2571/AB XXII. GP
Eingelangt am 25.03.2005
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BM für
Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ.
BMF-310205/0015-I/4/2005
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr
Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2590/J vom 26. Jänner 2005 der Abgeordneten Ing.
Erwin Kaipel und Kollegen, betreffend Bundesbeschaffungs-Gesellschaft
m.b.H. (BBG), beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich darauf hinweisen,
dass die von der BBG im Zuge der gebündelten Beschaffung des Bundes
erwirtschafteten Einsparungen auch im Jahr 2004 eine ähnliche Größenordung wie
bereits 2003 aufweisen werden. Damit konnte auch im Jahr 2004 wieder ein
wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Verwaltungsreform geleistet werden.
Die in Ihren jüngsten parlamentarischen
Anfragen zum Ausdruck gebrachte Besorgnis hinsichtlich der Teilnahme von KMUs
am allgemeinen Wettbewerb, teile ich selbstverständlich. Ich möchte in diesem
Zusammenhang allerdings festhalten, dass laut Recherchen der BBG das private
und öffentliche Einkaufsvolumen Österreichs insgesamt rund 220 Mrd. €
jährlich beträgt. Der Anteil der über die BBG beschafften Güter und
Dienstleistungen hingegen umfasst nur rund 0,5 Mrd. € jährlich (also somit rund
0,2 % des jährlichen Gesamtbeschaffungsvolumens). Der Einkauf der
Bundesverwaltung aus BBG-Rahmenverträgen kann somit nicht für allfällige
strukturelle Schwierigkeiten in einzelnen Regionen Österreichs verantwortlich
sein. Nach Mitteilung der BBG wurden bereits in der Vergangenheit einzelne und
werden auch hinkünftig vermehrt Ausschreibungen bereits im Vorfeld mit der
Wirtschaftskammer abgestimmt. So führte etwa die kürzlich erfolgte
Ausschreibung von Frischwaren aufgrund der Abstimmungsrunde mit der zuständigen
Fachgruppe der Wirtschaftskammer zu Teilzuschlägen mit über 90 Losen, sodass
der vom Gesetz geforderten Berücksichtigung der regionalen Versorgungsstruktur
durch KMUs im bestmöglichen Ausmaß nachgekommen wurde.
Ich darf nun zur Beantwortung der
konkreten Fragen kommen.
Zu 1.:
Mit dem Bundesvergabegesetz 2002
(BVergG 2002) wurden die einschlägigen EU-Vergaberichtlinien umsetzt. Das
BVergG 2002 kennt folgende für Vergabeverfahren maßgebliche Kriterien:
Auswahlkriterien (§ 20 Z 19 lit.a BVergG 2002),
Beurteilungskriterien (§ 20 Z 19 lit.b BVergG 2002),
Eignungskriterien (§ 20 Z 19 lit. c BVergG 2002) und
Zuschlagskriterien (§ 20 Z 19 lit. d BVergG 2002). In der
Anfrage dürften offenbar die Zuschlagskriterien gemeint sein.
Eine besondere Bevorzugung von KMUs im
Wege der Zuschlagskriterien selbst ist gemäß BVergG 2002 unzulässig, da
dies zu einer unsachlichen Diskriminierung nach der Unternehmensgröße führen
würde und somit gegen das in § 21 Abs. 1 BVergG 2002 festgelegte
Diskriminierungsverbot verstoßen würde. Die Berücksichtigung der Bestimmungen
des § 3 Abs. 2 des BB-GmbH-Gesetzes erfolgt daher nach
Mitteilung der BBG nicht in den Zuschlagskriterien, sondern bei der
wirtschaftlich und sachlich gebotenen Festlegung der Losgrößen. Dadurch wird
auch KMUs die Teilnahme an Vergabeverfahren der BBG ermöglicht.
Zu 2.:
Grundsätzlich gibt es 3
unterschiedliche Methoden der Einsparungsberechnung:
Historischer Wert:
Anhand von
Ressortrückmeldungen ist der historische Wert (vor dem Bestehen der BBG)
bekannt; dieser wird mit dem BBG-Preis verglichen. Da der Vergleich
zwischen alten und BBG-Preisen immer schwieriger wird, wird nach Mitteilung der
BBG ab 2005 diese Berechnungsmethode nicht mehr angewandt.
Listenpreis:
Als Benchmark wird der
offizielle Listenpreis des Unternehmens herangezogen, der mit dem BBG-Preis
verglichen wird.
Marktpreis:
Unter Heranziehung von
aktuellen Marktpreisen wird ein Vergleich mit den vereinbarten BBG-Preisen
angestellt.
Für jede Beschaffungsgruppe wird unter
Heranziehung der jeweils geeigneten Einsparungsberechnungsmethode das
Einsparungspotenzial ermittelt, welches in Summe im Jahr 2003 einen Wert von
rund 38 Mio. € ergeben hat.
Zu 3. und 4.:
Das Einsparungspotenzial für 2004 wird
nach Mitteilung der BBG eine ähnliche Größenordnung wie im Jahr 2003 erreichen.
Die Detailauswertung ist derzeit in Vorbereitung. Die Berechnung erfolgt wie in
der Beantwortung der Frage 2
dargestellt. Die Einsparungspotenziale betrugen im Jahr 2002 rund 29 Mio.
€ und im Jahr 2003 rund 38 Mio. €.
Zu 5. bis 7.:
Die Gesamtausgaben der Gesellschaft für
Betrieb und Ausstattung der BBG belaufen sich im Geschäftsjahr 2003 auf rund 2
Mio. € und im Geschäftsjahr 2004 auf rund 3,9 Mio. €. Die voraussichtlichen
Gesamtausgaben im laufenden Geschäftsjahr sind mit rund 5,3 Mio. €
veranschlagt.
Zur Finanzierung dieser Gesamtausgaben
halte ich fest, dass die Abgangsdeckung gemäß
§ 6 Abs. 1 BB-GmbH-Gesetz erfolgt. Danach hat der Bund die
Aufwendungen der Gesellschaft unter Einrechnung allfällig geleisteter
Vorschüsse in dem Ausmaß abzudecken, in dem diese die Erträge der Gesellschaft
übersteigen, maximal jedoch im Ausmaß des nach § 11 Abs. 5
BB-GmbH-Gesetz genehmigten Jahresbudgets.
Zu 8. und 9.:
Es wird um Verständnis ersucht, dass
ich aus datenschutzrechtlichen Gründen die Frage hinsichtlich der einzelnen
Bewerber beziehungsweise Bieter nicht beantworten kann.
Nach Mitteilung der BBG ist gemäß den
in der Ausschreibung festgelegten drei Zuschlagskriterien nämlich Gesamtkosten
für alle Leistungsverzeichnisse (Kriterium 1), Rabatte für Selbstabholer
(Kriterium 2) und Lieferzeitklassen (Kriterium 3), AGM als Bestbieter
hervorgegangen.
Zu 10.:
Die Vergabeentscheidung wurde gemäß
Information der BBG aufgrund der in der Ausschreibung festgelegten
Zuschlagskriterien einstimmig kommissionell getroffen. Die Kommission war
sowohl aus BBG-Bediensteten als auch aus Bediensteten der Bundesverwaltung
zusammengesetzt.
Zu 11. und 12.:
Der Warenkorb der BBG-Ausschreibung
besteht aus 360 Artikeln und wurde nach Auskunft der BBG so gewählt, dass ihn
jeder Händler anbieten konnte, der in der Lage ist, Großküchen von
Justizanstalten, Kasernen und Schulen zu beliefern. Die über die BBG-Ausschreibung
erzielten Preise haben gegenüber den AGM-Listenpreisen des zugeschlagenen
Warenkorbs eine durchschnittliche Einsparung von 23 % ergeben. Seit
Vertragsabschluss gab es nach Auskunft der BBG keine Preiserhöhungen.
Ungeachtet dessen wird es sich – wie die
BBG mitteilt - kaum verhindern lassen, dass der einzelne Artikel aus dem
gesamten Warenkorb bei Drittfirmen billiger ist als im BBG-Vertrag. Die
Ausschreibung wurde jedoch so angelegt, dass der Warenkorb Produkte des
täglichen Bedarfs aus Vorjahren enthält. Bei einem Vergleich muss man daher
Warenkörbe und nicht Einzelprodukte gegenüberstellen. Schon aus
verwaltungs-ökonomischen Gründen erscheint es daher auch wenig zielführend,
einen Vergleich jedes einzelnen Produktes in verschiedensten Geschäften durchzuführen,
sondern dort einzukaufen, wo die Gesamtheit der benötigten Güter unter
Einbeziehung der sonstigen vertraglichen Konditionen (zB. Lieferung etc.) am
günstigsten ist.
Zu 13.:
Laut Mitteilung der BBG wurde der
AGM-Vertrag nicht um die gesamte optionale zusätzliche Laufzeit von einem Jahr
verlängert, sondern in Abstimmung mit dem Lieferanten nur um ein halbes Jahr
(sohin bis Mitte 2005). Dies war deshalb notwendig um die im Vergaberecht
vorgesehenen Durchlaufzeiten für die Abwicklung von Ausschreibungen
einzuhalten. Eine Neuausschreibung ist in Vorbereitung.
Zu 14.:
Laut Angabe der BBG war gemäß
BVergG 2002 ein offenes Verfahren zu wählen.
Zu 15.:
Als Bestbieter wurde AGM ermittelt. Aus
datenschutzrechtlichen Gründen ersuche ich um Verständnis, dass die übrigen
Bieter nicht genannt werden können.
Zu 16. und 17.:
Wie ich schon in der Beantwortung der
Frage 1 dargelegt habe, sind nach dem BVergG 2002 Auswahlkriterien
(§ 20 Z 19 lit. a BVergG 2002), Beurteilungskriterien
(§ 20 Z 19 lit. b BVergG 2002), Eignungskriterien
(§ 20 Z 19 lit. c BVergG 2002) und Zuschlagskriterien
(§ 20 Z 19 lit d BVergG 2002) die maßgeblichen Kriterien für ein
Vergabeverfahren. Es dürften offenbar mit den Fragen 16 und 17 die
Zuschlagskriterien und deren Gewichtung gemeint sein. Die Zuschlagskriterien
und deren Gewichtung wurden folgendermaßen festgelegt.
Kriterium 1: Gesamtkosten für alle
Leistungsverzeichnisse 80 %,
Kriterium 2: Rabatte für Selbstabholer
10 %,
Kriterium 3: Lieferzeitklassen 10 %
Zu 18.:
Diese Ausschreibung wurde laut
Mitteilung der BBG aufgrund ihres relativ kleinen Volumens (ca. 1,6 Mio. €)
nicht in Teillose unterteilt.
Zu 19. und 20.:
Aus dem AGM-Vertrag haben nach
Mitteilung der BBG im Wesentlichen das Bundesministerium für Inneres, das Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur, das Bundesministerium für Justiz und das
Bundesministerium für Landesverteidigung abgerufen. Ich ersuche um
Verständnis, dass eine Aufschlüsselung der Abrufe nach einzelnen Dienststellen
beziehungsweise nach einzelnen Produkten nicht erfolgen kann, da eine derartige
Auswertung sowohl in der Verwaltung als auch bei den Lieferanten mit einem
unvertretbaren Verwaltungsaufwand verbunden wäre.
Zu 21. und 22. :
Mit Ausnahme bei Ausschreibungen in den
Beschaffungsgruppen Drucksachen, Fernwärme und Pharma wurden laut Mitteilung
der BBG bei allen anderen Beschaffungsgruppen Teilzuschläge vorgenommen. Aus
den 261 von der BBG bisher durchgeführten und zugeschlagenen Ausschreibungen
gingen nach Information der BBG insgesamt 655 Einzelverträge hervor. Daraus
wird deutlich ersichtlich, dass in zahlreichen Fällen Losvergaben stattfinden
beziehungsweise stattfanden.
Zu 23.:
Gemäß
§ 96 Abs. 2 BVergG 2002 sind Verhandlungen, die bloße
Preisänderungen zum Inhalt haben, unzulässig. Nach Mitteilung der BBG haben
diese daher selbstverständlich nicht stattgefunden.
Zu 24.:
Laut Auskunft der BBG wird sich dies im
Einzelfall nie ausschließen lassen. In diesem Zusammenhang darf ich jedoch
nochmals – wie bereits in Beantwortung der Fragen 11 und 12 ausgeführt - darauf
hinweisen, dass es nicht zweckmäßig ist, einzelne gezielt ausgewählte Produkte
aus einem Warenkorb einem Preisvergleich mit anderen Lieferanten (die womöglich
die übrigen Produkte des Warenkorbes nicht anbieten) zuzuführen, sondern es
muss stets der Warenkorb in seiner Gesamtheit dem Benchmark unterzogen werden.
Weiters sind beim Preisvergleich stets auch sämtliche sonstige vertragliche
Konditionen (Zustellung, Abholung von Verpackungsmaterial, Zahlungskonditionen
etc.) mit einzubeziehen.
Dort, wo eine Dienststelle, die von ihr
benötigten Waren oder Dienstleistungen bei gleichem Leistungsinhalt und
gleichen sonstigen vertraglichen Konditionen im Vergleich zu den BBG-Preisen
tatsächlich bei einem Drittlieferanten günstiger beziehen kann, eröffnet § 4
Abs. 3 BB-GmbH-Gesetz – unter Beachtung der vergaberechtlichen Zulässigkeit –
ausnahmsweise die Möglichkeit der Beschaffung außerhalb des
BBG-Rahmenvertrages.
Zu 25.:
Ich darf um Verständnis ersuchen, dass
- wie die BBG mitteilt - eine bezirksweise Aufschlüsselung der Auftragsvergaben
aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich ist. Im Bundesministerium für
Finanzen selbst liegen dazu keine Daten auf.
Zu 26.:
Für 2003 ergibt sich laut Mitteilung der BBG ein Gesamt-Abrufvolumen in
den jeweiligen Bundesländern (NUTS 2) wie folgt (Zuordnung nach
Lieferanten/Bundesländer):
|
|
Abrufvolumen €/i.T. |
|
Burgenland |
801 |
|
Kärnten |
748 |
|
Niederösterreich |
9.064 |
|
Oberösterreich |
11.659 |
|
Steiermark |
17.482 |
|
Salzburg |
9.153 |
|
Tirol |
8.025 |
|
Vorarlberg |
2.955 |
|
Wien |
317.731 |
|
Ausländische Unternehmungen |
119 |
|
Gesamt |
377.737 |
Für 2004 ergibt sich nach Auskunft der BBG ein Gesamt-Abrufvolumen in
den jeweiligen Bundesländern (NUTS 2) wie folgt (Zuordnung nach
Lieferanten/Bundesländer):
|
Abrufvolumen €/i.T. |
|
|
|
|
|
Burgenland |
833 |
|
Kärnten |
6.739 |
|
Niederösterreich |
25.075 |
|
Oberösterreich |
29.017 |
|
Salzburg |
11.239 |
|
Steiermark |
19.773 |
|
Tirol |
11.581 |
|
Vorarlberg |
9.478 |
|
Wien |
422.233 |
|
Ausländische Unternehmungen |
1.541 |
|
Gesamt |
537.509 |
Zu 27.:
Die Zusammenfassung nach NUTS 1 ergibt für 2003 dazu folgendes Bild:
|
|
Abrufvolumen €/i.T. |
|
Ostösterreich |
327.595 |
|
Südösterreich |
18.231 |
|
Westösterreich |
31.792 |
|
Ausländische Unternehmungen |
119 |
|
Gesamt |
377.737 |
Die Zusammenfassung nach NUTS 1 ergibt für 2004 dazu folgendes Bild:
|
|
Abrufvolumen €/i.T. |
|
|
|
|
Ostöststerreich |
477.159 |
|
Südösterreich |
26.511 |
|
Westösterreich |
32.298 |
|
Ausländische Unternehmungen |
1.541 |
|
Gesamt |
537.509 |