2582/AB XXII. GP

Eingelangt am 01.04.2005
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BM für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: 11.001/31-I/A/3/2005

Wien, am      31. März 2005

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2650/J der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

Frage 1:

Im Bereich der Krankenanstalten ist die Vollziehung Sache der Länder bzw. der Landes(gesundheits)fonds. Meinem Ressort liegen keine Informationen über die Vorgehensweise in solchen Fällen vor.

 

Frage 2:

Die Abrechnung tagesklinischer Aufenthalte ist je nach Fallgruppe unterschiedlich und im jeweils gültigen LKF-Modell geregelt. Alle Informationen zum derzeit aktuellen LKF-Modell 2005 einschließlich der Abrechnungsmodalitäten tages-klinischer Aufenthalte sind im Internet unter der Adresse

 

http://bmgf.cms.apa.at/cms/site/inhalte.htm?channel=CH0005&thema=CH0036

#thema

 

abrufbar. Aufgrund des Umfanges (über 100 Seiten) wird von einem Anschluss der Unterlagen abgesehen.

 

Die tatsächlich für einen tagesklinischen Aufenthalt von den Landes(gesundheits) fonds geleisteten Zahlungen hängen einerseits von der konkret erbrachten Leistung, andererseits von der Dotation der einzelnen Landes(gesundheits)fonds ab.

 

Frage 3:

Die Abrechnung von Leistungen der Krankenanstalten ist Sache der Landes(ge-sundheits)fonds. Diese haben daher auch sicherzustellen, dass Leistungen, die nicht erbracht wurden, nicht abgegolten werden.

 

 

Frage 4:

Es gibt klare Regeln, wie stationäre Aufenthalte - worunter auch tagesklinische Aufenthalte fallen - und ambulante Leistungen zu verrechnen sind. Die Entscheidung, ob eine bestimmte Untersuchung oder Behandlung stationär oder ambulant erfolgt, trifft die/der behandelnde Ärztin/Arzt. In diese Entscheidung wird - wenn möglich - die/der Patientin/Patient eingebunden.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin