2569/AB XXII. GP

Eingelangt am 25.03.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

GZ. BMF-310205/0014-I/4/2005

»

 

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Erledigungstext:

»Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. »2552/J vom »26. Jänner 2005 der Abgeordneten »Mag. Johann Maier und Kollegen, betreffend »illegale Beschäftigung auf Schlachthöfen bzw. Verarbeitungsbetrieben in Österreich, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend möchte ich darauf hinweisen, dass es gemäß dem Beschluss der Bundesregierung vom 30. September 2003 zur Forcierung der Betrugsbekämpfung Aufgabe der KIAB (Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung) ist, durch Kontrollen faire und gleiche Bedingungen für alle Teilnehmer am Wirtschaftsleben zu gewährleisten und somit den Schutz der finanziellen Interessen der Republik Österreich zu sichern.

 

Bei der operativen Bekämpfung der Schwarzarbeit haben die Kontrollorgane der KIAB im Jahr 2004 über 23.000 Kontrollen durchgeführt, wobei 6.169 illegal Beschäftigte festgestellt wurden. Im Sinne einer gleichmäßigen Besteuerung und Erhöhung der Steuergerechtigkeit werden die verschiedensten Branchen überprüft, sodass die Kontrolle von Schlachthöfen und Zerlege- bzw. Verarbeitungsbetrieben kein besonderer Schwerpunkt ist.

 

Zu 1.:

In den Jahren ab 2002 wurde in den einzelnen Bundesländern nachstehend angeführte Anzahl an Schlachthöfen (inkl. Zerlege- bzw. Verarbeitungsbetrieben) überprüft:

 

kontrollierte Betriebe

2002

2003

2004

Wien

0

10

13

Burgenland

1

2

4

Kärnten

1

0

1

Oberösterreich

3

5

8

Salzburg

0

1

2

Niederösterreich

2

10

5

Steiermark

0

1

3

Tirol

In Tirol und Vorarlberg waren auf Grund der strengen Auflagen seitens der Innung keine Kontrollen

Vorarlberg

erforderlich

 

Zu 2.:

Aus den Überprüfungen resultierten Anzeigen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz und Finanzstrafgesetz. Die bei den zuständigen Strafbehörden beantragten Geldstrafen stellen sich wie folgt dar:

 

beantragte

Geldstrafen

2002

2003

2004

Wien

 

€ 1.220,--

€ 26.000,--

Burgenland

 

€ 12.000,--

€ 14.000,--

Kärnten

€ 2.500,--

 

€ 1.200,--

Oberösterreich

 

€ 3.000,--

€ 41.000,--

Salzburg

 

 

keine Sanktionen*)

Steiermark

 

€ 10.400,--

€ 6.250,--

Niederösterreich

 

€ 175.000,--

€ 4.000,--

Vorarlberg

in diesen Bundesländern wurden keine Kontrollen

Tirol

durchgeführt

 

*) Die Gründe dafür sind dem Bundesministerium für Finanzen nicht bekannt. Für die Verfahren ist die Verwaltungsstrafbehörde zuständig.

 

Bei den Kontrollen wurde die nachstehend angeführte Anzahl SchwarzarbeiterInnen angetroffen:

 

Anzahl SchwarzarbeiterInnen

2002

2003

2004

Wien

0

1

13

Burgenland

0

6

7

Kärnten

1

0

1

Oberösterreich

0

3

16

Salzburg

0

0

8

Steiermark

0

6

30

Niederösterreich

2

23

1

Vorarlberg

in diesen Bundesländern wurden keine Kontrollen

Tirol

durchgeführt

 

Im Zusammenhang mit den voranstehenden Informationen wird ergänzend darauf hingewiesen, dass die KIAB erst seit dem 1. Juli 2002 im Bundesministerium für Finanzen angesiedelt ist.

 

Zu 3.:

Die Dauer der Beschäftigungsverhältnisse der SchwarzarbeiterInnen variierte zwischen einem Tag und 15 Monaten.

 

Zu 4.:

Soweit diesbezüglich Feststellungen getätigt wurden, handelte es sich um gelernte Fleischer.

 

Zu 5. und 6.:

Die Entlohnung erfolgte täglich, wöchentlich oder monatlich, im Regelfall durch Barzahlung. In einigen Fällen wurde der Mindestlohn von € 3,63 pro Stunde ausbezahlt. Im Allgemeinen betrug die Entlohnung zwischen € 700,-- und € 1.300,-- monatlich, abhängig von der geleisteten Arbeitszeit. Einige Unternehmen stellten zudem Kost und Quartier zur Verfügung.

 

Zu 7.:

Die Arbeitszeit war abhängig von der Auftragslage und reichte von 2 bis 3 Stunden bis zu 13 Stunden täglich. In den meisten Betrieben wurde durchschnittlich 8 Stunden täglich gearbeitet.

 

Zu 8. bis 11.:

Die Feststellung etwaiger Verstöße gegen veterinärrechtliche Bestimmungen obliegt Tierärzten, von denen auch die zuständigen Behörden informiert werden. Da diese Meldungen nicht den Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Finanzen betreffen und auch keine Auswirkungen auf mein Ressort haben, erfolgt über das Ergebnis dieser Verfahren keine Rückmeldung an die KIAB.

 

Zu 12. bis 19.:

Die Kontrolle illegaler Beschäftigung ist erst seit dem 1. Juli 2002 im Bundesministerium für Finanzen angesiedelt. Die Angaben für den Zeitraum vor diesem Stichtag beruhen daher auf jenen Unterlagen, die aus der Übertragung der Aufgaben von den Arbeitsinspektoraten stammen.

 

Betreffend Großharras ist dabei grundsätzlich darauf hinzuweisen, dass es in diesem Ort zwei Schlachthöfe bzw. Fleischzerlegungsbetriebe gibt. Aus Gründen der abgabenrechtlichen Geheimhaltung ist bei den folgenden Ausführungen keine Namensnennung möglich, wofür  um Verständnis ersucht wird.

 

Ab dem Jahr  2001 liegen folgende Ergebnisse über die bei den Schlachthöfen in Großharras erfolgten Kontrollen vor:

 

Kalenderjahr 2001:

Im Jahr 2001 erfolgten zwei Kontrollen. Bei der ersten Kontrolle wurde ein Tscheche angetroffen, der für einen Tag tätig war. Bei der zweiten Kontrolle wurden 6 Tschechen und 3 Slowaken vorgefunden, die zwischen 3 Monaten und 3 Jahren beschäftigt waren. Die Entlohnung betrug ATS 60 pro Stunde. Die Form der Auszahlung ist nicht bekannt. Die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit wurde mit 12 Stunden angegeben. In einigen Fällen wurde 36 Stunden ununterbrochen gearbeitet. Die zuständige Veterinärbehörde wurde informiert. Über durchgeführte Maßnahmen seitens dieser Behörde erfolgte jedoch keine Rückmeldung an das Arbeitsinspektorat. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage 3 wird darauf hingewiesen, dass bei dieser Frage der Zeitraum ab 2002 behandelt wird.

 

Kalenderjahr 2002:

2002 wurde in Großharras keine Kontrolle durchgeführt.

 

Kalenderjahr 2003:

Bei einer Kontrolle wurden zwei slowakische Staatsangehörige angetroffen. Die beiden Arbeiter waren seit einem halben Jahr ca. 2-3 mal pro Monat für jeweils 2 bis 3 Tage tätig. Es handelte sich dabei um gelernte Fleischhauer. Die Wochenarbeitszeit betrug ca. 50 Stunden. Die Entlohnung wurde mit € 3,63 netto pro Stunde wöchentlich ausbezahlt, zusätzlich wurden Quartier und Verpflegung zur Verfügung gestellt. Die Kontrolle erfolgte in Anwesenheit des Amtstierarztes. Meldungen dieses Organs betreffen, wie bereits bei den Punkten 8. bis 11. dargelegt, nicht den Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Finanzen.

 


Kalenderjahr 2004:

2004 wurde in Großharras keine Kontrolle durchgeführt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.