2570/AB XXII. GP

Eingelangt am 25.03.2005
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

GZ. BMF-310205/0011-I/4/2005

»

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

 

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

Erledigungstext:

»Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2556/J vom 26. Jänner 2005 der Abgeordneten Mag. Maier und KollegInnen betreffend Lehrlingsausbildung in den Bundesministerien- Verwaltungsassistenten und andere Lehrberufe, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend halte ich fest, dass die geplante Investition von insgesamt 4,5 Milliarden Euro in den Arbeitsmarkt im Jahr 2005 deutlich zeigt, wie wichtig es der Bundesregierung ist, den Arbeitsmarkt anzukurbeln und die Arbeitslosigkeit gezielt zu bekämpfen. Ich möchte jedoch auf darauf hinweisen, dass Österreich eine der niedrigsten Jugendarbeitslosigkeitsraten der EU aufweist. Aber selbstverständlich ist es dieser Bundesregierung ein Anliegen, dass unserer Jugend ausreichend Arbeitsmöglichkeiten geboten werden. Somit werden weiterhin auch in diesem Bereich gezielte Maßnahmen gesetzt werden. So wird für die Lehrlingsausbildungsprämie in Höhe von 1.000,- Euro pro Lehrling für das Jahr 2005 ein Mitteleinsatz in annähernd gleich großer Höhe wie 2004 (rund 120 Mio. Euro) erwartet. Im Rahmen dieser Maßnahme wurden auch die Lohnnebenkosten für Lehrlinge deutlich gesenkt. Für die Initiative JOB FOR YOU(TH) werden für die Jahre 2004 und 2005 insgesamt 47 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Weiters werden für das Ausbildungsjahr 2004/2005 im Rahmen des Auffangnetzes gemäß Jugendausbildungssicherungsgesetz 7.800 Ausbildungsplätze für lehrstellensuchende Jugendliche geschaffen. Dafür ist ein Budgetaufwand von rund 71 Mio Euro vorgesehen.

 

Nun zu den konkreten Fragen:

 

Zu 1. bis 6., 8. bis 11., 13. bis 15., 19. und 20.:

Während des in Rede stehenden Zeitraumes wurden in meinem Ressort keine Lehrlinge zur Erlernung des Lehrberufes "Verwaltungsassistent" aufgenommen oder ausgebildet.

 

Zu 7. und 12.:

Für die Jahre 2003 und 2004 liegen keine Erfahrungswerte betreffend die Lehrlingsausbildung in meinem Ressort vor.

 

Das Bundesministerium für Finanzen hat jedoch bereits in den Jahren davor 44 Verwaltungsassistenten, davon 32 weibliche und 12 männliche, ausgebildet. Davon wurden 2001 und 2002 insgesamt 15 (11 weibliche und 4 männliche), in den Dienst der Finanzverwaltung übernommen, wobei der jeweilige Lern- und Arbeitserfolg ein entscheidendes Kriterium darstellte. Wenn auch ein Großteil der Ausbildung in den Bereichen Infrastruktur/Wirtschaft/Beschaffung, Buchhaltung und Kanzlei erfolgte, hat das Finanzressort stets auch auf eine solide Basisausbildung in einem Finanz- oder Zollamt Bedacht genommen. Die aufgenommenen Lehrlinge konnten daher auch dort erfolgreich verwendet werden.


 

Zu 16., 18. und 21.:

Die Bundesregierung hat als Teil der Offensive für Lehrlingsausbildung und Jugendbeschäftigung beschlossen, auch in den Bundesministerien die Lehrlingsausbildung zu fördern, um den Jugendlichen einen reibungslosen und qualifizierten Einstieg in das Berufsleben und eine bestmögliche Perspektive zu ermöglichen. Deshalb sind auch in meinem Ressort bereits diesbezügliche Planungen für die Zukunft aufgenommen worden.

 

Ich weise aber in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich das Finanzressort derzeit im Umsetzungsprozess großer Reformvorhaben befindet. Die Bediensteten arbeiten mit großartigem Engagement an der Neugestaltung der Finanzverwaltung als transparente, serviceorientierte und bürgerfreundliche Einrichtung. Gleichzeitig gelingt es den Mitarbeitern, durch ihren Einsatz die bekannt gute Qualität ihrer Arbeit zu steigern und so die hohe Effizienz und Effektivität der vorhandenen Ressourcen nachhaltig zu sichern. Das bedeutet aber auch, dass sich die Mitarbeiter besonders in der derzeitigen Phase selbst neuen Qualifizierungsmaßnahmen unterziehen müssen.

 

Konsequenter Weise sind auch die bisherigen Ausbildner von Lehrlingen in meinem Ressort von den Reformmaßnahmen betroffen, sodass sie neben dem außerordentlichen Arbeitseinsatz den Lehrlingen derzeit nicht die gebotene Konzentration und Ausbildungsqualität bieten könnten. Es versteht sich von selbst, dass den Lehrlingen in meinem Ressort im Zuge ihrer Ausbildung jedenfalls ein entsprechendes Ausmaß an Aufmerksamkeit zu Teil werden sollte, um den Ausbildungserfolg zu gewährleisten.

 

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass nach Abschluss des Reformprozesses beabsichtigt ist, die Ausbildung von Lehrlingen wieder zu ermöglichen.

 

 

Zu 17.:

Die Voraussetzung für die Durchführung der Lehrlingsoffensive wurde im Artikel II der 5. BFG-Novelle 2004 im Rahmen des Stellenplanes geschaffen. Damit wurde im Planstellenbereich und über Kapitelgrenzen hinweg für die einzelnen Ressorts größtmögliche Flexibilität erreicht. Eine Bindung von Planstellen ist nunmehr nicht mehr erforderlich, die Einhaltung des budgetären Personalaufwandes muss jedoch jederzeit gewährleistet sein. Lehrlingsplanstellen werden aber nicht gesondert ausgewiesen.

In diesem Zusammenhang darf ich auch auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2338/J vom 17. November 2004 hinweisen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.