2587/AB XXII. GP
Eingelangt am 04.04.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für soziale Sicherheit Generationen und
Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010
Wien
GZ: BMSG-10001/0045-I/A/4/2005 Wien,
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2619/J der Abgeordneten
Öllinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:
Frage
1:
Folgende
Leitungsfunktionen wurden seit 1. Jänner 2004 im Bundesministerium für
soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz neu besetzt:
|
Position |
Name |
Datum der |
|
Sektion III |
Dr. KOMPOSCH Arnulf |
1.1. 2004 |
|
Abteilung IV/A/9 |
Dr. MAYER Susanne |
4.2. 2004 |
|
Abteilung V/11 |
Mag. HÖRTING Anton |
5.4. 2004 |
|
Abteilung I/B/10 |
WEBER Heinz |
13.9. 2004 |
|
Ministerialbuchhaltung |
HÖDL Franz |
1.11. 2004 |
Neu
geschaffen wurde davon lediglich die Abteilung I/B/10 und zwar mit Wirksamkeit
vom 14. Juli 2004. Dies war im Zuge der Schaffung der Buchhaltungsagentur erforderlich,
um jene Agenden, die bisher von der Ministerialbuchhaltung wahrgenommen,
jedoch nicht von der Buchhaltungsagentur übernommen wurden (Förderkoordination,
Förderkontrolle, Rentengebarung, Fonds und Stiftungen), auch weiterhin
ordnungsgemäß wahrnehmen zu können. Die übrigen Funktionen wurden nicht neu
geschaffen sondern lediglich nachbesetzt.
Das
Bestellverfahren erfolgte jeweils entsprechend den Bestimmungen des Ausschreibungsgesetzes
1989.
Für
die einzelnen Funktionen wurden folgende Anforderungen und Qualifikationserfordernisse
ausgeschrieben:
Sektion III:
1. Erfüllung der allgemeinen
Aufnahmeerfordernisse gemäß § 3 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948,
BGBl.Nr. 86, in der derzeit geltenden Fassung;
2. Erfüllung der
Ernennungserfordernisse für die Verwendungsgruppe A/A1;
3. besondere Kenntnisse und
Erfahrungen in den (im Ausschreibungstext) angeführten Aufgabengebieten
(Angelegenheiten der europäischen und internationalen Konsumentenpolitik
einschließlich der Vertretung in einschlägigen internationalen und EU-Gremien;
Vertretung und Koordination der konsumentenpolitischen Interessen in den
Bereichen Wohn- und Immobilienmaklerrecht, Wettbewerbsrecht, Lebensmittelrecht,
Gesundheitsdienstleistungen, Finanzdienstleistungen, Verbraucherbildung,
Zivilrecht, internationales Privatrecht, Zivilverfahren, Insolvenzrecht,
Telekommunikation, Elektrizität, Gas, Wasser, Post und Bahn; Reiserecht und
Tourismus; Gewerbe- und Preisrecht; elektronischer Handel; Legistik und
Vollziehung des Produktsicherheitsgesetzes; Koordination der Marktüberwachung;
Normung; umweltbezogener Konsumentenschutz; Wahrung der verbraucherpolitischen
Interessen der Republik im Verein für Konsumenteninformation; Verbraucherforschung,
Rechtsdurchsetzung einschließlich außergerichtlicher Streitbeilegung,
insbesondere Zusammenarbeit mit dem Verein für Konsumenteninformation bei
Musterprozessen und Verbandsklagen; Beratung und Beschwerdeerledigung) und
besondere Fähigkeiten zu deren Leitung;
4. Organisationstalent,
strategisches Denken, Zielorientiertheit und Entscheidungsfähigkeit;
5. besondere Eignung zur
Menschenführung sowie Teamfähigkeit;
6. ausgezeichnete
Englischkenntnisse.
Abteilung IV/A/9:
1. Erfüllung der allgemeinen
Aufnahmeerfordernisse gemäß § 3 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948,
BGBl.Nr. 86, in der derzeit geltenden Fassung;
2. Erfüllung der
Ernennungserfordernisse für die Verwendungsgruppe A/A1;
3. besondere Kenntnisse und
Erfahrungen in den (im Ausschreibungstext) angeführten Aufgabengebieten
(Koordinierung der legistischen Tätigkeit, legistische Angelegenheiten der
Sozialhilfe; Behandlung des Ministerratsmaterials und der Fremdlegistik,
koordinierende Behandlung von parlamentarischen Anfragen und sonstigen
Berichten, Behandlung der Berichte der Volksanwaltschaft; Rechnungshofangelegenheiten,
Erstellung von Gesetzesausgaben; Datenschutz im Sektionsbereich und für das
Bundessozialamt; Büro der Bundesberufungskommission für Sozialentschädigungs-
und Behindertenangelegenheiten) und besondere Fähigkeit zu deren Leitung;
4. Organisationstalent,
strategisches Denken, Zielorientiertheit und Entscheidungsfähigkeit;
5. besondere Eignung zur
Menschenführung sowie Teamfähigkeit.
Abteilung V/11:
1. Erfüllung der allgemeinen
Aufnahmeerfordernisse gemäß § 3 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948,
BGBl.Nr. 86, in der derzeit geltenden Fassung;
2. Erfüllung der
Ernennungserfordernisse für die Verwendungsgruppe A/A1 oder im Fall besonderer
Eignung die Erfüllung der Erfordernisse für die Verwendungsgruppe B/A2;
3. besondere Kenntnisse und
Erfahrungen in den (im Ausschreibungstext) angeführten Aufgabengebieten
(Grundsatzangelegenheiten der Senioren-, Bevölkerungspolitik und
Freiwilligenarbeit; Bundesseniorengesetz, Bundesseniorenbeirat,
Seniorenförderung; Internationale Angelegenheiten - UNO, UNECE, EU, EURAT, IFA,
IAG; Altersforschung, Seniorenbericht, Seniorenplan, Generationenvertrag;
Diskriminierungsverbot nach dem Alter, Seniorenanwaltschaft, Heimvertrag) und
besondere Fähigkeit zu deren Leitung;
4. gute Sprachkenntnisse in
Englisch und einer weiteren Fremdsprache erwünscht;
5. Organisationstalent,
strategisches Denken, Zielorientiertheit und Entscheidungsfähigkeit;
6. besondere Eignung zur
Menschenführung sowie Teamfähigkeit.
Abteilung I/B/10:
1. Erfüllung der allgemeinen
Aufnahmeerfordernisse gemäß § 3 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl.
Nr. 86, in der derzeit geltenden Fassung;
2. Erfüllung der
Ernennungserfordernisse für die Verwendungsgruppe A/A1 oder im Fall besonderer
Eignung die Erfüllung der Ernennungserfordernisse für die Verwendungsgruppe
B/A2;
3. eingehende Kenntnisse
aller Verfahrensvorschriften für die Verrechnung des Bundes, Buchhaltungswesen
und Haushaltungsvorschrift sowie aller übrigen einschlägigen Vorschriften und
besondere Fähigkeit zu deren Leitung;
4. eingehende Kenntnisse von
HV-SAP;
5. Organisationstalent,
strategisches Denken, Zielorientiertheit und Entscheidungsfähigkeit;
6. besondere Eignung zur Menschenführung
sowie Teamfähigkeit.
Ministerialbuchhaltung:
1. Erfüllung
der allgemeinen Aufnahmeerfordernisse gemäß § 3 des Vertragsbedienstetengesetzes
1948, BGBl. Nr. 86, in der derzeit geltenden Fassung;
2. Erfüllung der
Ernennungserfordernisse für die Verwendungsgruppe B/A2;
3. besondere Kenntnisse und
Erfahrungen aller Verfahrensvorschriften für die Verrechnung des Bundes, des
Buchhaltungswesens und Haushaltsrechts sowie aller übrigen einschlägigen
Vorschriften und besondere Fähigkeit zu deren Leitung;
4. Kenntnisse des Dienst-
und Besoldungsrechts;
5. erfolgreiche Ablegung der
für die Verwendungsgruppe B-Rechnungsdienst vorgesehenen Grundausbildung sowie
eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung in einer Buchhaltung, Kasse oder
in einer gleichwertigen, mit Aufgaben des Rechnungswesens befassten
Organisationseinheit;
6. sehr gute Kenntnisse von
HV-SAP;
7. Organisationstalent,
strategisches Denken, Zielorientiertheit und Entscheidungsfähigkeit;
8. besondere Eignung zur
Menschenführung sowie Teamfähigkeit.
Frage
2:
Folgende
Leitungsfunktionen wurden seit 1. Jänner 2004 im Bereich des Bundessozialamtes
neu besetzt:
|
Position |
Name |
Datum der |
|
Leitung der Abteilung B1 der Landesstelle Burgenland |
HAFNER Rosa |
7.1. 2004 |
|
Leitung der Abteilung S2 der Landesstelle Salzburg |
KAINLEINSBERGER Hermann |
15.3. 2004 |
|
Leitende Ärztin, Landesstelle Steiermark |
Dr. ENGE Margarete |
16.6. 2004 |
|
Leitung der Abteilung N2 der Landesstelle Niederösterreich |
Mag. WIDY Günther |
26.7. 2004 |
|
befristete Leitung der Projektabteilung Support 4, Bundessozialamt |
ARZT Monika |
29.7. 2004 |
|
Leitung der Stabsabteilung, Bundessozialamt |
WEBER Alfred |
1.12. 2004 |
Neu
geschaffen wurden davon die Abteilung Support 4 (befristet für die Dauer der
Vollziehung der Abwicklung von Anträgen auf Gewährung von Zuwendungen aus dem
Härteausgleichsfonds gemäß § 291a ASVG) mit 1.2.2004 und die Stabsabteilung
(eingerichtet aufgrund der Weiterentwicklung der Aufbauorganisation zur Unterstützung
des Leiters des Bundessozialamtes in Vollziehung der ihm gemäß § 4 Bundessozialamtsgesetz
obliegenden Aufgaben) mit 17.9.2004.
Eine
Ausschreibungspflicht für die angeführten Funktionen bestand nicht. Das Bestellverfahren
erfolgte jedoch analog den Bestimmungen des Ausschreibungsgesetzes 1989.
Für
die einzelnen Funktionen wurden im analogen Ausschreibungsverfahren folgende
Anforderungen und Qualifikationserfordernisse festgelegt:
Abteilung B1
Aufgaben und Geschäftsbereich:
û
Planung;
Organisation und Überwachung des Dienstbetriebes zum Zwecke der Sicherstellung
einer gesetzmäßigen Vollziehung, sowie einer zweckmäßigen, wirtschaftlichen und
sparsamen Gebarung im Geschäftsbereich der Abteilung.
û
Vollziehung des
BEinstG (Förderungen inkl. ESF-Umsetzung, Kündigungsverfahren,
Feststellungsverfahren)
û
Vollziehung der
Beschäftigungsoffensive der österreichischen Bundesregierung für Menschen mit
Behinderungen
û
Behindertenausschuss
û
Vollziehung des
BBG (Behindertenpässe, Vignetten ab 2/04, Sozial-Service, Unterstützungsfonds
für Menschen mit Behinderung (Ausnahme URT))
û
Regionales
arbeitsmarktpolitisches Behindertenprogramm (RABE)
û
Mitwirkung und
Mitvollziehung des Nationalen Aktionsplanes für Beschäftigung (NAP), des
Territorialen Beschäftigungspaktes (TEP) und der Gemeinschaftsinitiative EQUAL
û
Erstberatung
und Antragsaufnahme für alle vom Bundessozialamt zu vollziehenden
Fachangelegenheiten
û
Kooperanten-
und Kundenempfang und –betreuung für den Standort Eisenstadt
û
Sekretariats-
und Kanzleidienste für den Standort Eisenstadt
Qualifikationserfordernisse:
û
Österreichische
Staatsbürgerschaft
û
Volle
Handlungsfähigkeit
û
Persönliche und
fachliche Eignung für die Erfüllung der mit dieser Funktion verbundenen
Aufgaben
û
Bestehendes
unbefristetes Dienstverhältnis zum Bundessozialamt
û
Erfüllung der
Ernennungserfordernisse für die Verwendungsgruppe A/A1 oder im Fall besonderer
Eignung die Erfüllung der Ernennungserfordernisse für die Verwendungsgruppe
B/A2
û
Umfassende Kenntnisse
in den (Rechts-)Materien, die im Geschäftsbereich Anwendung finden
û
Kenntnisse in
allen Vollzugsbereichen der Landesstelle
û
Kenntnisse der
dienstrechtlichen Bestimmungen
û
Eignung zur
Menschenführung, persönliche Ausgeglichenheit und Reife, Einfühlungsvermögen,
Kontaktfähigkeit und –freude
û
Soziales
Verständnis, Initiative, Organisationstalent, Verantwortungsbewusstsein,
Verschwiegenheit, analytisches Denkvermögen und Kombinationsfähigkeit
û
Verhandlungsgeschick,
Kenntnisse auf dem Gebiet des modernen Managements und der Organisationslehre.
Abteilung S2
Aufgaben und Geschäftsbereich:
û
Planung;
Organisation und Überwachung des Dienstbetriebes zum Zwecke der Sicherstellung
einer gesetzmäßigen Vollziehung, sowie einer zweckmäßigen, wirtschaftlichen und
sparsamen Gebarung im Geschäftsbereich der Abteilung.
û
Vollziehung des
BEinstG (Feststellungsverfahren, Förderungen inkl. ESF-Umsetzung,
Kündigungsverfahren, Angelegenheiten des Behindertenausschusses)
û
Beschäftigungsoffensive
der österreichischen Bundesregierung für Menschen mit Behinderungen
û
Vollziehung des
BBG (Behindertenpässe/Vignetten)
û
Regionales
arbeitsmarktpolitisches Behindertenprogramm (RABE)
û
Mitwirkung und
Mitvollziehung des Nationalen Aktionsplanes für Beschäftigung (NAP), des Territorialen
Beschäftigungspaktes (TEP) und der Gemeinschaftsinitiative EQUAL
Qualifikationserfordernisse:
û
Österreichische
Staatsbürgerschaft
û
Volle
Handlungsfähigkeit
û
Persönliche und
fachliche Eignung für die Erfüllung der mit dieser Funktion verbundenen
Aufgaben
û
Bestehendes
unbefristetes Dienstverhältnis zum Bundessozialamt
û
Erfüllung der
Ernennungserfordernisse für die Verwendungsgruppe A/A1 oder im Fall besonderer
Eignung die Erfüllung der Ernennungserfordernisse für die Verwendungsgruppe B/A2
û
Umfassende
Kenntnisse in den (Rechts-)Materien, die im Geschäftsbereich Anwendung finden
û
Kenntnisse in
allen Vollzugsbereichen der Landesstelle
û
Kenntnisse der
dienstrechtlichen Bestimmungen
û
Eignung zur
Menschenführung, persönliche Ausgeglichenheit und Reife, Einfühlungsvermögen,
Kontaktfähigkeit und –freude
û
Soziales
Verständnis, Initiative, Organisationstalent, Verantwortungsbewusstsein,
Verschwiegenheit, analytisches Denkvermögen und Kombinationsfähigkeit
û
Verhandlungsgeschick,
Kenntnisse auf dem Gebiet des modernen Managements und der Organisationslehre.
Leitende Ärztin
Aufgaben:
û
Leitung des
Dienstbetriebes des ärztlichen Dienstes
û
Überwachung der
Tätigkeit der zugeteilten Vertragsärzte und der freiberuflichen ärztlichen
Sachverständigen
û
Instruktion der
Vertragsärzte und freiberuflichen medizinischen Sachverständigen über die
spezifischen Belange der Gutachtertätigkeit im Bereich des Bundessozialamtes
û
Medizinische
Prüfung der ärztlichen Honorarnoten
û
Erstellung von
ärztlichen Sachverständigengutachten
û
Arbeitsmedizinische
Beratertätigkeit
û
Herstellung von
Kontakten zu Arbeitsmedizinern in Betrieben mit regelmäßiger
arbeitsmedizinischer Betreuung und Vorstellung des Bundessozialamtes als
Kompetenzzentrum für Fragen zu Behinderungen am Arbeitsplatz
û
Mitwirkung bei
Eingliederungsmaßnahmen behinderter Menschen (Medizinisches Case Management)
Qualifikationserfordernisse:
û
Österreichische
Staatsbürgerschaft
û
volle
Handlungsfähigkeit
û
persönliche und
fachliche Eignung für die Erfüllung der mit dieser Funktion verbundenen
Aufgaben
û
Bestehendes
Dienstverhältnis zum Bundessozialamt
û
Eignung zum/r
Leitungsfunktionär/in
û
Befähigung zur
Ausübung des ärztlichen Berufes
û
Zusatzausbildung
im Fachbereich der Arbeitsmedizin
Abteilung N2
Aufgaben und Geschäftsbereich:
û
Planung;
Organisation und Überwachung des Dienstbetriebes zum Zwecke der Sicherstellung
einer gesetzmäßigen Vollziehung, sowie einer zweckmäßigen, wirtschaftlichen und
sparsamen Gebarung im Geschäftsbereich der Abteilung.
û
Vollziehung des
BEinstG (Förderungen inkl. ESF-Umsetzung)
û
Beschäftigungsoffensive
der österreichischen Bundesregierung für Menschen mit Behinderungen
û
Regionales
arbeitsmarktpolitisches Behindertenprogramm (RABE)
û
Mitwirkung und
Mitvollziehung des Nationalen Aktionsplanes für Beschäftigung (NAP), des
Territorialen Beschäftigungspaktes (TEP)
û
Förderung in
den integrativen Betrieben Niederösterreich
Qualifikationserfordernisse:
û
Österreichische
Staatsbürgerschaft
û
Volle
Handlungsfähigkeit
û
Persönliche und
fachliche Eignung für die Erfüllung der mit dieser Funktion verbundenen
Aufgaben
û
Erfüllung der
Ernennungserfordernisse für die Verwendungsgruppe A/A1 oder im Fall besonderer
Eignung die Erfüllung der Ernennungserfordernisse für die Verwendungsgruppe
B/A2
û
Bestehendes
unbefristetes Dienstverhältnis zum Bundessozialamt
û
Bestehende
Arbeitsplatzbewertung zumindest A1/GL, v1/1
û
Umfassende
Kenntnisse in den (Rechts-)Materien, die im Geschäftsbereich Anwendung finden
û
Kenntnisse in
allen Vollzugsbereichen der Landesstelle
û
Kenntnisse der
dienstrechtlichen Bestimmungen
û
Eignung zur
Menschenführung, persönliche Ausgeglichenheit und Reife, Einfühlungsvermögen,
Kontaktfähigkeit und –freude
û
Soziales
Verständnis, Initiative, Organisationstalent, Verantwortungsbewusstsein,
Verschwiegenheit, analytisches Denkvermögen und Kombinationsfähigkeit
û
Verhandlungsgeschick,
Kenntnisse auf dem Gebiet des modernen Managements und der Organisationslehre.
Projektabteilung Support 4
Anforderungen und Geschäftsbereich:
û
Planung;
Organisation und Überwachung des Dienstbetriebes zum Zwecke der Sicherstellung
einer gesetzmäßigen Vollziehung, sowie einer zweckmäßigen, wirtschaftlichen und
sparsamen Gebarung im Geschäftsbereich der Abteilung
û
Wahrnehmung von
bundesweiten Koordinationsaufgaben zum Härteausgleichsfonds
û
Zuwendungen zur
Abgeltung der Mehrbelastung durch die Besteuerung von Unfallrenten für
Burgenland, Niederösterreich und Wien.
û
Zuwendungen aus
dem Härteausgleichsfonds für Pensionsbezieher/innen gemäß § 291a ASVG für
Burgenland, Niederösterreich und Wien.
Qualifikationserfordernisse:
û
Österreichische
Staatsbürgerschaft
û
Volle
Handlungsfähigkeit
û
Persönliche und
fachliche Eignung für die Erfüllung der mit dieser Funktion verbundenen
Aufgaben
û
Bestehendes
unbefristetes Dienstverhältnis zum Bundessozialamt
û
Erfüllung der
Ernennungserfordernisse für die Verwendungsgruppe A/A1 oder im Fall besonderer
Eignung die Erfüllung der Ernennungserfordernisse für die Verwendungsgruppe
B/A2
û
Umfassende
Kenntnisse in den (Rechts-)Materien, die im Geschäftsbereich Anwendung finden
û
Kenntnisse in
allen Vollzugsbereichen des Bundessozialamtes
û
Kenntnisse der
dienstrechtlichen Bestimmungen
û
Eignung zur
Menschenführung, persönliche Ausgeglichenheit und Reife, Einfühlungsvermögen,
Kontaktfähigkeit und –freude
û
Soziales
Verständnis, Initiative, Organisationstalent, Verantwortungsbewusstsein,
Verschwiegenheit, analytisches Denkvermögen und Kombinationsfähigkeit
û
Verhandlungsgeschick,
Kenntnisse auf dem Gebiet des modernen Managements und der Organisationslehre.
Stabsabteilung
Anforderungen und Geschäftsbereich:
û
Leitung der
Abteilung, Wahrnehmung von Fachaufsicht über die Abteilung (Angelegenheiten der
Amtsleitung betreffend das Bundessozialamt)
û
Koordination
und Sicherstellung eines einheitlichen Vorgehens der Landesstellen in
fachlichen Angelegenheiten unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten
û
Setzung von
Maßnahmen zur Koordination fachlicher Abläufe (Ablauforganisation) des
Bundessozialamtes
û
Controlling und
Steuerung der fachlich finanziellen Ressourcen (inbesonders Fondsmittel) des
Bundessozialamtes
û
Setzung von
Maßnahmen der Qualitätssicherung
û
Statistik
û
Öffentlichkeitsarbeit
für das Bundessozialamt
Qualifikationserfordernisse:
û
Erfüllung der
allgemeinen Aufnahmeerfordernisse gemäß § 3 des Vertragsbedienstetengesetzes
1948, BGBl.Nr. 86, in der derzeit geltenden Fassung
û
Ausbildung zum
Controller
û
Erfüllung der
Ernennungserfordernisse für die Verwendungsgruppe A/A1 oder im Fall besonderer
Eignung die Erfüllung der Ernennungserfordernisse für die Verwendungsgruppe
B/A2
û
besondere
Kenntnisse und Erfahrungen in den angeführten Aufgabengebieten und besondere
Fähigkeit zu deren Leitung
û
Organisationstalent,
strategisches Denken, Zielorientiertheit und Entscheidungsfähigkeit
û
besondere
Eignung zur Menschenführung sowie Teamfähigkeit
û
bestehendes
unbefristetes Dienstverhältnis zum Bund in Verwendungs-/Entlohnungsgruppe
A/A1/a oder B/A2/v2/b
û
umfassende
Kenntnisse auf allen Rechtsgebieten, die vom Bundessozialamt vollzogen werden
(BBG, BEinstG, HVG, ISchG, KOVG, KGEG, KOFG, BPGG, VOG) sowie Kenntnisse
arbeits-, sozialversicherungs- und verwaltungsrechtlicher Bestimmungen
û
besondere
Kenntnisse und Erfahrung aus Controlling
û
Kenntnisse in
der Öffentlichkeitsarbeit
Die
Sozialversicherungsträger ‑ die teilweise der Aufsicht meines Ministeriums
unterstehen ‑ werden im Rahmen der Selbstverwaltung geführt. Insbesondere
Personalentscheidungen werden dabei ausschließlich durch die Selbstverwaltung
getroffen. Die Aufsicht meines Ministeriums beinhaltet kein diesbezügliches
Weisungsrecht und es wird daher auch auf Personalentscheidungen kein Einfluss
genommen.
Auch in sonstigen Einrichtungen wurden seit 1. Jänner 2004 keine Positionen
neu geschaffen bzw. neu besetzt.
Mit
freundlichen Grüßen