |
|
12.636 |
|
|
|
Frauen-technologieprojekt |
FrauenManagement-Genossenschaft
Nikitsch |
|
|
8.800 |
|
|
Projekt
Politik - Frau - Gemeinde |
Elternverein
ÖKO-Hauptschule Stegersbach |
|
|
726 |
|
|
Selbstverteidigungs- |
Im
Rahmen der Aktivitäten zur Bekämpfung und Prävention von Gewalt gegen Frauen
wird gemeinsam mit dem Bundesministerium für Inneres die Interventionsstelle
gegen Gewalt in der Familie in Oberwart aus Mitteln der Frauensektion (seit
2001 aus „Aufwendungen“) finanziert.
Diese
Opferschutzeinrichtung betreut und berät von familiärer Gewalt betroffene
Frauen und ihre Kinder im Bundesland Burgenland, insbesondere nach einer
polizeilichen Intervention nach dem Gewaltschutzgesetz.
Seit 1. Jänner
2001 ist die Interventionsstelle im Rahmen eines mehrjährigen Auftragsvertrages
des Bundesministeriums für Inneres und des Bundesministeriums für soziale
Sicherheit und Generationen bzw. des Bundesministeriums für Gesundheit und
Frauen tätig.
In
den Jahren 2001 bis 2004 wurden aus dem Ansatz „Aufwendungen“ der Frauensektion
folgende Beträge zur Verfügung gestellt:
2001:
€ 90.841,04 (ATS 1,250.000,--)
2002:
€ 98.370,50
2003: €
117.643,50
2004:
€
134.563,28
Frage
2:
Aufgrund der im Herbst 2004 zwischen Bund und Ländern
abgeschlossenen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und
Finanzierung des Gesundheitswesens ist beim Bundesministerium für Gesundheit
und Frauen mit 1. Jänner 2005 die Bundesgesundheitsagentur eingerichtet worden.
Diese wird - wie schon der Strukturfonds - vom Bund dotiert. Die von der
Bundesgesundheitsagentur an den Landesfonds Burgenland zu leistenden Beträge
werden sich im Bereich der für den Strukturfonds genannten Beträge bewegen.
Für
das Budgetjahr 2005 werde ich den Förderbetrag für alle Frauenservicestellen im
Burgenland (Neusiedl, Oberwart, Güssing, Oberpullendorf, Eisenstadt und
Mattersburg) auf € 44.000,-- anheben.
Auch
für die Folgejahre wird die Unterstützung der Frauenservicestellen im
Burgenland nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten Schwerpunkt meiner
Fördertätigkeit bleiben.
Zur
Interventionsstelle Burgenland ist festzuhalten, dass die Vorbereitungen für
den Vertrag im Jahr 2005 bereits im Gange sind; bis zum Abschluss dieses
Vertrages steht der Interventionsstelle Burgenland aus den Mitteln meines
Ressorts ein vorläufiges Jahresbudget von € 122.043 zur Verfügung.
Es
ist geplant, die Interventionsstelle Burgenland auch in den nächsten Jahren
weiter zu finanzieren.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin
Anmerkung der
Parlamentsdirektion:
Die
vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe
Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.