2646/AB XXII. GP

Eingelangt am 15.04.2005
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Ursula Haubner

 

                                                                                                       

An das

Parlament

 

kompetenzzentrum@parlament.gv.at

                                                                                                       

 

 

GZ: BMSG-90180/0007-III/3/2005                                            Wien, am 21.03.2005

 

 

 

 

Betreff:  Nr. 2665/J – Recht auf Girokonto; parl. Anfrage des Abg. Mag. Johann Maier vom 15.2.2005

 

 

 

 

Die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz beantwortete oben stehende Anfrage wie folgt:

 

1.      Wie werden seitens Ihres Ressorts die Ergebnisse dieser AK Erhebung beurteilt?

 

Es steht außer Zweifel, dass die Ergebnisse dieser Erhebung der Wahrheit entsprechen, stimmen sie doch mit den Ergebnissen einer über mehrere Jahre von meinem Ressort erhobenen Daten überein.

Zu beachten ist jedoch, dass zwischen den einzelnen Anbietern deutliche Unterschiede bestehen, die von den Konsumenten auch genutzt werden sollten.

 

2.      Welche Haltung nehmen Sie zur Forderung „Recht auf Girokonto“ auf Guthabensbasis ein?

 

Diese Forderung wurde von der nunmehr meinem Ressort zugeordneten Konsumentenschutzsektion bereits zum wiederholten Male beim BMF thematisiert.

 

Meine MitarbeiterInnen aus der Konsumentenschutzsektion stehen in enger Verbindung mit den MitarbeiterInnen der Schuldnerberatungen und haben dort deponiert, jederzeit für Leute, die kein Girokonto bekommen, bei den entsprechenden Banken zu intervenieren. Bislang ist dies in jedem Fall gelungen, so dass das Problem im Hinblick auf seine Relevanz in der Praxis offenbar übertrieben wird.

 

3.      Werden Sie als Konsumentenschutzministerin eine diesbezügliche gesetzliche (zivilrechtlicher) Regelung bspw. im Konsumentenschutzgesetz vorschlagen, bzw. unterstützen?

 

Wir haben eine entsprechende Regelung bereits vorgeschlagen. Seitens des BMJ ist man jedoch zurückhaltend, da die Kompetenz zumindest derzeit beim BMF gesehen wird. Allenfalls könnte im Rahmen der Umsetzung der noch zu verhandelnden Verbraucherkreditrichtlinie eine materiellrechtliche Einbindung in das KSchG erfolgen.

 

4.      Werden Sie – nachdem dieses Problem alle EU-Mitgliedstaaten betrifft – eine diesbezügliche Initiative auf europäischer Ebene starten?

 

Nachdem es sich bei diesem Problem nicht um ein grenzüberschreitendes handelt, ist nicht abzusehen, dass sich die europäische Kommission damit befasst. Eine entsprechende Initiative erschiene mir daher sinnlos.

 

5.      Woran ist bislang eine diesbezügliche gesetzliche Regelung in Europa gescheitert? Welche Position hat Österreich bislang dazu auf europäischer Ebene eingenommen?

 

Mir ist keine entsprechende Initiative bekannt.

 

6.      In welchen EU-Mitgliedstaaten existiert ein gesetzlicher Anspruch auf ein Girokonto?

 

Unseres Wissens existiert nur in Frankreich und für einen sehr eingeschränkten Personenkreis in Belgien ein solches Recht.

 

7.      In welchen EU-Mitgliedstaaten gibt es eine freiwillige Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft – ähnlich wie in Deutschland?

 

In den Niederlanden gibt es eine freiwillige Selbstverpflichtung der Kreditinstitute.

 

Mit freundlichen Grüßen