2637/AB XXII. GP

Eingelangt am 14.04.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Lunacek, Freundinnen und Freunde haben
am 14. Februar 2005 unter der Nr. 2660/J an mich eine schriftliche parlamentari-
sche Anfrage betreffend Aufgabenprofil von „Wiederaufbau-Koordinator“ BM a.D.
Dr. Ernst Strasser sowie der Koordinationsstelle zum Wiederaufbau von SO-Asien
gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Die Bundesregierung hat mit Ministerratsbeschluß vom 11. Jänner 2005 das Angebot
von Bundesminister a.D. Dr. Ernst Strasser angenommen, sich für die Initialphase
der Wiederaufbauhilfe Österreichs in koordinierender Funktion zur Verfügung zu
stellen. Diese Funktion soll sicherstellen, daß ein guter Informationsfluß zwischen
den an der Wiederaufbauhilfe beteiligten Gebietskörperschaften sowie den Nicht-
Regierungsorganisationen und den anderen Hilfsinitiativen gewährleistet ist, der
Redundanzen verhindern hilft und eine gute Sichtbarkeit der österreichischen Hilfe
gewährleistet. Die Funktion wird ehrenamtlich ausgeübt, in infrastruktureller Hinsicht
erfolgt die Unterstützung durch das Bundesministerium für Inneres.

Zu den Fragen 4 bis 12:

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzler-
amts.

Zu Frage 13:

Die Frage bezieht sich auf Mailadressen, zu denen im weiteren Zusammenhang der

Anfrage keine Angaben gemacht werden, sodaß eine Beantwortung nicht möglich

ist.


Zu Frage 14:
Ja.

Zu Frage 15:

Wie mir mitgeteilt wird, wurde, da BM a.D. Dr. Strasser seine Tätigkeit ehrenamtlich
ausübt, auf vorhandene Ressourcen zurückgegriffen. Dadurch entstehen keine zu-
sätzlichen Ausgaben.

Die Kosten gliedern sich für den Zeitraum Jänner bis einschließlich 21.3.2005 wie
folgt:

Personalaufwand:                       €16.111,84

Sachaufwand:

Miete und Betriebskosten für Räumlichkeiten:                       € 1.830,12

Heizung und Stromkosten für Räumlichkeiten                            189,37

Telefonkosten                            186.68

€ 2.206,17
Gesamtkosten: rd. € 18.300,--

Zu den Fragen 16 bis 18:

Eine Beantwortung dieser Fragen kann erst nach Abschluss der Tätigkeit von

Dr. Strasser erfolgen.

Zu den Fragen 19 und 20:

Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am 1. März 2005 unter Art. I der
Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2006 die Regierungsvorlage eines
Auslandskatastrophenfondsgesetzes beschlossen. Nach dessen § 1 soll ein „Hilfs-
fonds für Katastrophenfälle im Ausland“ ohne Rechtspersönlichkeit geschaffen wer-
den, der von der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten verwaltet wer-
den soll. Die gegenständlichen an mich gerichteten Fragen betreffen daher keinen
Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts.