2646/AB XXII. GP
Eingelangt am 15.04.2005
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BM für soziale Sicherheit, Generationen
und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung

Ursula Haubner
An das
Parlament
kompetenzzentrum@parlament.gv.at
GZ:
BMSG-90180/0007-III/3/2005 Wien, am 21.03.2005
Betreff: Nr.
2665/J – Recht auf Girokonto; parl. Anfrage des Abg. Mag. Johann Maier vom
15.2.2005
Die
Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
beantwortete oben stehende Anfrage wie folgt:
1.
Wie werden seitens Ihres Ressorts die
Ergebnisse dieser AK Erhebung beurteilt?
Es steht
außer Zweifel, dass die Ergebnisse dieser Erhebung der Wahrheit entsprechen,
stimmen sie doch mit den Ergebnissen einer über mehrere Jahre von meinem
Ressort erhobenen Daten überein.
Zu beachten
ist jedoch, dass zwischen den einzelnen Anbietern deutliche Unterschiede
bestehen, die von den Konsumenten auch genutzt werden sollten.
2.
Welche Haltung nehmen Sie zur
Forderung „Recht auf Girokonto“ auf Guthabensbasis ein?
Diese
Forderung wurde von der nunmehr meinem Ressort zugeordneten
Konsumentenschutzsektion bereits zum wiederholten Male beim BMF thematisiert.
Meine
MitarbeiterInnen aus der Konsumentenschutzsektion stehen in enger Verbindung
mit den MitarbeiterInnen der Schuldnerberatungen und haben dort deponiert,
jederzeit für Leute, die kein Girokonto bekommen, bei den entsprechenden Banken
zu intervenieren. Bislang ist dies in jedem Fall gelungen, so dass das Problem
im Hinblick auf seine Relevanz in der Praxis offenbar übertrieben wird.
3.
Werden Sie als
Konsumentenschutzministerin eine diesbezügliche gesetzliche (zivilrechtlicher)
Regelung bspw. im Konsumentenschutzgesetz vorschlagen, bzw. unterstützen?
Wir haben
eine entsprechende Regelung bereits vorgeschlagen. Seitens des BMJ ist man
jedoch zurückhaltend, da die Kompetenz zumindest derzeit beim BMF gesehen wird.
Allenfalls könnte im Rahmen der Umsetzung der noch zu verhandelnden
Verbraucherkreditrichtlinie eine materiellrechtliche Einbindung in das KSchG
erfolgen.
4.
Werden Sie – nachdem dieses Problem
alle EU-Mitgliedstaaten betrifft – eine diesbezügliche Initiative auf
europäischer Ebene starten?
Nachdem es
sich bei diesem Problem nicht um ein grenzüberschreitendes handelt, ist nicht
abzusehen, dass sich die europäische Kommission damit befasst. Eine
entsprechende Initiative erschiene mir daher sinnlos.
5.
Woran ist bislang eine diesbezügliche
gesetzliche Regelung in Europa gescheitert? Welche Position hat Österreich
bislang dazu auf europäischer Ebene eingenommen?
Mir ist
keine entsprechende Initiative bekannt.
6.
In welchen EU-Mitgliedstaaten
existiert ein gesetzlicher Anspruch auf ein Girokonto?
Unseres
Wissens existiert nur in Frankreich und für einen sehr eingeschränkten
Personenkreis in Belgien ein solches Recht.
7.
In welchen EU-Mitgliedstaaten gibt es
eine freiwillige Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft – ähnlich wie in
Deutschland?
In den
Niederlanden gibt es eine freiwillige Selbstverpflichtung der Kreditinstitute.
Mit
freundlichen Grüßen