258/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.05.2003
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Anfragebeantwortung

Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Barbara Prammer und GenossInnen haben am
26. März 2003 unter der Nummer 257/J-NR/2003 eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Nichtwahrnehmung des Vorschlagsrechts für die Wahlen der
RichterInnen zum Internationalen Strafgerichtshof durch Österreich" an mich gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu  Frage 1:

Ja.

Zu Fragen 2 und 3:

Angesichts der großen Anzahl von Kandidaten aus der Staatengruppe der
„Westeuropäischen und anderen Staaten" (WEOG) - zuletzt waren es 13 - und der im
Vergleich dazu geringen Zahl der Sitze, mit denen die WEOG-Gruppe bei der Wahl der
insgesamt 18 Richter rechnen konnte (schließlich wurden 7 Richter aus WEOG-Staaten
gewählt), wurden die Chancen einer österreichischen Kandidatur als äußerst gering
eingeschätzt.

Die Richtigkeit der Entscheidung, in dieser Situation von der Nominierung eines
österreichischen Kandidaten abzusehen, zeigte sich u.a. dadurch, dass die ausgezeichnet
qualifizierte Schweizer Kandidatin Barbara Ott bei der Wahl unterlag und dass der


französische Kandidat Claude Jorda, vor der Wahl immerhin Präsident des
Internationalen Gerichts für das ehemalige Jugoslawien (ICTY), erst im 33. Wahlgang
gewählt werden konnte.

Durch die österreichische Entscheidung wurde nicht nur eine wahrscheinliche
Wahlniederlage vermieden, sondern auch die Chance erheblich verbessert, dass sich
österreichische Kandidaten bei anderen Wahlen in den Vereinten Nationen durchsetzen
können.