2582/AB XXII. GP
Eingelangt am 01.04.2005
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BM für
Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung

Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017
Wien
GZ:
11.001/31-I/A/3/2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 2650/J der Abgeordneten Haidlmayr,
Freundinnen und Freunde wie folgt:
Frage 1:
Im Bereich der
Krankenanstalten ist die Vollziehung Sache der Länder bzw. der
Landes(gesundheits)fonds. Meinem Ressort liegen keine Informationen über die
Vorgehensweise in solchen Fällen vor.
Frage 2:
Die Abrechnung
tagesklinischer Aufenthalte ist je nach Fallgruppe unterschiedlich und im
jeweils gültigen LKF-Modell geregelt. Alle Informationen zum derzeit aktuellen
LKF-Modell 2005 einschließlich der Abrechnungsmodalitäten tages-klinischer
Aufenthalte sind im Internet unter der Adresse
http://bmgf.cms.apa.at/cms/site/inhalte.htm?channel=CH0005&thema=CH0036
#thema
abrufbar.
Aufgrund des Umfanges (über 100 Seiten) wird von einem Anschluss der Unterlagen
abgesehen.
Die
tatsächlich für einen tagesklinischen Aufenthalt von den Landes(gesundheits)
fonds geleisteten Zahlungen hängen einerseits von der konkret erbrachten
Leistung, andererseits von der Dotation der einzelnen Landes(gesundheits)fonds
ab.
Frage 3:
Die Abrechnung
von Leistungen der Krankenanstalten ist Sache der Landes(ge-sundheits)fonds.
Diese haben daher auch sicherzustellen, dass Leistungen, die nicht erbracht
wurden, nicht abgegolten werden.
Frage 4:
Es gibt klare
Regeln, wie stationäre Aufenthalte - worunter auch tagesklinische Aufenthalte
fallen - und ambulante Leistungen zu verrechnen sind. Die Entscheidung, ob eine
bestimmte Untersuchung oder Behandlung stationär oder ambulant erfolgt, trifft
die/der behandelnde Ärztin/Arzt. In diese Entscheidung wird - wenn möglich -
die/der Patientin/Patient eingebunden.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin