2607/AB XXII. GP

Eingelangt am 04.04.2005
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BM für Justiz

 

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0018-Pr 1/2005

 

An den

                                      Herrn Präsidenten des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 2643/J-NR/2005

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Geschlechtsspezifische Forschung“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 9:

Im Jahr 2004 wurde beim Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie eine Studie mit dem Titel "Gender Mainstreaming – Personalentwicklung in Justizanstalten" zur Klärung der Frage in Auftrag gegeben, warum der Anteil weiblicher Bediensteter im Bereich der Justizwache geringer ist als von der Strafvollzugsverwaltung angestrebt. Diese Studie wurde im November 2004 fertiggestellt und dem Bundesministerium für Justiz übermittelt. Studienautorinnen sind  Maga Dr. Inge Karazman-Morawetz und Maga Dr. Doris Weiss.

Auf Grund der Ergebnisse der Studie ist geplant, die Fragestellung dahingehend zu erweitern, inwieweit Gender-Aspekte in der Ausbildungsreform, in den Ausbildungszielen und Methoden mitkonzipiert sind und wie gut die Umsetzung im Ausbildungsalltag gelingt. Geplanter Projektbeginn ist der 1.4.2005, Projektende der 30.6.2006.

Mit der Entschließung 41/E XXI. GP vom 22.11.2000 (AB Nr. 366 der Beilagen) wurde ich ersucht, „dem Nationalrat bis Ende 2005 einen Bericht über die Auswirkungen der Neuregelungen des Kindschaftsrechtes, insbesondere was die Akzeptanz der Obsorge- und Besuchsrechtsregelungen, die Wirkungen auf das Kindeswohl und was die Form der Konfliktaustragung anlangt, vorzulegen“.

Mittlerweile wurde nach Abführung eines Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes die Durchführung der Evaluationsstudie, insbesondere auf Grund des großen Umfanges des Projektes und der spezifisch kinderpsychologischen Schwerpunkte, an zwei Anbieter vergeben. Weiters wird das Bundesministerium für Justiz einen Projektbeirat einrichten, der den Verlauf der Forschungsarbeit beobachten und kontrollieren soll. Dieses Gremium soll sich aus Vertretern thematisch involvierter Berufsgruppen (Richter, Rechtsanwälte, Jugendamt) sowie Vertretern des Justizressorts zusammensetzen.

Die Bundesministerin für Justiz wird die Ergebnisse der Forschungsarbeit bis Ende 2005 dem Nationalrat vorlegen. Zweck der Studie ist es insbesondere, herauszufinden, ob die Ausgestaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen, wie eben etwa die Obsorge beider Eltern, die Entwicklungschancen von sogenannten „Scheidungskindern“ positiv zu beeinflussen vermag. Im Zusammenhang mit dieser Studie werden auch Gender Mainstreaming Aspekte zu berücksichtigen sein.

Im August 2003 wurde das Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie (IRKS) mit einer Studie zum Thema „Schutz vor Übervorteilung im Scheidungsverfahren“ beauftragt, bei der gleichfalls Gender Mainstreaming Aspekte zu berücksichtigen sein werden. Auf Grund einer Leistungsbeschreibung (Forschungsdesign) des IRKS wurde am 12. November 2003 der Auftrag zu einer Meinungsumfrage an Karmasin Marktforschung, Österreichisches Gallup-Institut, vergeben. Die Durchführung der sonstigen Arbeiten für diese sozialwissenschaftliche Forschung übernahm das IRKS (Fallstudie von Scheidungen mittels Akteneinsicht und Interviews sowie Auswertung dieser Daten und jener aus der Meinungsumfrage).

Der Endbericht der Studie wurde vom IRKS im Juli 2004 fertig gestellt und dem BMJ übermittelt.

Publikationen wurden nicht herausgegeben.

. April 2005

 

(Maga. Karin Miklautsch)