262/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

 

BM FÜR WIRTSCHAFT UND ARBEIT

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 276/J betreffend
Reform des Arbeitsmarktservices (AMS), welche die Abgeordneten Erika Scharer,
Kolleginnen und Kollegen am 26. März 2003 an mich richteten, möchte ich einleitend
feststellen, dass die Weiterentwicklung und die Steigerung der Effizienz und Effekti-
vität der Maßnahmen des AMS ein permanenter Prozess ist, der von vielen Faktoren
abhängig ist und bedarfsgerecht ausgerichtet wird.

Das Regierungsprogramm nennt in diesem Zusammenhang ein Ziel, nämlich die
Abläufe in der Arbeitsvermittlung so zu gestalten, dass die Betreuung der Kunden
innerhalb von 90 Tagen mit einer Vermittlung erfolgreich abgeschlossen werden
kann.

Das AMS hat jetzt schon durch eine Reihe von Verbesserungen in der Ablauforgani-
sation erreicht, dem im Regierungsprogramm gesetzten Ziel, die durchschnittliche
Verweildauer im Arbeitslosenregister auf 90 Tage zu senken, näher zu kommen. Der
entsprechende Wert liegt bundesweit derzeit bei 99 Tagen.

Der Reformprozess wird mit großem Engagement der verantwortlichen Organe des
AMS geführt und von allen maßgeblichen Interessenvertretungen der Arbeitgeber
und Arbeitnehmer mitgetragen. Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass die Stan-
dards des AMS Vorbild für Reformbestrebungen in anderen Ländern, wie beispiels-
weise in der Bundesrepublik Deutschland, sind.


Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Nach derzeitigem Stand der Arbeitslosigkeit (Anfang April 2003) wären
51.928 Personen von der "90-Tage-Regelung" betroffen.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Derzeit (Anfang April 2003) sind 20.506 Frauen länger als 90 Tage arbeitslos vor-
gemerkt.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Derzeit (Anfang April 2003) sind 31.422 Männer länger als 90 Tage arbeitslos vor-
gemerkt.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Vom Arbeitsmarktservice wird nicht erhoben, ob Arbeitslose Alleinerzieher sind, da
nicht der „Erziehungsstatus", sondern nur eine allfällige Einschränkung der Verfüg-
barkeit für den Arbeitsmarkt wegen Betreuungspflichten arbeitsmarktpolitische Rele-
vanz hat. Daher kann nicht gesagt werden, wie viele Alleinerzieher derzeit länger als
90 Tage durchgehend arbeitslos sind.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Grundsätzlich kann älteren Personen die gesamte Palette an AMS-Qualifizie-
rungsmöglichkeiten angeboten werden, wobei die Entscheidung über die jeweilige
Maßnahmenart im konkreten Einzelfall zu erfolgen hat.

Je nach individueller Ausgangssituation reichen die Möglichkeiten von einzelnen Zu-
satzqualifikationen, die für die Vermittlung förderlich sind, bis hin zu grundlegenden
Umschulungen im Fall von beruflichen Neuorientierungen.

Ältere Arbeitnehmer stellen auch eine vorrangige Zielgruppe bei der vom AMS ge-
förderten Qualifizierung für Beschäftigte dar.


Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

Im Zuge der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes wurde erstmals ein Auftrag an
das Arbeitsmarktservice, Personen, deren Eingliederung in den Arbeitsmarkt er-
schwert ist, bei mangelnder Beschäftigungsmöglichkeit binnen vier Wochen die Teil-
nahme an einer Ausbildungs- oder Wiedereingliederungsmaßnahme zu ermögli-
chen, gesetzlich verankert. Dieser Auftrag soll nun um die im aktuellen Regierungs-
programm angesprochenen Zielgruppen erweitert ins AMSG aufgenommen werden.
Es soll daher auch Personen unter 25 oder über 50 Jahren binnen drei Monaten bei
mangelnder Beschäftigungsmöglichkeit die Teilnahme an einer Wiedereingliede-
rungs- oder Ausbildungsmaßnahme garantiert werden. Ein entsprechender Geset-
zesvorschlag ist derzeit im Parlament. Mit dieser Vorgabe wird ein deutliches Signal
an alle Arbeitslosen, an die Wirtschaft und die gesamte Öffentlichkeit gesetzt, dass
Arbeitslosigkeit gerade auch in konjunkturell schwierigeren Zeiten im Hinblick auf
den künftigen verstärkten Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften ohne langes Zuwar-
ten zur Qualifizierung genützt werden soll. Haftungsfragen stellen sich in diesem Zu-
sammenhang nicht.

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

Förderungen nach dem AMSG werden gewährt, wenn sich durch diese Maßnahme
die individuelle Wahrscheinlichkeit, auf dem Arbeitsmarkt dauerhaft Fuß fassen zu
können, erhöht. Die Auswahl wird im Rahmen des Betreuungsplans zwischen den
Beratern des AMS und den Arbeitsuchenden gemeinsam getroffen.

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

Der Bezug von Leistungen nach dem AIVG geht unter anderem mit der Bereitschaft
Arbeitsloser einher, zumutbare Arbeitsstellen anzutreten oder arbeitsmarktgerechte
Maßnahmen zu absolvieren, wenn sie als taugliche Mittel zur Problemlösung in Fra-
ge kommen. Welche Maßnahmen das konkret sind, hängt von einer Vielzahl von
Faktoren ab, wie etwa, ob in einer angemessenen Zeit in einer zumutbaren Entfer-


nung eine entsprechende Maßnahme angeboten wird, wie hoch die Kosten der
Maßnahme in Relation zur Erhöhung der individuellen Integrationschance am Ar-
beitsmarkt sind, u. ä. Die Entscheidung, welche der vorhandenen Maßnahmen tat-
sächlich zur Anwendung kommt, hängt von der Basisqualifikation und den vermittel-
ten Kenntnissen sowie vom regionalen Arbeitsmarkt ab.
Zu Ihrem Beispiel, Computerkurs statt Schneiderperfektion:

Ein gelernter Herrenschneider, der sich gerne Computerkenntnisse aneignen würde,
hat vermutlich auf dem Arbeitsmarkt mit dieser Zusatzqualifikation weniger Chancen
als mit dem Schneiderperfektionskurs. Umgekehrt wird eine kaufmännisch ausgebil-
dete Hobbynäherin mit dem Computerkurs ihre Chancen ungleich mehr erhöhen als
mit dem Schneiderperfektionskurs.

Es wird also weder ganz frei durch Arbeitslose zu entscheiden sein, welchen AMS-
finanzierten Kurs sie gerne machen würden, noch wird entgegen den Interessen und
der Eignung der Arbeitslosen der Zwang ausgeübt, einen ganz bestimmten Kurs ab-
solvieren zu müssen.

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

Wie bei verschiedenen Gelegenheiten ausgeführt wurde, kann das Arbeitsmarktser-
vice nicht für das Fehlen von Arbeitsplätzen verantwortlich gemacht werden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit unterstützt seit mehreren Jahren
gezielt Vereinbarungen zwischen den Ländern, dem Arbeitsmarktservice und den
Sozialpartnern zur Verbesserung regionaler beschäftigungspolitischer Aktivitäten - so
genannte Territoriale Beschäftigungspakte. Ausgehend von einer gemeinsamen
Problemanalyse wird eine von allen Akteuren getragene Strategie entwickelt und
diese sodann durch eine Bündelung der Ressourcen umgesetzt. Das Arbeitsmarkt-
service trägt in diesem Rahmen entscheidend zur Umsetzung bei.

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

Für die Erfüllung seines gesetzlichen Auftrages ist es für das AMS wichtig, die oben
genannten positiven Erfahrungen in der Zusammenarbeit auf regionaler Ebene zu


nützen und die Zusammenarbeit mit den Ländern und Kommunen in beschäfti-
gungspolitischen Angelegenheiten zu intensivieren.

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

Für die Arbeitsuchenden ergeben sich keine anderen Konsequenzen als bisher nach
Maßgabe der Gesetzeslage.

Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

Derzeit sind 484.419 über 50-jährige unselbständig erwerbstätig. Entsprechende ak-
tuelle Daten zur selbständigen Erwerbstätigkeit liegen nicht vor. Eine vorläufige
Schätzung auf Basis von Daten des SYNTHESIS-lnstitutes ergibt annähernd
112.800 über 50-jährige selbständige Erwerbstätige.

Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:

Keine. Maßnahmen, die der Wiedereingliederung Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt
dienen, sind für den Einzelnen, für die Versichertengemeinschaft und für die Gesell-
schaft allgemein von Vorteil.

Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:

Derzeit (Anfang April 2003) sind

    10.414 Frauen

    17.646 Männer

    knapp 100 Personen, bei denen die Kinderbetreuung gelöst werden müsste so-
wie

    21.946 über 50-jährige länger als acht Wochen beim Arbeitsmarktservice arbeits-
los vorgemerkt.


Antwort zu den Punkten 15 bis 19 der Anfrage:

Zu den Fragestellungen in den Punkten 15 bis 19 verweise ich auf die einleitenden
Bemerkungen und möchte nochmals unterstreichen, dass das AMS aufgrund der
konjunkturellen Entwicklung einem permanenten Prozess unterliegt, die Effektivität
und die Effizienz des eingesetzten arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums zu op-
timieren bzw. auf die Konjunkturlage entsprechend abzustimmen. Die Operationali-
sierung der Reformmaßnahmen bedingt ein Mitwirken aller arbeitsmarktpolitisch re-
levanten Akteure. Auch wird damit illustriert - neben vielen anderen Fördermaßnah-
men und legistischen Maßnahmenbündeln des Regierungsprogrammes - wie ernst
die Bundesregierung die gegenwärtige Arbeitsmarktsituation sowie die jüngsten Kon-
junkturprognosen nimmt.

Antwort zu Punkt 20 der Anfrage:

Reform und Reformmaßnahmen des AMS Österreich werden wie bislang aus der
Gebarung Arbeitsmarktpolitik finanziert.