2645/AB XXII. GP

Eingelangt am 15.04.2005
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0008-I 3/2005

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Kolleginnen und Kollegen vom 16. Februar 2005, Nr. 2668/J,

betreffend Ermöglichung einer gentechnikfreien Produktion

in Österreich

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 16. Februar 2005, Nr. 2668/J, betreffend Ermöglichung einer gentechnikfreien Produktion, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu Frage 1:

 

Es ist richtig, dass gemäß der in der Anfrage genannten Verordnung Lebensmittel von Tieren (wie Milch, Fleisch oder Eier), die gentechnisch veränderte Futtermittel erhalten haben, nicht kennzeichnungspflichtig im Hinblick auf diesen Umstand sind. In Österreich gibt es bereits die Möglichkeit, Lebensmittel als „gentechnikfrei“ (gem. Codex-Richtlinie des BMGF) zu kennzeichnen. Diese Kennzeichnung von Lebensmitteln als „gentechnikfrei“ schließt auch die Verwendung entsprechender Futtermittel ein. Ich halte daher das derzeit bestehende System für ausreichend.

 

Zu Frage 2:

 

Die restriktive Haltung hinsichtlich der Zulassung von GVO (z.B. nationale Verbote; siehe dazu frühere parlamentarische Anfragen) wird in Österreich konsequent beibehalten. Im Bereich Saatgut bzw. Anbau von GVO verweise ich auf die zahlreichen Aktivitäten von der Saatgut-Gentechnik-Verordnung über die Ausarbeitung diverser Studien bis hin zur mit den Ländern abgestimmten Vorgangsweise, was deren gesetzliche Regelungen (Vorsorge-gesetze) betrifft. Die Kontrolle der Futtermittel-Kennzeichnung in Hinblick auf die Anforderungen der EG-VO 1829/03 bildet einen wichtigen Bestandteil des Futtermittelkontrollprogramms des Bundesamts für Ernährungssicherheit.

 

Zu Frage 3:

 

Ich biete mit meiner österreichischen Charta für Gentechnikfreiheit auch die Möglichkeit der Unterstützung für Unternehmen, die sich zur Sicherung der Gentechnikfreiheit bekennen. Darüber hinaus wird und wurde der biologische Landbau, der diese strengen Kriterien der Gentechnikfreiheit erfüllen muss, mit dem Gütesiegel „aus biologischer Landwirtschaft“ von meinem Ressort finanziell unterstützt. Weiters habe ich auch Symposien der ARGE Gentechnikfreiheit unterstützt.

 

Zu Frage 4:

 

Da die Codex-Richtlinie zur Kennzeichnung gentechnikfreier Lebensmittel in die Zuständigkeit der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen fällt, wäre diese hinsichtlich der Erfahrungen bei der diesbezüglichen Umsetzung zu befragen.

 

Im Rahmen der Vollziehung des Futtermittelgesetzes steht die richtige und täuschungsfreie Information der Abnehmer von Futtermitteln im Vordergrund, deren Kontrolle grundsätzlich unterschiedslos auf freiwillige oder obligatorische Angaben angewandt wird. Daher wird die Richtigkeit der Kennzeichnungsangaben sowohl bei als „gentechnikfrei“ bezeichneten als auch bei gemäß EU-Recht kennzeichnungspflichtigen Futtermitteln überprüft.

 

Zu Frage 5:  

 

Die Strategien des Lebensministeriums, die sich im Bereich Lebensmittel auf Qualitätssicherung, Herkunft und Vielfalt konzentrieren, können mit dem Aspekt der Gentechnikfreiheit hervorragend verbunden werden. Ich darf in diesem Zusammenhang beispielhaft auf die österreichische Charta für Gentechnikfreiheit hinweisen, die die Verbindung zwischen gentechnikfreiem Anbau, gentechnikfreier Regionen auf freiwilliger Basis und der Gentechnikfreiheit in der Lebensmittelproduktion darstellt.

 

 

Der Bundesminister: