2578/AB XXII. GP
Eingelangt am 01.04.2005
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BM für
Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGF-11001/0025-I/A/3/2005
Wien,
am 31. März 2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 2603/J der Abgeordneten Grünewald,
Freundinnen und Freunde wie folgt:
Frage 1:
Die Zulassung der Medikamente zur speziellen Immuntherapie ist weiterhin
in § 11a des AMG geregelt. Präparate zur spezifischen Immuntherapie waren
und sind nicht als Arzneispezialitäten zugelassen und daher aus formalen
Gründen nicht im Erstattungskodex angeführt. In den Erstattungskodex dürfen nur
als Arzneispezialitäten zugelassene Präparate aufgenommen werden, daher können
Präparate zur spezifischen Immuntherapie nicht in die No Box kommen und sind
auch nicht in der No Box aufgeführt.
Frage 2:
Wie mir auch vom Hauptverband der österreichischen
Sozialversicherungsträger bestätigt wurde, hat sich in der Vorgangsweise
gegenüber 2004 nichts geändert; unverändert ist für Präparate zur spezifischen
Immuntherapie eine chefärztliche Genehmigung einzuholen.
Fragen 3 bis 5:
Nach geltender Rechtslage hat die Krankenbehandlung
ausreichend und zweckmäßig zu sein, sie darf jedoch das Maß des Notwendigen
nicht überschreiten. Ob somit eine Krankenbehandlung im
sozialversicherungsrechtlichen Sinn vorliegt, ist daher aus medizinischer Sicht
zu beurteilen. Zu diesem Zweck haben die Krankenversicherungsträger medizinische
Fachleute im Rahmen des chefärztlichen Dienstes heranzuziehen.
Es ist daher Aufgabe der Versicherungsträger, die
Erfüllung des gesetzlichen Leistungsauftrages sicherzustellen. Bei
ordnungsgemäßer Vollziehung der im
gegenständlichen Zusammenhang relevanten Vorschriften ist
davon auszugehen, dass Klagen im nationalen Leistungsstreitverfahren wie auch
in einem allfälligen Verfahren auf europäischer Ebene kein Erfolg beschieden
sein sollte.
Eine "Gesetzes- und/oder Verordnungslücke", wie
in der Anfrage angesprochen, liegt nach meiner Auffassung nicht vor.
Mit
freundlichen Grüßen
Maria
Rauch-Kallat
Bundesministerin