2627/AB XXII. GP

Eingelangt am 12.04.2005
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-10.000/0009-I/CS3/2005     DVR:0000175

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017   W i e n

 

 

Wien, 04. April 2005

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2658/J-NR/2005 betreffend Hilfestellung an den Bahnhöfen und Einsatz von barrierefreien Waggons mit Rollstuhlstellplatz und benutzbarem Behinderten WC, die die Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde am 14. Februar 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Grundsätzliche Anmerkungen zu den Fragen 1-12:

Von Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie muss grundsätzlich festgestellt werden, dass das Unternehmen ÖBB mit dem Bundesbahngesetz (BBG 92) ab 1.1.1993 und in dessen Weiterentwicklung mit dem Bundesbahnstrukturgesetz 2003 in die wirtschaftliche Unabhängigkeit und Eigenverantwortung entlassen worden ist.

 

Aufgrund der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des § 1 BBG 92 und des Aktiengesetzes obliegen daher Maßnahmen des Absatzbereiches wie die Ausstattung und die innerbetriebliche Organisation desselben ausschließlich den Entscheidungen des Managements der ÖBB.

 

Zur gegenständlichen parlamentarischen Anfrage darf ich anmerken, dass gemäß Art. 52 Abs.1 B-VG und § 90 erster Satz des Geschäftsordnungsgesetzes 1975 der Nationalrat befugt ist, die Geschäftsführung der Bundesregierung zu überprüfen, deren Mitglieder über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen.

 

Art. 52 Abs. 2 B-VG sieht vor, dass sich das Fragerecht des Parlaments hinsichtlich ausgegliederter Rechtsträger nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrechte in der Hauptversammung einer AG) und auf die Ingerenzmöglichkeiten des Bundes bezieht, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe juristischer Personen, die von den Eigentümervertretern bestellt wurden.

 

Das Bundesbahn-StrukturG 2003 verweist dem Sinne nach ohne Einschränkungen oder Sonderregelungen auf das Aktienrecht. Demgemäss darf durch den Bundesminister gar kein Einfluss auf die operative Geschäftsführung genommen werden. Sogar die nur mehr rudimentären Weisungsmöglichkeiten gemäß § 12 BBG 1992 wurden durch das Bundesbahn-SturkturG außer Kraft gesetzt, d.h. auch in Katastrophenfällen kein Weisungsrecht des Bundes, welches auch nie gegenüber Straßenverkehrs-, Luftverkehrs- oder Schifffahrtsunternehmen bestanden hat.

 

Unabhängig von der Frage der operativen Zuständigkeit ist es mir ein großes Anliegen, dass der Personenverkehr barrierefrei gestaltet wird und auf die Bedürfnisse behinderter Menschen Rücksicht genommen wird. Ich habe daher Ihre Anfrage, sehr geehrte Frau Abgeordnete, an die Vorstände der ÖBB- Personenverkehr AG mit dem Ersuchen übermittelt, mit Ihnen direkt Kontakt aufzunehmen.

 

Abschließend erlaube ich mir - in Ergänzung zu den obigen Ausführungen - zu den Fragepunkten 1 und 12 folgendes mitzuteilen:

 

Frage 1:

Ist Ihnen bekannt, dass die oben beschriebene Form der Auskunftsverweigerung angeordnet ist?

Wenn ja: In welcher Form liegt diese Weisung vor?

Wenn nein: Was werden Sie konkret unternehmen, dass unverzüglich solche Vorgangsweisen unterbunden werden?

 

Antwort:

Der im Motiventeil Ihrer Anfrage beschriebene Sachverhalt ist mir nicht bekannt.

 

Frage 12:

Werden Sie dafür sorgen, dass die in den letzten Jahren neu angeschafften Talent und Desiro so ausgestattet werden, dass die Behinderten WCs auch tatsächlich benutzbar sind?

Wenn ja: Bis wann werden wie viele dieser Typen entsprechend umgebaut?

Wenn nein: Welche Lösungen werden anstelle der Umbauten angeboten?

 

Antwort:

In diesem Zusammenhang darf ich auf die in meinem Ressort dazu eingerichtete Arbeitsgruppe „Fahrbetriebsmittel“ des Arbeitskreises „Öffentlicher Verkehr und behinderte Menschen“ hinweisen, in der ebenso der angeschnittene Problemkreis der barrierefreien Ausstattung bzw. Zugangsmöglichkeit von einzelnen Zugstypen diskutiert wird. Ich möchte jedoch den Ergebnissen dieser Expertenrunde nicht vorgreifen, in der auch Vertreter der Behinderten gemeinsam mit dem bmvit und den Österreichischen Bundesbahnen an Lösungen arbeiten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen