2572/AB XXII. GP

Eingelangt am 25.03.2005
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMF-310205/0010-I/4/2005

»

 

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

Erledigungstext:

»Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2592/J vom 26. Jänner 2005 der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und GenossInnen, betreffend "Steuerliche Anreize für Forschung & Aus- und Fortbildung von MitarbeiterInnen", beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend möchte ich betonen, dass Forschung und Entwicklung, Bildung sowie ein innovationsfreundliches Klima für das Wachstum der österreichischen Wirtschaft von entscheidender Bedeutung sind. Damit werden die Voraussetzungen für die Produkte, die morgen nachgefragt werden, geschaffen. Insgesamt wird die Attraktivität des Wirtschaftsstand-
ortes Österreich durch ein verstärktes Engagement auf diesem Sektor nachhaltig abgesichert und ausgebaut.

 

Um diese so genannten Zukunftsausgaben anzuheben, wurden daher wichtige Strukturreformen eingeleitet und dementsprechende Prioritäten im Budget gesetzt. In den Jahren 2001 und 2002 wurden zwei Konjunktur-
pakete und 2003 das Wachstums- und Standortpaket beschlossen. Diese Pakete enthielten eine Fülle von Maßnahmen wie zeitlich befristet höhere Abschreibungen für Investitionen sowie die Investitionszuwachsprämie für zusätzliche Investitionen. Die Einführung einer Forschungsprämie und die Erhöhung des Forschungsfreibetrags oder die Anhebung des Bildungs-
freibetrags sowie die Einführung einer Bildungsprämie wurden als weitere Instrumente einer nachhaltigen Steuer- und Wirtschaftspolitik eingesetzt.

 

Neben dem ausgeglichenen Haushalt über den Konjunkturzyklus und der Senkung der Steuer- und Abgabenquote auf 40 % des BIP stellen verstärkte Zukunftsinvestitionen in Forschung, Bildung und Infrastruktur eine der drei Säulen der Finanz- und Wirtschaftspolitik dieser Bundesregierung dar. Seit dem Jahr 2000 stellt daher die Förderung von Forschung und Entwicklung einen der wichtigsten Schwerpunkte der Bundesregierung dar.

 

1999 hatten wir in Österreich eine F&E-Quote von 1,91 % des BIP. Laut Statistik Austria liegen wir im abgelaufenen Jahr 2004 bei 2,27 %.

 

Basis dieses Erfolges sind dabei zwei Sonderprogramme. Nach einem Offensivprogramm I in Höhe von insgesamt € 508 Mio. für die Jahre 2001 bis 2003 stellt der Bund aus dem "Offensivprogramm F&E II" in den Jahren 2004 bis 2006 € 600 Mio. zur Verfügung. Hinzu kommen zusätzliche 125 Mio. € pro Jahr aus der im Jahr 2004 geschaffenen FTE-Nationalstiftung. Forschungsfreibetrag und Forschungsprämie und die dadurch ausgelösten zusätzlichen F&E-Beiträge der Wirtschaft sind ein weiterer Bestandteil der aktiven österreichischen Forschungspolitik.

 

Im Zeitraum 2000 bis 2006 investierte der Bund in die für die Quoten-
berechnung maßgebliche in Österreich durchgeführte F&E insgesamt
€ 10,1 Mrd. Das sind um € 2,6 Mrd. oder 34% mehr als in der vergleichbaren Periode 1993-1999. Zusätzlich hat der Bund für indirekte Förderungsmaßnahmen aus den Titeln Forschungsfreibetrag & Forschungs-
prämien der Periode 2000 bis 2003 bis dato insgesamt rund € 0,6 Mrd. an Steuerausfällen zu verzeichnen.

 

Insgesamt gesehen wurde in Forschung und Entwicklung aber nicht nur mehr investiert, sondern es wurden auch massive Strukturreformen vorangetrieben: die angewandte Forschungsförderung ist in der Forschungs-förderungsgesellschaft gebündelt, der Wissenschaftsfonds neu ausgerichtet und eine Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung eingerichtet worden. Der Rat für Forschung und Technologieentwicklung wurde mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit ausgestattet.

 

Auch mit der Universitätsreform 2002 konnte ein wichtiger Reformschritt gesetzt werden. Sie stellt einen wichtigen Meilenstein hin zu leistungsfähigeren Universitäten dar. Der wesentliche Aspekt war dabei die Ausstattung der österreichischen Universitäten mit voller Rechts- und Geschäftsfähigkeit. So werden Autonomie, Flexibilität und Eigenverant-
wortung gefördert. Ebenso wichtig war die Entbürokratisierung der Universitäten nach dem Motto „Management statt Verwaltung“.

 

Nun zu den konkreten Fragen:

 

Zu 1.:

Aus den steuerlichen Unterlagen lässt sich die exakte Anzahl der Ausgebildeten, also jener Personen, die vom Bildungsfreibetrag profitieren (die Ausgebildeten), nicht ermitteln. Es handelt sich hierbei um eine statistische Eingabegröße, die nicht verpflichtend auszufüllen ist. Aus der derzeit noch nicht endgültig abgeschlossenen Veranlagung 2002 lässt sich jedoch schließen, dass etwa 20.000 Einkommen- oder Körperschaftsteuer-
pflichtige Bildungsfreibeträge von etwa € 30 Mio. beansprucht haben. Diese Zahl dürfte allerdings deutlich zu niedrig sein, weil die statistischen Felder in der Steuererklärung erfahrungsgemäß nur mangelhaft ausgefüllt werden.

 

Zu 2.:

Die ausbezahlte beziehungsweise gutgeschriebene Bildungsprämie betrug im Jahr 2003 etwa € 2,3 Mio. bei der Körperschaftsteuer und € 0,7 Mio. für Einkommensteuerpflichtige. Im Jahr 2004 waren es € 7,3 Mio. bzw. € 1,4 Mio. Die Zahlen belegen, dass die von der Bundesregierung gesetzten Maßnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung gegriffen haben.

 

Zu 3.:

Dieser neue Bildungsfreibetrag, der eigentlich eine Ausweitung des bereits davor bestandenen darstellt, konnte erstmals für das Jahr 2003 geltend gemacht werden. Die Veranlagung 2003 ist jedoch noch im Gange. Daher liegen auch für den gesamten Freibetrag noch keine verlässlichen Zahlen vor.

 

Zu 4.:

Für das Veranlagungsjahr 2002 wurden bis Ende 2004 von annähernd
400 Steuerpflichtigen etwa € 20,5 Mio. (hauptsächlich Körperschaftsteuer-pflichtige) an Forschungsfreibetrag gemäß § 4 Abs. 4 Z 4a EStG 1988 geltend gemacht. Aus den bereits zu Frage 1 dargelegten Gründen dürfte auch diese Zahl deutlich zu niedrig sein. Die Zahlen für das Jahr 2003 sind wegen der laufenden Veranlagung noch nicht aussagekräftig.

 

An Forschungsprämie wurden im Jahr 2003 etwa € 5,4 Mio., davon € 2 Mio. bei der Einkommensteuer, ausbezahlt oder gutgeschrieben. 2004 waren es etwa € 32,4 Mio., davon € 7,6 Mio. bei der Einkommensteuer.

 

Zu 5.:

Dazu gibt es wegen der laufenden Veranlagung 2003 noch keine aussage-
kräftigen Daten. Allerdings besteht nicht zuletzt auf Grund der gehäuften Anfragen betreffend Standortverlagerung von Unternehmen nach Österreich großes Interesse an der steuerlichen Forschungsförderung. Die steuerlichen Begleitmaßnahmen waren ein wichtiger Schritt zur Anhebung der
F&E-Quote und damit ein wesentlicher Beitrag zu einem attraktiven Forschungsstandort Österreich. Allgemein sei noch darauf hingewiesen, dass durch das BGBl. I Nr. 133/2003 der Forschungsfreibetrag 25% und die optionale Forschungsprämie 8% betragen. Damit dürfte Österreich das wohl attraktivste steuerliche EU-Land im Bereich der F&E-Förderung sein.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Karl-Heinz Grasser eh.