2569/AB XXII. GP
Eingelangt am 25.03.2005
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BM für
Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0014-I/4/2005
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr
Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2552/J
vom 26. Jänner 2005
der Abgeordneten Mag.
Johann Maier und Kollegen, betreffend illegale Beschäftigung auf Schlachthöfen bzw.
Verarbeitungsbetrieben in Österreich, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend
möchte ich darauf hinweisen, dass es gemäß dem Beschluss der Bundesregierung
vom 30. September 2003 zur Forcierung der Betrugsbekämpfung Aufgabe der KIAB
(Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung) ist, durch Kontrollen faire und
gleiche Bedingungen für alle Teilnehmer am Wirtschaftsleben zu gewährleisten
und somit den Schutz der finanziellen Interessen der Republik Österreich zu
sichern.
Bei
der operativen Bekämpfung der Schwarzarbeit haben die Kontrollorgane der KIAB
im Jahr 2004 über 23.000 Kontrollen durchgeführt, wobei 6.169 illegal
Beschäftigte festgestellt wurden. Im Sinne einer gleichmäßigen Besteuerung und
Erhöhung der Steuergerechtigkeit werden die verschiedensten Branchen überprüft,
sodass die Kontrolle von Schlachthöfen und Zerlege- bzw. Verarbeitungsbetrieben
kein besonderer Schwerpunkt ist.
Zu
1.:
In
den Jahren ab 2002 wurde in den einzelnen Bundesländern nachstehend angeführte
Anzahl an Schlachthöfen (inkl. Zerlege- bzw. Verarbeitungsbetrieben) überprüft:
|
kontrollierte Betriebe |
2002 |
2003 |
2004 |
|
Wien |
0 |
10 |
13 |
|
Burgenland |
1 |
2 |
4 |
|
Kärnten |
1 |
0 |
1 |
|
Oberösterreich |
3 |
5 |
8 |
|
Salzburg |
0 |
1 |
2 |
|
Niederösterreich |
2 |
10 |
5 |
|
Steiermark |
0 |
1 |
3 |
|
Tirol |
In Tirol und Vorarlberg waren auf Grund der strengen Auflagen seitens
der Innung keine Kontrollen |
||
|
Vorarlberg |
erforderlich |
||
Zu
2.:
Aus
den Überprüfungen resultierten Anzeigen nach dem
Ausländerbeschäftigungsgesetz, Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, Allgemeinen
Sozialversicherungsgesetz und Finanzstrafgesetz.
Die bei den zuständigen Strafbehörden beantragten Geldstrafen stellen sich wie
folgt dar:
|
beantragte Geldstrafen |
2002 |
2003 |
2004 |
|
Wien |
|
€ 1.220,-- |
€ 26.000,-- |
|
Burgenland |
|
€ 12.000,-- |
€ 14.000,-- |
|
Kärnten |
€ 2.500,-- |
|
€ 1.200,-- |
|
Oberösterreich |
|
€ 3.000,-- |
€ 41.000,-- |
|
Salzburg |
|
|
keine
Sanktionen*) |
|
Steiermark |
|
€ 10.400,-- |
€ 6.250,-- |
|
Niederösterreich |
|
€ 175.000,-- |
€ 4.000,-- |
|
Vorarlberg |
in diesen
Bundesländern wurden keine Kontrollen |
||
|
Tirol |
durchgeführt |
||
*) Die Gründe dafür sind dem
Bundesministerium für Finanzen nicht bekannt. Für die Verfahren ist die
Verwaltungsstrafbehörde zuständig.
Bei den Kontrollen wurde die
nachstehend angeführte Anzahl SchwarzarbeiterInnen angetroffen:
|
Anzahl
SchwarzarbeiterInnen |
2002 |
2003 |
2004 |
|
Wien |
0 |
1 |
13 |
|
Burgenland |
0 |
6 |
7 |
|
Kärnten |
1 |
0 |
1 |
|
Oberösterreich |
0 |
3 |
16 |
|
Salzburg |
0 |
0 |
8 |
|
Steiermark |
0 |
6 |
30 |
|
Niederösterreich |
2 |
23 |
1 |
|
Vorarlberg |
in diesen
Bundesländern wurden keine Kontrollen |
||
|
Tirol |
durchgeführt |
||
Im Zusammenhang mit den voranstehenden
Informationen wird ergänzend darauf hingewiesen, dass die KIAB erst seit dem 1.
Juli 2002 im Bundesministerium für Finanzen angesiedelt ist.
Zu
3.:
Die
Dauer der Beschäftigungsverhältnisse der SchwarzarbeiterInnen variierte
zwischen einem Tag und 15 Monaten.
Zu
4.:
Soweit
diesbezüglich Feststellungen getätigt wurden, handelte es sich um gelernte
Fleischer.
Zu
5. und 6.:
Die
Entlohnung erfolgte täglich, wöchentlich oder monatlich, im Regelfall durch
Barzahlung. In einigen Fällen wurde der Mindestlohn von € 3,63 pro Stunde
ausbezahlt. Im Allgemeinen betrug die Entlohnung zwischen € 700,-- und €
1.300,-- monatlich, abhängig von der geleisteten Arbeitszeit. Einige
Unternehmen stellten zudem Kost und Quartier zur Verfügung.
Zu
7.:
Die
Arbeitszeit war abhängig von der Auftragslage und reichte von 2 bis 3 Stunden
bis zu 13 Stunden täglich. In den meisten Betrieben wurde durchschnittlich 8
Stunden täglich gearbeitet.
Zu
8. bis 11.:
Die
Feststellung etwaiger Verstöße gegen veterinärrechtliche Bestimmungen obliegt
Tierärzten, von denen auch die zuständigen Behörden informiert werden. Da diese
Meldungen nicht den Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Finanzen
betreffen und auch keine Auswirkungen auf mein Ressort haben, erfolgt über das
Ergebnis dieser Verfahren keine Rückmeldung an die KIAB.
Zu
12. bis 19.:
Die
Kontrolle illegaler Beschäftigung ist erst seit dem 1. Juli 2002 im
Bundesministerium für Finanzen angesiedelt. Die Angaben für den Zeitraum vor
diesem Stichtag beruhen daher auf jenen Unterlagen, die aus der Übertragung der
Aufgaben von den Arbeitsinspektoraten stammen.
Betreffend
Großharras ist dabei grundsätzlich darauf hinzuweisen, dass es in diesem Ort
zwei Schlachthöfe bzw. Fleischzerlegungsbetriebe gibt. Aus Gründen der
abgabenrechtlichen Geheimhaltung ist bei den folgenden Ausführungen keine
Namensnennung möglich, wofür um
Verständnis ersucht wird.
Ab
dem Jahr 2001 liegen folgende
Ergebnisse über die bei den Schlachthöfen in Großharras erfolgten Kontrollen
vor:
Kalenderjahr
2001:
Im
Jahr 2001 erfolgten zwei Kontrollen. Bei der ersten Kontrolle wurde ein
Tscheche angetroffen, der für einen Tag tätig war. Bei der zweiten Kontrolle
wurden 6 Tschechen und 3 Slowaken vorgefunden, die zwischen 3 Monaten und 3
Jahren beschäftigt waren. Die Entlohnung betrug ATS 60 pro Stunde. Die Form der
Auszahlung ist nicht bekannt. Die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit wurde
mit 12 Stunden angegeben. In einigen Fällen wurde 36 Stunden ununterbrochen
gearbeitet. Die zuständige Veterinärbehörde wurde informiert. Über
durchgeführte Maßnahmen seitens dieser Behörde erfolgte jedoch keine
Rückmeldung an das Arbeitsinspektorat. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der
Frage 3 wird darauf hingewiesen, dass bei dieser Frage der Zeitraum ab 2002
behandelt wird.
Kalenderjahr
2002:
2002
wurde in Großharras keine Kontrolle durchgeführt.
Kalenderjahr
2003:
Bei
einer Kontrolle wurden zwei slowakische Staatsangehörige angetroffen. Die
beiden Arbeiter waren seit einem halben Jahr ca. 2-3 mal pro Monat für jeweils
2 bis 3 Tage tätig. Es handelte sich dabei um gelernte Fleischhauer. Die
Wochenarbeitszeit betrug ca. 50 Stunden. Die Entlohnung wurde mit € 3,63
netto pro Stunde wöchentlich ausbezahlt, zusätzlich wurden Quartier und
Verpflegung zur Verfügung gestellt. Die Kontrolle erfolgte in Anwesenheit des
Amtstierarztes. Meldungen dieses Organs betreffen, wie bereits bei den Punkten
8. bis 11. dargelegt, nicht den Kompetenzbereich des Bundesministeriums für
Finanzen.
Kalenderjahr
2004:
2004
wurde in Großharras keine Kontrolle durchgeführt.