263/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

 

BUNDESMINISTER FÜR INNERES

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Parnigoni und GenossInnen haben am 26. März 2003,
unter der Nr. 263/J, an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Anstieg
der Personalkosten im Zuge der Umstrukturierungsmaßnahmen bei der Bundespolizei-
direktion Wien "gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

Insgesamt sind 1429 Arbeitsplätze im Sinne des Ausschreibungsgesetzes oder des Bundes-
Gleichbehandlungsgesetzes ausgeschrieben bzw. bekannt gemacht worden. Davon waren
69 A1-Planstellen, 68 E1-Planstellen (32 des Sicherheitswachdienstes und 36 des
Kriminaldienstes) und 861 E2a-Planstellen (210 des Sicherheitswachdienstes und 651 des
Kriminaldienstes) betroffen.

Zu Frage 2:

Es darf hingewiesen werden, dass unter dem Begriff „Neubesetzungen" die Besetzungen
von durch die Strukturreform neu geschaffenen Planstellen, die also vor der Reform in
diesem Bestand noch nicht vorhanden waren, zu verstehen sind. Arbeitsplätze, die aufgrund
der Strukturreform reformiert worden sind, wurden den gesetzlichen Grundlagen


entsprechend ausgeschrieben, bekanntgemacht und besetzt. Die Inhaber dieser- also nach
der Strukturreform geänderter - Arbeitsplätze werden nach den Bestimmungen der §§ 38
und 40 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes - dienstrechtliche Verfahren im Sinne von
qualifizierten Verwendungsänderungen - behandelt. Diese Verfahren sind teilweise noch im
Gange, teilweise bei der Berufungskommission anhängig.

Zu den Fragen 3 und 4:

Nach derzeitigem Informationsstand werden auf 202 Beamten und Beamtinnen § 113 e und
§ 77 des Gehaltsgesetzes zur Anwendung kommen. Dazu wird bemerkt, dass derzeit nicht
absehbar ist, wie viele Beamte und Beamtinnen durch natürlichen Abgang im Laufe der
nächsten 6 Jahre aus dem Aktivstand ausscheiden. Aus diesen Gründen kann die Anzahl
dieser Zielgruppe bzw. die Berechnungszeiträume nicht festgelegt werden. Unter Berück-
sichtigung dieser Umstände können daher die „Fortbezüge" erst auch nach 6 Jahren konkret
beziffert werden.

In diesem Zusammenhang ist aber auch festzuhalten, dass sich unter Zugrundelegung der
Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen über die durchschnittlichen Personal-
ausgaben/-kosten je Bediensteten (BGBI. II 362-2002) folgender jährlicher Einsparungs-
effekt ergibt, der im Zuge der Reform durch die Reduktion folgender Führungskräfte erzielt
werden kann.

8 A1 (durchschnittliche Gesamtkosten pro A1 jährlich: € 82.586,--)                                              660.688,--

9 E1 (durchschnittliche Gesamtkosten pro E1 jährlich: €71.716,-)                                              645.444,--

Einsparungssumme:                                              1.306.132,-- pro Jahr

Zu Frage 5:

Im Rahmen der Organisationsänderung bei der Bundespolizeidirektion Wien wurden alte
Strukturen aufgelassen und neue Organisationseinheiten mit neuen Arbeitsplätzen ge-
schaffen. Durch diese Reorganisation erfolgte eine Verflachung der Hierarchien mit dem
Ziel, mehr Effizienz bei der Bewältigung der zugewiesenen Aufgaben in den neuen
Strukturen bei der Behörde zu erreichen.