2599/AB XXII. GP

Eingelangt am 04.04.2005
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

                                                                                                                                        GZ 10.000/0012-III/4a/2005

                                                                                           

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                      Wien, 4. April 2005

                                                                                                     

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2607/J-NR/2005 betreffend Absiedlung von Teilen der Kunstuniversität Mozarteum – von Salzburg nach Innsbruck, die die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am  4. Februar 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1. und 4.:

Es gibt seitens des Ressorts keine Pläne, „die eine Absiedlung von Teilen der Kunstuniversität Mozarteum nach Innsbruck vorsehen“, wie es in der Anfrage lautet.

 

Ad 2.:

Im Zuge der Überlegungen zur Einrichtung einer Kunstfakultät an der Universität Innsbruck wird diskutiert, inwieweit Kooperationen mit der Außenstelle des Mozarteums in Innsbruck sinnvoll und möglich sind sowie in welcher Form diese institutionalisiert werden könnten.
Die Überlegungen der Tiroler Landesregierung wurden durch ein in Auftrag gegebenes Gutachten unterstützt, das verschiedene Varianten für eine Kunstfakultät vorsieht.
Die Universität Innsbruck ist – wie alle anderen Universitäten – autonom und wird die ihr als richtig erscheinende Variante nach genauer Prüfung bekannt geben. Dazu wurde von der Universität ein Projekt eingerichtet, das Anfang 2005 begonnen hat.

 

Ad 3.:  

Dem Ressort ist bekannt, dass in dem seit mehreren Jahren laufenden Diskussionsprozess eine Reihe von Optionen überlegt wurden und die beteiligten Interessengruppen bisher noch keine Entscheidung getroffen haben.

 

Ad 5.:  

Selbstverständlich hat Herr Landeshauptmann Herwig van Staa in dieser wichtigen Angelegenheit mit mir als zuständiger Bundesministerin gesprochen. Ebenso haben Angehörige der Tiroler Landesregierung Gespräche mit Beamten des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft  und Kultur geführt, um auch im Ministerium jene Sachinformationen nachzufragen, die für die Abwägung der Entscheidungsmöglichkeiten wichtig sind.

 

Ad 6.:  

Verhandlungen können erst stattfinden, wenn die Universität Innsbruck ihr Projekt (siehe Antwort zu Frage 2) entsprechend weit vorangetrieben hat und auch die zuständigen Organe beider Universitäten entsprechende Vorüberlegungen angestellt haben (siehe dazu Antwort zu Frage 8).

 

Ad 7.:  

Seitens des Ressorts wird jene Lösung bevorzugt werden, die einer Kunstfakultät der Universität Innsbruck die optimalen Entwicklungsmöglichkeiten bietet, der Leistungsfähigkeit des Mozarteums nützt und der Entwicklung und Erschließung der Künste in Westösterreich die besten Chancen einräumt. Die angestrebten Lösungen sollen Synergien möglich machen und vorhandene Potenziale besser nutzen als bisher.

 

Ad 8.:

Der Entwicklungsplan wird vom jeweiligen Universitätsrat und nicht vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur genehmigt.

Die bisherige Version des Entwicklungsplanes der Kunstuniversität Mozarteum bietet keine ausreichende Unterstützung für die nachgefragten Entscheidungen. Die Universitätsräte der Kunstuniversität Mozarteum und der Universität Innsbruck haben sich im Februar 2005 erstmals gemeinsam mit dieser Thematik befasst und wollen die Gespräche fortsetzen, so bald ihnen die Mitarbeiter/innen der Universitäten die erforderlichen Sachinformationen übermittelt haben.

 

Ad 9. und 10.:

Die gesetzlichen Bestimmungen sehen in § 92 Abs. 1 Z 3 des Universitätsgesetzes 2002 vor, dass ordentlichen Studierenden „aus den am wenigstens entwickelten Ländern“ der Studienbeitrag zu erlassen ist. Darüber hinaus kann jede Universität Studierende aus Drittstaaten ganz oder teilweise vom Studienbeitrag befreien.

 

Die Bundesministerin:

 

Elisabeth Gehrer eh.